Bewilligungsstopp für Natelantennen. Reaktion auf bundesgeri
Verfasst: 24. November 2005 15:01
© Berner Zeitung; 24.11.2005; Seite 33
BZ-Kanton Bern
Reaktion auf bundesgerichtsurteil
Bewilligungsstopp für Natelantennen
Bis Ende Jahr bewilligt der Kanton Bern keine neuen Natelantennen mehr. Zuerst sollen Strahlungsfachleute Lösungen präsentieren, wie die Sendeleistung von Mobilfunkantennen rechtsgenüglich überwacht werden kann.
Wo Mobilfunkbetreiberinnen neue Antennen planen und entsprechende Baugesuche einreichen, regt sich in aller Regel postwendend Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern der Anlagen - weil die Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt heute noch weit gehend unbekannt sind (siehe Kasten). Jetzt ist klar, dass - zumindest bis Ende Jahr - das Berner Amt für Wirtschaft (Beco) keine Bewilligungen für Natelantennen mehr ausstellen wird. Anfang 2006 soll eine von Strahlungsfachleuten erarbeitete Lösung vorliegen, wie die Sendeleistungen von Mobilfunkantennen zentral überwacht werden können.
Bolliger vor Bundesgericht
Hintergrund: Im März hatte das Bundesgericht in einem Bolliger Fall entschieden, dass die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen gewährleistet und überwacht sein muss. Im Dezember 2000 hatte Orange das Gesuch eingereicht, auf einem Wohn- und Geschäftshaus in Bolligen eine Mobilfunkanlage mit mehreren Antennen einzurichten. Gegen das Projekt gingen jedoch zahlreiche Beschwerden ein. Trotzdem bewilligten die Bolliger Behörden das Projekt - und Anwohner der geplanten Anlage beschwerten sich dagegen erfolglos bei der kantonalen Baudirektion und beim bernischen Verwaltungsgericht. Erfolgreich hingegen waren die Anwohner mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht.
«Schutzwürdig»
Dieses entschied im März dieses Jahres, dass die kantonalbernischen Behörden die Strahlenleistung der Antenne in Bolligen nicht ausreichend unter die Lupe genommen hatten. Und die Angaben von Orange zur technischen Ausstattung der Anlage nicht eingeholt haben. Ein Schreiben des «Orange»-Anwalts erwecke zudem den Eindruck, so das Bundesgericht, die maximale Sendeleistung der Anlage betrage ein Mehrfaches der ursprünglich angegebenen Kapazität. Die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen müsse gewährleistet und überwacht werden können: «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Massnahmen gewährleistet wird», schreibt das Bundesgericht.
Neue Software
Zurzeit erarbeiten die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und das Bundesamt für Kommunikation) zusammen mit der Arbeitsgruppe NIS (nicht ionisierende Strahlung, siehe Kasten) des Cercl’Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygienefachleute) sowie mit den Netzbetreiberinnen eine Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesgerichts. Mit einer Software werden die Einstellungen der Netzbetreiberinnen zentral überwacht und nötigenfalls unverzüglich korrigiert. Und mit einem Qualitätssicherheitssystem soll die Zuverlässigkeit der neu entwickelten Software abgesichert werden. Die neue Lösung steht voraussichtlich ab dem 1. Januar 2006 zur Verfügung. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Kanton Bern voraussichtlich auch wieder Bewilligungen für Mobilfunk - Antennen ausstellen.
Stefan Geissbühler
Tomas Wüthrich
forschung
Was bewirkt Strahlung?
In einem vierjährigen Untersuchungsprogramm lässt der Bundesrat abklären, ob und in welcher Art die so genannt nicht ionisierende Strahlung (NIS) - auch Elektrosmog genannt - die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen gefährdet. NIS entsteht überall dort, wo Radio- oder Mikrowellen ausgesendet werden oder elektrischer Strom fliesst. NIS ist unter anderem anzutreffen entlang von Starkstromleitungen, Bahnlinien, bei Hausinstallationen, elektrischen Geräten und bei Mobilfunk-Basisstationen und Handys.
Erwiesen ist laut Bundesamt für Gesundheit, dass intensive Strahlung zu thermischen Wirkungen führt - die Strahlungsenergie wird im Körper absorbiert und in Wärme umgewandelt. Die Immissionsgrenze für Mobilfunk-Basisstationen und Handys wurde so festgelegt, dass es nicht zu solchen thermischen Wirkungen kommen kann. Im Gegensatz zu den thermischen Einwirkungen intensiver Hochfrequenzstrahlung sind die biologischen Wirkungen von schwacher Hochfrequenzstrahlung (zum Beispiel Handystrahlung) erst in Ansätzen bekannt.
Beobachtet wurden beispielsweise physiologische Veränderungen in Zellkulturen und bei Tieren sowie die Beeinflussung der elektrischen Aktivität im menschlichen Hirn. Nach bisherigen Schätzungen spürt ein Prozent der Bevölkerung die schwache Strahlung. Die betroffenen Personen sprechen von Schlafstörungen, Augenflimmern, Kopfschmerzen oder auch Konzentrationsschwächen. sgt
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© Der Bund; 24.11.2005; Seite 10
Schweiz
Der Bund
Nicht die Antennen sind das Problem
Wissenschaftler warnen vor strahlenden Handys
Bis heute ist nicht bewiesen, dass die Gesundheit durch den Gebrauch von Mobiltelefonen beeinträchtigt wird. Wer sich vor Strahlung bei Mobiltelefonen schützen will, sollte aber unbedingt Freisprechanlagen und strahlungsarme Apparate verwenden, sagen führende Wissenschaftler.
Gerhard Lob, Ascona
Ob am Stammtisch oder bei internationalen Tagungen: Die Frage, wie gesundheitsgefährdend die mobile Telefonie ist, wird in weiten Kreisen der Gesellschaft diskutiert. In der Bevölkerung konzentriert sich die Diskussion um den Elektrosmog der Mobiltelefone inzwischen allerdings auf die Antennen. Fast keine Stadt oder Gemeinde, in der nicht Anwohnergruppen gegen die Errichtung von Sendemasten mobil machen.
Wie ein Leben lang Fernsehen
Doch offensichtlich kämpfen viele Aktivisten am falschen Ort. An einem internationalen Symposium der ETH auf dem Monte Verità in Ascona zum Thema «Gesundheitsrisiken von Mobiltelefonen» waren sich diese Woche die Wissenschaftler jedenfalls einig, dass die elektromagnetischen Felder im Bereich der Antennen einer Basisstation vergleichsweise gering sind. Die wirklichen Probleme sind demnach die elektromagnetischen Felder, die beim Telefonieren mit einem Mobiltelefon am menschlichen Kopf und somit am Gehirn aufgebaut werden. «Eine Stunde Handy am Ohr entspricht der Strahlendosis von einer Lebenszeit vor dem Fernseher», sagt Niels Kuster, Direktor der Stiftung für Forschung an Informationstechnologien der ETH Zürich. Das heisst: Nicht gigantische Hochspannungsmasten, sondern die winzigen Mobiltelefone bündeln beim Menschen elektromagnetische Strahlung.
Unterschiedliche Ergebnisse
Sicher ist, dass die Strahlung - wie bei einem Mikrowellenherd - Hitze erzeugt. Doch ob diese Wärmeentwicklung nachhaltige gesundheitliche Folgen hat, ist in der Wissenschaft bis anhin nicht bewiesen. «Wir haben hier und da Indizien, aber keine wissenschaftlich sicheren Erkenntnisse im Sinne von Ursache und Wirkung», meint Paolo Ravazzani vom Wissenschaftsrat in Italien. Und unterschiedliche Studien kämen häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen, etwa bei der Frage, ob Schlafstörungen oder eine höhere Veranlagung für Hirntumore eine Folge der Mobiltelefonie sein könnten. Die EU schliesst allerdings im Jahr 2006 einige grössere Feldversuche ab, von denen sich die Forschergemeinde neue Erkenntnisse erhofft. Rund 30 Millionen Euro hat die EU in die Projekte gesteckt.
Einig sind sich die Forscher immerhin, dass man im Sinne der Prävention die elektromagnetische Strahlung in der Nähe des Kopfes möglichst gering halten sollte. Es sollten Freisprechanlagen und strahlungsarme Apparate verwendet werden. Beim Kauf eines Handys sollte man daher nicht so sehr auf den Look und sonstigen Schnickschnack schauen, als vielmehr den Wert der Strahlenbelastungsklasse (SAR) ausfindig machen, der für viele Apparate inzwischen angegeben wird (im Internet unter www.topten.ch; www.handywerte.de).
Besondere Gefahr für Kinder
Lawrie Challis, emeritierter Physikprofessor und Präsident des nationalen Gesundheitsforschungsprogramms zur mobilen Kommunikation in Grossbritannien, rät indes zu besonderer Zurückhaltung beim Handy-Gebrauch für Kinder und Jugendliche: «Denn wir wissen nicht, ob sich die elektromagnetischen Felder bei Heranwachsenden allenfalls stärker auswirken als bei einer erwachsenen Person.» Die jungen Menschen könne man auch nicht als Probanden für Forschungen nutzen. In England habe man durch Broschüren an alle Haushaltungen auf dieses Problem hingewiesen. Challis ist recht radikal: «Jugendliche sollten nur im Notfall ein Handy benutzen»: Und die Konsumenten fordert er auf, durch den bewussten Kauf von strahlungsarmen Apparaten den Druck auf die Hersteller zur Produktion dieser Geräte zu erhöhen.
Broschüre zum Elektrosmog
Die Entwicklung der Kommunikationsmittel und der Schnurlosgeräte bringt eine zunehmende elektromagnetische Verschmutzung (Elektrosmog) unserer Umgebung mit sich. Um dieses unsichtbare Phänomen zu veranschaulichen und einen Überblick über die Situation zu verschaffen, hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) dieses Jahr eine Broschüre herausgegeben. Sie erläutert die wichtigsten Strahlungsquellen, die gesundheitlichen Auswirkungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und gibt praktische Ratschläge zur Verminderung von Elektrosmog zu Hause. Häufig ist nämlich die in Wohnungen auftretende Strahlung grösstenteils «hausgemacht».
Die Broschüre «Elektrosmog in der Umwelt» kann beim Buwal bestellt oder via Internet bezogen werden. (lob)
BZ-Kanton Bern
Reaktion auf bundesgerichtsurteil
Bewilligungsstopp für Natelantennen
Bis Ende Jahr bewilligt der Kanton Bern keine neuen Natelantennen mehr. Zuerst sollen Strahlungsfachleute Lösungen präsentieren, wie die Sendeleistung von Mobilfunkantennen rechtsgenüglich überwacht werden kann.
Wo Mobilfunkbetreiberinnen neue Antennen planen und entsprechende Baugesuche einreichen, regt sich in aller Regel postwendend Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern der Anlagen - weil die Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt heute noch weit gehend unbekannt sind (siehe Kasten). Jetzt ist klar, dass - zumindest bis Ende Jahr - das Berner Amt für Wirtschaft (Beco) keine Bewilligungen für Natelantennen mehr ausstellen wird. Anfang 2006 soll eine von Strahlungsfachleuten erarbeitete Lösung vorliegen, wie die Sendeleistungen von Mobilfunkantennen zentral überwacht werden können.
Bolliger vor Bundesgericht
Hintergrund: Im März hatte das Bundesgericht in einem Bolliger Fall entschieden, dass die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen gewährleistet und überwacht sein muss. Im Dezember 2000 hatte Orange das Gesuch eingereicht, auf einem Wohn- und Geschäftshaus in Bolligen eine Mobilfunkanlage mit mehreren Antennen einzurichten. Gegen das Projekt gingen jedoch zahlreiche Beschwerden ein. Trotzdem bewilligten die Bolliger Behörden das Projekt - und Anwohner der geplanten Anlage beschwerten sich dagegen erfolglos bei der kantonalen Baudirektion und beim bernischen Verwaltungsgericht. Erfolgreich hingegen waren die Anwohner mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht.
«Schutzwürdig»
Dieses entschied im März dieses Jahres, dass die kantonalbernischen Behörden die Strahlenleistung der Antenne in Bolligen nicht ausreichend unter die Lupe genommen hatten. Und die Angaben von Orange zur technischen Ausstattung der Anlage nicht eingeholt haben. Ein Schreiben des «Orange»-Anwalts erwecke zudem den Eindruck, so das Bundesgericht, die maximale Sendeleistung der Anlage betrage ein Mehrfaches der ursprünglich angegebenen Kapazität. Die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen müsse gewährleistet und überwacht werden können: «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Massnahmen gewährleistet wird», schreibt das Bundesgericht.
Neue Software
Zurzeit erarbeiten die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und das Bundesamt für Kommunikation) zusammen mit der Arbeitsgruppe NIS (nicht ionisierende Strahlung, siehe Kasten) des Cercl’Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygienefachleute) sowie mit den Netzbetreiberinnen eine Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesgerichts. Mit einer Software werden die Einstellungen der Netzbetreiberinnen zentral überwacht und nötigenfalls unverzüglich korrigiert. Und mit einem Qualitätssicherheitssystem soll die Zuverlässigkeit der neu entwickelten Software abgesichert werden. Die neue Lösung steht voraussichtlich ab dem 1. Januar 2006 zur Verfügung. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Kanton Bern voraussichtlich auch wieder Bewilligungen für Mobilfunk - Antennen ausstellen.
Stefan Geissbühler
Tomas Wüthrich
forschung
Was bewirkt Strahlung?
In einem vierjährigen Untersuchungsprogramm lässt der Bundesrat abklären, ob und in welcher Art die so genannt nicht ionisierende Strahlung (NIS) - auch Elektrosmog genannt - die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen gefährdet. NIS entsteht überall dort, wo Radio- oder Mikrowellen ausgesendet werden oder elektrischer Strom fliesst. NIS ist unter anderem anzutreffen entlang von Starkstromleitungen, Bahnlinien, bei Hausinstallationen, elektrischen Geräten und bei Mobilfunk-Basisstationen und Handys.
Erwiesen ist laut Bundesamt für Gesundheit, dass intensive Strahlung zu thermischen Wirkungen führt - die Strahlungsenergie wird im Körper absorbiert und in Wärme umgewandelt. Die Immissionsgrenze für Mobilfunk-Basisstationen und Handys wurde so festgelegt, dass es nicht zu solchen thermischen Wirkungen kommen kann. Im Gegensatz zu den thermischen Einwirkungen intensiver Hochfrequenzstrahlung sind die biologischen Wirkungen von schwacher Hochfrequenzstrahlung (zum Beispiel Handystrahlung) erst in Ansätzen bekannt.
Beobachtet wurden beispielsweise physiologische Veränderungen in Zellkulturen und bei Tieren sowie die Beeinflussung der elektrischen Aktivität im menschlichen Hirn. Nach bisherigen Schätzungen spürt ein Prozent der Bevölkerung die schwache Strahlung. Die betroffenen Personen sprechen von Schlafstörungen, Augenflimmern, Kopfschmerzen oder auch Konzentrationsschwächen. sgt
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© Der Bund; 24.11.2005; Seite 10
Schweiz
Der Bund
Nicht die Antennen sind das Problem
Wissenschaftler warnen vor strahlenden Handys
Bis heute ist nicht bewiesen, dass die Gesundheit durch den Gebrauch von Mobiltelefonen beeinträchtigt wird. Wer sich vor Strahlung bei Mobiltelefonen schützen will, sollte aber unbedingt Freisprechanlagen und strahlungsarme Apparate verwenden, sagen führende Wissenschaftler.
Gerhard Lob, Ascona
Ob am Stammtisch oder bei internationalen Tagungen: Die Frage, wie gesundheitsgefährdend die mobile Telefonie ist, wird in weiten Kreisen der Gesellschaft diskutiert. In der Bevölkerung konzentriert sich die Diskussion um den Elektrosmog der Mobiltelefone inzwischen allerdings auf die Antennen. Fast keine Stadt oder Gemeinde, in der nicht Anwohnergruppen gegen die Errichtung von Sendemasten mobil machen.
Wie ein Leben lang Fernsehen
Doch offensichtlich kämpfen viele Aktivisten am falschen Ort. An einem internationalen Symposium der ETH auf dem Monte Verità in Ascona zum Thema «Gesundheitsrisiken von Mobiltelefonen» waren sich diese Woche die Wissenschaftler jedenfalls einig, dass die elektromagnetischen Felder im Bereich der Antennen einer Basisstation vergleichsweise gering sind. Die wirklichen Probleme sind demnach die elektromagnetischen Felder, die beim Telefonieren mit einem Mobiltelefon am menschlichen Kopf und somit am Gehirn aufgebaut werden. «Eine Stunde Handy am Ohr entspricht der Strahlendosis von einer Lebenszeit vor dem Fernseher», sagt Niels Kuster, Direktor der Stiftung für Forschung an Informationstechnologien der ETH Zürich. Das heisst: Nicht gigantische Hochspannungsmasten, sondern die winzigen Mobiltelefone bündeln beim Menschen elektromagnetische Strahlung.
Unterschiedliche Ergebnisse
Sicher ist, dass die Strahlung - wie bei einem Mikrowellenherd - Hitze erzeugt. Doch ob diese Wärmeentwicklung nachhaltige gesundheitliche Folgen hat, ist in der Wissenschaft bis anhin nicht bewiesen. «Wir haben hier und da Indizien, aber keine wissenschaftlich sicheren Erkenntnisse im Sinne von Ursache und Wirkung», meint Paolo Ravazzani vom Wissenschaftsrat in Italien. Und unterschiedliche Studien kämen häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen, etwa bei der Frage, ob Schlafstörungen oder eine höhere Veranlagung für Hirntumore eine Folge der Mobiltelefonie sein könnten. Die EU schliesst allerdings im Jahr 2006 einige grössere Feldversuche ab, von denen sich die Forschergemeinde neue Erkenntnisse erhofft. Rund 30 Millionen Euro hat die EU in die Projekte gesteckt.
Einig sind sich die Forscher immerhin, dass man im Sinne der Prävention die elektromagnetische Strahlung in der Nähe des Kopfes möglichst gering halten sollte. Es sollten Freisprechanlagen und strahlungsarme Apparate verwendet werden. Beim Kauf eines Handys sollte man daher nicht so sehr auf den Look und sonstigen Schnickschnack schauen, als vielmehr den Wert der Strahlenbelastungsklasse (SAR) ausfindig machen, der für viele Apparate inzwischen angegeben wird (im Internet unter www.topten.ch; www.handywerte.de).
Besondere Gefahr für Kinder
Lawrie Challis, emeritierter Physikprofessor und Präsident des nationalen Gesundheitsforschungsprogramms zur mobilen Kommunikation in Grossbritannien, rät indes zu besonderer Zurückhaltung beim Handy-Gebrauch für Kinder und Jugendliche: «Denn wir wissen nicht, ob sich die elektromagnetischen Felder bei Heranwachsenden allenfalls stärker auswirken als bei einer erwachsenen Person.» Die jungen Menschen könne man auch nicht als Probanden für Forschungen nutzen. In England habe man durch Broschüren an alle Haushaltungen auf dieses Problem hingewiesen. Challis ist recht radikal: «Jugendliche sollten nur im Notfall ein Handy benutzen»: Und die Konsumenten fordert er auf, durch den bewussten Kauf von strahlungsarmen Apparaten den Druck auf die Hersteller zur Produktion dieser Geräte zu erhöhen.
Broschüre zum Elektrosmog
Die Entwicklung der Kommunikationsmittel und der Schnurlosgeräte bringt eine zunehmende elektromagnetische Verschmutzung (Elektrosmog) unserer Umgebung mit sich. Um dieses unsichtbare Phänomen zu veranschaulichen und einen Überblick über die Situation zu verschaffen, hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) dieses Jahr eine Broschüre herausgegeben. Sie erläutert die wichtigsten Strahlungsquellen, die gesundheitlichen Auswirkungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und gibt praktische Ratschläge zur Verminderung von Elektrosmog zu Hause. Häufig ist nämlich die in Wohnungen auftretende Strahlung grösstenteils «hausgemacht».
Die Broschüre «Elektrosmog in der Umwelt» kann beim Buwal bestellt oder via Internet bezogen werden. (lob)