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WICHTIG! Urteil!

Verfasst: 12. Dezember 2005 17:46
von antihandy
Hallo zämä

Ich weiss nicht, ob das folgende Urteil des Luzerner Verwaltungsgerichts schon hier publiziert wurde.

Aber schaut mal unter

http://www.lu.ch/index/gerichte/rechtsprechung.htm

dann herunterscrollen auf "V 04 374" Urteil vom 18.08.2005.

In ERWÄGUNG 9 (BITTE SORGFÄLTIG LESEN) wird eben auf das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.03.2005 und 1A.264/2000 vom 24.09.2002 eingegangen!

Beachtet mal GANZ GENAU die Wortwahl der Luzerner Verwaltungsrichter in Erw. 9. Die schenken den Mobilfunbetreibern überhaupt keinen Glauben mehr...die waren wohl ein bisschen "verschnupft" wegen der Skrupellosigkeit der Mobilfunkbetreiber!!!

Beste Grüsse

antihandy