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Biberist:«Wir wollen eine weitere Messung»/Natel-Antennen un

Verfasst: 8. November 2005 12:39
von The Future's black
© Solothurner Zeitung / MLZ; 08.11.2005

LeBuWa Zeitung

«Wir wollen eine weitere Messung»

Biberist Augenschein am Schlössliweg 2, wo eine Natelantenne gebaut werden soll

Ein Augenschein vor Ort sollte gestern Nachmittag klären, ob eine geplante Mobilfunkantenne am Schlössliweg 2 in Biberist zulässig ist oder ob die Anlage so nicht gebaut werden darf.

Rahel Meier
Das Grundstück Schlössliweg 2 in Biberist gehört der Swisscom. Im Dezember 2004 wurde ein Baugesuch für eine Kommunikationsanlage, sprich eine Mobilfunkantenne mit GSM- und UMTS-Technik, publiziert. Darauf gingen 157 Einsprachen ein. Im Mai 2005 wies die Baukommission Biberist alle Einsprachen ab. Eine Partei legte Beschwerde gegen den Entscheid der Baukommission ein. «Dies ist ganz kurz zusammengefasst die Vorgeschichte, weshalb es zum heutigen Augenschein kommt», erklärte Rudolf Eng, juristischer Sekretär des Bau- und Justizdepartementes, gestern Nachmittag. Zum Augenschein hatten sich die Beschwerdeführer, die Verantwortlichen von Seiten der Gemeinde Biberist und des Kantons und eine ganze Menge Zuhörerinnen und Zuhörer aus der Nachbarschaft eingefunden. Letztere zeigten damit ihre Unterstützung für die Beschwerdeführer. Für die Bauherrin Swisscom war nur gerade Walter Keller als juristischer Vertreter anwesend. «Der Termin ist Swisscom bekannt, wohl ein Kommunikationsloch», meinte er dazu nur trocken.

Drei Hauptbeschwerdepunkte

Drei Hauptbeschwerdepunkte gebe es vor Ort zu klären, so Eng. Die Beschwerdeführer würden behaupten, dass das Baugesuch nicht konform publiziert worden sei. Es sei bemängelt worden, dass die Publikation nur im Biberister Teil des «Azeigers» veröffentlicht wurde. Das Grundstück Schlössliweg 2 liege aber genau an der Grenze zwischen Biberist, Solothurn und Zuchwil. Eine Publikation in den beiden Nachbargemeinden wäre ebenfalls nötig gewesen, wurde argumentiert. Zweitens würden die Beschwerdeführer bemängeln, dass die Liegenschaften in der Nähe der geplanten Antenne an Wert verlieren würden und das Quartierbild gestört werde. Schliesslich wurde auch ins Feld geführt, dass die Strahlung gesundheitliche Schäden nach sich ziehe. Dabei wurde auch auf die in der Nähe liegende Tagesschule Mittelland, den Kindergarten an der Wassergasse und den Kinderhort gegenüber des Grundstückes auf Zuchwiler Boden aufmerksam gemacht. «Angestellte von Swisscom haben dem Einsprecher zudem erklärt, dass der Standort hier gar nicht geeignet ist für eine solche Anlage», meinte Max Flückiger, als Anwalt der Beschwerdeführer.

Grenzwerte knapp eingehalten

Die Publikation des Baugesuches sei von Seiten des Baudepartementes genügend gewesen, erklärte Rudolf Eng. Es sei zumutbar, sich die Inserate der Nachbargemeinden anzusehen. «Die geplante Antenne kommt in eine Gewerbezone. Ein solcher Mast ist zwar nichts Schönes, aber unverhältnismässig wird das Ortsbild hier nicht gestört», meinte Markus Schmid, kantonaler Beauftragter für den Ortsbildschutz, zum letzten Beschwerdepunkt.

Auch die Grenzwerte der NIS-Verordnung (nicht ionisierende Strahlung) würden laut Berechnungen des Kantons eingehalten, erklärte Markus Chastonay, Leiter Fachstelle betriebliche Luftreinhaltung, Lärm und Elektrosmog im Amt für Umwelt. Er machte aber darauf aufmerksam, dass zwei Liegenschaften mit Werten von 4,93 und 4,94 v/m (Volt pro Meter, bei einem erlaubten Grenzwert von 5 v/m) stark tangiert würden. Keinerlei Gefahren konnte er aber für die Tagesschule, den Kindergarten und die Krippe sehen.

Max Flückiger verlangte im Namen seiner Klienten, dass die Berechnungen vor dem Bau der Antenne von einer unabhängigen Stelle nochmals durchgeführt werden: «Gerade weil sich so knappe Werte ergeben.»

Das Urteil wird vom Bau- und Justizdepartement gefällt. Es wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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Natel-Antennen und kein Ende?

Technischer Fortschritt ist faszinierend. Wir alle nutzen ihn und glauben, uns damit das Leben zu erleichtern. Trotzdem muss diese Art von Fortschritt immer und immer wieder hinterfragt werden. Denn nicht alles, was machbar ist, kann als Wohltat für die Menschheit gelten.

Einer dieser Fortschritte ist sicher das Handy. Kann denn mobil telefonieren schädlich sein? Ja, sagen immer mehr besorgte Ärzte und Wissenschafter. Vor allem Kinder unter 10 Jahren sind empfindlicher, da der kleinere Kopf mehr Strahlung aufnimmt, das Nervensystem in Entwicklung, der Schädelknochen dünner und das Immunsystem weniger robust ist. Und gerade dieses Alter ist im Mittelpunkt der gegenwärtigen Reklame-Kampagne der Natel-Giganten. Man redet den Kindern ein, dass es einfach zum Lifestyle gehört, ein Natel zu haben.

Und um von diesem Markt auch künftig möglichst viel zu profitieren, werden neue UMTS-Antennen auf Teufel komm raus zum Bau ausgeschrieben, Natürlich braucht jeder Anbieter eine eigene Antenne, möglichst nahe beim Verbraucher, also im dicht besiedelten Wohngebiet. Noch besser in der Nähe eines Schulhauses . . . Erste Praxiserfahrungen mit UMTS-Strahlung lassen jedoch annehmen, dass es sich um eine mindestens so aggressive Strahlungsart handelt wie beim bisherigen GSM-Mobilfunk.

Bereits 1995 fand Prof. Peter Semm, Universität Frankfurt, der jahrelang für die deutsche Telekom forschte, heraus, dass bei Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz weit unter dem Grenzwert die Nervenzellen von Vögeln falsch reagieren. Das war schon damals nicht der einzige, aber ein besonders schlagender Hinweis, den man hätte ernst nehmen müssen. Im Nervensystem ähneln sich Mensch und Tier am meisten. Seither sind viele Studien dazugekommen, die weitere Hinweise auf ein hohes Gesundheitsrisiko dieser Strahlung geben.

Was geschähe, wenn Gemeindebehörden mit einer Antennen-Baubewilligung die Bedingung stellten, dass der Betreiber eine Erklärung der vollen Produktehaftung mit Beweislastumkehr beibringen müsse? Kein Betreiber würde diese Bedingung eingehen, da die gesundheitlichen Folgen für viele Antennen-Anwohner ja voraussehbar sind. Und sollte sich ein Gemeinderat «erfrechen», das gesundheitliche Wohl der Bewohner über die finanziellen Interessen der Natel-Giganten zu stellen, wird er entweder gerichtlich zurückgepfiffen, oder der Betreiber weicht einfach in die Nachbargemeinde aus. Die von den Betroffenen konkret spürbaren Folgen des laufenden Weiterausbaus der Netze lassen nicht auf sich warten. Immer lauter ertönt der Ruf nach einer massiven Senkung der Strahlungsgrenzwerte. Diese Grenzwerte wurden in der Schweiz ja von Bundesrat Leuenberger Ende der 90er-Jahre nach der Wirtschaftlichkeit für die Betreiber und nicht nach dem Gesundheitsrisiko der Anwohner erlassen. Wir sind sehr für ein freies Gewerbe - aber sicher nicht dann, wenn die Volksgesundheit schleichend ruiniert wird.

Machen Sie mit bei der IG der Gemeinde Unterengstringen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, weitere Antennen in der Gemeinde mit allen Mitteln zu verhindern.

Margrit und Res Rüegg Stössel, Postfach 41, 8103 Unterengstringen

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Langenthal:
UMTS-Antenne In Gruppen verhandelt

Gestern haben die Einigungsverhandlungen zu den Einsprachen gegen die geplante Swisscom-UMTS-Antenne auf dem Kadi-Silo in Langenthal begonnen. Wegen der hohen Zahl der Einsprechenden wurden diese in rund zehn Gruppen aufgeteilt, denen jeweils Vertreter der Swisscom als Bauherr sowie des beco als technischer Aufsichtsbehörde Red und Antwort stehen. Nach den ersten beiden Gruppenverhandlungen zeichnet sich gegenseitiges Beharren auf den vorgängigen Positionen ab. Es wird mit einem Verfahren von mehreren Monaten Dauer gerechnet. (dh)

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© Berner Zeitung; 08.11.2005; Seite 23

SO-Stadt Solothurn

Antenne

Der neuste UMTS-Streit läuft schon

Die Swisscom will am Stadtrand eine UMTS-Antenne bauen. Die Anwohner wehren sich. Gestern war «Augenschein».

Unter den Antennengegnern in der Region geht das Gerücht um, die Swisscom habe das Interesse am Bau neuer UMTS-Antennen verloren. Diese Hoffnung nährt sich auch aus dem jüngst erfolgten Verzicht der Swisscom, in Hubersdorf eine Antenne beim Schulhaus zu erstellen (im Tagblatt). Als Zeichen deuten die Gegner auch, dass die Swisscom lediglich durch einen Anwalt vertreten war, als gestern der Augenschein am Ort des neusten UMTS-Streits stattfand: Die Antenne soll am Schlössliweg gebaut werden, am Südrand der Stadt, ennet dem Güggelstutz knapp auf Biberister Boden - auf einem Grundstück, das bereits der Swisscom gehört.

«Die Swisscom hat ihr Interesse keineswegs verloren, der Ausbau des Mobilfunknetzes wird vorangetrieben», dementiert Swisscom-Sprecher Sepp Huber alle Gerüchte. Und: Das Fehlen des Swisscom-Vertreters am Augenschein sei auf ein «Kommunikationsproblem» zurückzuführen, so der Anwalt. Grundsätzlich beharre das Unternehmen aber auf dem Baugesuch.

Dieses sieht den Bau einer Antenne und eines Gerätecontainers im Grenzgebiet der drei Gemeinden Solothurn, Zuchwil und Biberist vor. 157 Einsprachen waren eingegangen - die Baukommission Biberists wies alle ab. Ein Anwohner führte dann aber Beschwerde beim Bau- und Justizdepartement (BJD).

Ungeeigneter Standort?

Dieses nahm gestern den Augenschein und lud dazu neben der Swisscom die Einsprecher, die Gemeinde, das Amt für Umwelt und das Raumplanungsamt ein. Gekommen waren aber auch gegen zwanzig weitere Personen aus der Nachbarschaft.

Die Einsprecher machen Verfahrensfehler bei der Baupublikation, eine zu hohe Strahlengefährdung sowie ästhetische Unzulänglichkeiten des Bauvorhabens geltend. Zudem wurde betont, die Swisscom würde dort keine Antenne aufstellen wollen, wenn das Grundstück nicht ihr gehören würde; der Standort sei nämlich ungeeignet. Dies zu entscheiden sei Sache der Swisscom, beschied ihnen Rudolf Eng vom BJD. Die anderen Vorhalte würden geprüft. Aber: «Werden die rechtlichen Grundlagen und Höchstwerte eingehalten, kann ein Baugesuch nicht verwehrt werden.» duc

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Auch Antennen können schwindel bewirken

Beim Schwindel das falsche Rezept

SonntagsZeitung vom 30. Oktober

In Ihrer Auflistung der Schwindelursachen fehlt meines Erachtens ein wichtiger Punkt: Bekannt ist, dass elektromagnetische Strahlen von GSM-, UMTS- und Rundfunk-Sendeantennen zu Schwindel führen können, insbesondere bei Personen, die im näheren Umfeld solcher Anlagen wohnen oder arbeiten. Die Anzahl Betroffener und Leidender wächst stetig. Viele Ärzte ordnen Patienten mit derlei Symptomen in die Kategorie «Psychosomatische Störung» ein. Wahrscheinlich zu Unrecht. Eine eindeutige Therapie mit Erfolgsaussichten gibt es bislang nicht. Meist hilft nur ein Wohnorts- oder Arbeitsplatzwechsel.

daniel Messerli, Zürich

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© Neue Luzerner Zeitung; 07.11.2005; Seite 29

Zuger Zeitung Leserbriefe

Unsinnige Mobilfunk-Lösungen

Zu zwei ausgeschriebenen

Projekten in der Stadt Zug

Neulich hatte ich einen Traum. Es sollten das Nord- und Südportal des SBB-Tunnels in Zug mit Mobilfunkantennen erschlossen werden. Auf die vorgeschriebenen Profilstangen wurde verzichtet, damit alles weniger auffällt. Auf der Südseite des Tunnels, bei der Überführung der Hofstrasse, wählte man im Traum eine dumme Lösung: Statt dass auf beiden Seiten der Brücke je eine Antenne befestigt wird, die beide von der Brücke wegstrahlen (sodass die Menschen sicher nie in den Hauptstrahl kommen), gibt es fünf Meter neben der Brücke einen einzigen Mast, der in zwei Richtungen strahlt. Genau auf Strassenhöhe wird die Strahlung direkt auf die Brücke geknallt, die Menschen sind voll drin. Was für eine unsinnige Lösung ­ die Träume sind halt eigenwillig.

So hörte mein Traum auf: Die Behörden von Stadt und Kanton Zug haben sich Mut angetrunken, haben sich gegenseitig unterstützt ­ und haben klipp und klar gesagt: Nein, das wollen wir so nicht haben, denn es gibt bessere Lösungen. Im Traum habe ich den Behörden laut applaudiert ­ und darob bin ich erwacht. Leider gilt jetzt wieder die Realität. Restlos alles wird bewilligt.

Auch beim Nordportal des Tunnels reibt man sich die Augen. Die neuen Antennen liegen so nahe bei der Hauptpost, dass beide Anlagen als eine einzige gälten ­ wenn sie nur in umgekehrter Reihenfolge erstellt würden. Jetzt wird die schwächere Antenne als zweite erbaut, sie hat einen kleineren Perimeter ­ deshalb dürfen die Leute in der Post und Schanz die höchste erlaubte Strahlung gleich zweimal erhalten. Weil die Antenne auf der Post noch nicht verstärkt wurde, besteht ein Hauch von Hoffnung, dass die Reihenfolge keine Rolle spielt ... aber jetzt träume ich schon wieder! Die Juristen können uns beweisen, dass man den Mobilfunkern nicht ins Handwerk pfuschen darf. Jetzt geht es nur um die Strahlung von hinten, während die Strahlung von oben schon früher bewilligt wurde, also nicht mehr zur Diskussion steht. Wer nicht schlafen kann, darf nächtelang sinnieren, wieso je nach Bewilligungsreihenfolge das Doppelte der Strahlung im Schlafzimmer erlaubt ist. Oder fragen wir die Behörden ­ bis am 16. November.

André Masson, Baar

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© Neue Luzerner Zeitung; 07.11.2005; Seite 29

Zuger Zeitung Leserbriefe

Nur voll daneben trifft den Kern der Sache

«Mobilfunkantenne vor entscheidender Phase», Neue ZZ vom 4. November

Der Kommentar trägt den Titel «Den Kern nicht getroffen». So absurd es tönt, in Sachen Mobilfunk und gesundheitliche Gefährdung gilt leider: Nur voll daneben trifft den Kern der Sache!

Die SGA/Alternative Baar hat vor Jahresfrist eine Interpellation an den Gemeinderat eingereicht mit dem Titel «Mobilfunk ­ Fragen zu Bewilligungspraxis und Gesundheitsgefährdungen». In seiner Antwort hält der Gemeinderat fest, dass er als vollziehende Behörde die Baubewilligung erteilen muss, wenn ein Projekt allen massgebenden Vorschriften entspricht. In unserer abschliessenden Stellungnahme an der Gemeindeversammlung kritisierte ich die Art und Weise, wie die in der NIS-Verordnung enthaltenen Grenzwerte festgelegt wurden. Dies geschah nämlich nicht primär aufgrund von Studien oder praktischen Erfahrungen, sondern in Absprache zwischen den Mobilfunkbetreibern und der parlamentarischen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen.

Die Zeitschrift «Facts» hat belegt, dass ein Mitglied dieser Kommission, der Luzerner FDP-Nationalrat Georges Theiler, jedes Jahr von Sunrise 40 000 Franken erhält. Sunrise verbucht diesen Betrag als «Beraterhonorar für makroökonomische Fragen». Auf gut Deutsch sagt man dem doch wohl eher Schmiergeld!

Da die solcherart entstandenen Grenzwerte eingehalten sind, blieb den Beschwerdeführern aus der IG Spinnerei/Brauerei im Kampf gegen die Swisscom-Antenne auf der Spinnerei Baar gar keine andere Wahl, als formaljuristisch mit Bezug auf den gesetzlich festgelegten Ortsbildschutz zu argumentieren. Auch in dieser Sache gilt, dass ein Umweg manchmal der kürzere Weg ist. Unser Ziel ist klar. Wir wollen im Rahmen unseres Einflusses verhindern, dass mit der ständig zunehmenden Strahlenbelastung auch die Baarer Bevölkerung ungeschützt dem grössten Freilandversuch ausgesetzt wird, der je in der Geschichte der Menschheit vorgenommen wurde.

Berty Zeiter, Kantonsrätin SGA/Alternative und Mitglied der IG Spinnerei/Brauerei, Baar
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Antennen und Schwindel

Verfasst: 8. November 2005 17:29
von pegasus
Ich kenne auch eine Person, die ausserort, wenn sie durch die Hauptsendekeule fährt, Schwindel bekommt. Zum Glück ist es eine gerade Strecke. Meine Frau und ich bekommen dort regelmässig Schmerzen.....

Pegasus

Georges Theiler erhält Schmiergeld

Verfasst: 12. November 2005 12:45
von Tom
Dass Georges Theiler von der Industrie gekauft ist, diese Vermutung steht schon seit langem im Raum. Dass es jetzt ganz offiziell in der Presse (Facts) steht und von einer Kantonsrätin öffetnlich gemacht wird, ist nur die Bestätigung. Jetzt fragt sich der Normalbürger, der für sein Ein- und Auskommen täglich hart arbeiten muss, wie sich ein Politiker nebenher eine solche "Beratung" von der Industrie finanziell abgelten lässt und es fällt einem dazu wirklich nichts anderes ein, als "Schmiergeld". Wo leben wir eigentlich? Wohl doch in einer Bananenrepublik! Und was sagt das offizielle Bern dazu? Wo ist die Stelle, die da für Ordnung sorgt und diesen Sumpf trocken legt?
Es ist empörend, was sich die Mobilfunkbetreiber in Zusammenarbeit mit Politikern und Zusehen der Landesregierung alles erlauben dürfen, während das Volk zornig die Faust im Sack macht und dem Treiben ohnmächtig zusehen muss.

Tom