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Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 28. Dezember 2005 09:44
von antihandy
Sehr geehrte Damen und Herren

Man konnte lesen, dass Ende Jahr (heute haben wir den 28.12.2005) die Mobilfunkbetreiber, das BAKOM, das BUWAL und der Cercl'Air definitiv wissen, wie das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05
umzusetzen ist. Das ist doch ein schlechter Witz, oder? WIE will man denn das machen? Das geht ja faktisch nicht!

Im Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 heisst es:

"Die Sendeleistung der Mobilfunkstationen kann vom Netzbetreiber mittels Fernsteuerung reguliert werden, allerdings nur bis zur Maximalleistung der verwendeten Senderendstufen (vgl. BGE 128 II 378 E. 4.2 S. 380). Ist die im Standortdatenblatt deklarierte ERP niedriger als die maximale Strahlungsleistung der Anlage, so besteht keine Gewähr dafür, dass die Grenzwerte im Betrieb tatsächlich eingehalten werden, da die Strahlungsleistung jederzeit mittels Fernsteuerung erhöht werden könnte. Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird."

VIEL WICHTIGER ist das Urteil des Luzerner Verwaltungsgerichts vom 18.08.2005, das die bundesgerichtliche Rechtsprechung aufnimmt, hier ein paar Auszüge (interessierte hier im Forum nicht viele...):

- Nach dem Gesagten bedarf es vielmehr zusätzlicher Schutzvorkehren, damit die Einhaltung der bewilligten Senderichtungen tatsächlich sichergestellt ist. Es existieren in dieser Hinsicht verschiedene Möglichkeiten. Die Intensivierung der Kontrolle ist eine davon; in Frage kommen aber auch technische Vorkehren, die die Einhaltung der bewilligten Strahlungswinkel gewährleisten (vgl. die in BGE 128 II 378 nicht publizierte Erw. 8.3 des BG-Urteils 1A.264/2000 vom 24.9.2002).

-Angesichts der Tragweite scheint es vielmehr angezeigt, die strittige Verfügung aufzuheben und zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Vorinstanz wird sich dabei über eine blosse Absichtserklärung hinaus mit den möglichen Schutzvorkehren zu befassen haben. Anstelle der von ihr ins Auge gefassten Kontrolle wird sie auch die Möglichkeit technischer Vorkehren zu prüfen und ihren Entscheid über die zu treffende Massnahme nach Abwägung des Für und Wider, auf der Grundlage vertiefter Abklärungen, zu fällen haben.

Welche technischen Vorkehren gibt es denn überhaupt, das geht doch gar nicht!

Mit besten Grüssen

antihandy

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 29. Dezember 2005 19:03
von Raylauncher
Hallo Antihandy,

"geht nicht, gibts nicht". Dies gilt auch in diesem Fall.
Wenn die maximal zulässige Sendeleistung zur Einhalten des Grenzwertes geringer ist als die typspezifische Maximalleistung des Senders, lässt sich durch das Einschleifen eines Dämpfungsgliedes in die Antennenzuleitung sicherstellen, dass die maximal zulässige ERP nicht überschritten werden kann.

Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

Ihr Raylauncher

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 29. Dezember 2005 23:40
von mips
Und wer überprüft die Anlage, dass ein höheres aussteuern nicht möglich ist - Dämpfungsglieder eingebaut sind, die Sendeleistung der Sendeenstuf auch die höchstmögliche und nicht eine garantierte Leistung des Herstellers darstellt, die Dämpfungswerte der Der Kabel in der Berechnung mit den effektiven Dämpfungswerte der Kabel übereinstimmen, die mechanische Ausrichtung auf einen 0,1° genau stimmt usw - es gibt genügend Möglichkeiten zum Schummeln, wenn die Betreiber dies beabsichtigt und die Vollzugsbehörde wird kaum eine Chance haben, dies auch selbst überprüfen zu können.

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 29. Dezember 2005 23:51
von antihandy
So, so ganz einfach... und das Dämpfungsglied würde das Bundesgericht akzeptieren? Eben nicht.

Ist doch nicht ganz einfach, oder?

Dein antihandy

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 30. Dezember 2005 10:10
von Hans-U. Jakob
Und warum weigern sich die Schweizer Mobilfunker seit Monaten standhaft so ein Raylauncher-Phantasie-Dämpfungsglied in ihre Antennen-Zuleitungen einzubauen. Wenn das doch so einfach ist und es so etwas angeblich gibt, möge sich doch der Herr Raylauncher aus dem Woelfle-Land bitte direkt an die ehrenwerten Gesellschaften Swisscom, Orange, Sunrise und Co. wenden, statt unsern Lesern hier Sand in die Augen streuen zu wollen.
Diese phantastischen Dämpfungsglieder sucht man auch in bereits ergangenen Gerichtsurteilen vergeblich. Also möge der Herr Raylauncher aus dem Wolfle-Land seine Ideen auch noch direkt den Schweizer Gerichten zustellen.
Bis dahin liegt in der Schweiz der Antennenbau am Boden. Dafür werden wir schon sorgen.
Hans-U. Jakob

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 30. Dezember 2005 10:34
von anihandy an raylauncher
"Wenn die maximal zulässige Sendeleistung zur Einhalten des Grenzwertes geringer ist als die typspezifische Maximalleistung des Senders, lässt sich durch das Einschleifen eines Dämpfungsgliedes in die Antennenzuleitung sicherstellen, dass die maximal zulässige ERP nicht überschritten werden kann."

Was ist davon zu halten? Es geht ja um die typenspezifische Maximalleistung des Senders und um nicht die Einhaltung der maximal zulässigen ERP, die man mittels des Einschleifens eines Dämpfungsgliedes in der Antennenzuleitung sicherstellt.

Wie kann man jetzt die typenspezifische Maximalleistung, mit der man eben senden kann, kontrollieren?

Raylauncher? Vom Forummobil, Swisscom etc. ?

Gruss


antihandy

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 30. Dezember 2005 19:01
von anihandy
Vielen Dank Herr Jakob!

Fast hätte ich diesen Raylauncher-Dämpfungsglied-Schrott geglaubt.

Beste Grüsse

antihandy

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 31. Dezember 2005 09:36
von anihandy
An Raylauncher

Ich wünsche Ihrem Dämpfungslied ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr bzw. der Swisscom, Orange, Sunrise und dem Forummobil etc.

Gruss

antihandy

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 31. Dezember 2005 12:25
von Elisabeth Buchs
Ein erfolgreiches Jahr für Swisscom, Orange, Sunrise und Forum Mobil möchte ich lieber nicht wünschen, bzw. dafür ein erfolgreiches Jahr für uns, Gigaherz und die andern Widerstandsgruppen. Wie die Mobilfunkbetreiber den Bundesgerichtsentscheid umsetzen wollen, werden wir bald wissen, sicher ist, dass wir dieses Vorgehen kontrollieren und einhaken werden, wo es möglich ist. An der GV hält ja Herr Jakob einen diesbezüglichen Kurzvortrag. Wenn unserer Regierung und den Betreibern der Wille grosser Teile der Bevölkerung, Geschädigter und Besorgter egal ist, der ungehinderte Ausbau in einem derart übertriebenen Ausmass vorangetrieben wird und man sich nicht auf den Gesundheitsschutz bei der Ablehnung weiterer Antennen beziehen kann, hält man sich an Gründe wie NIS, Heimatschutz, Landschaftsschutz usw.

Mit freundlichen Grüssen

Elisabeth Buchs

Re: Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05

Verfasst: 1. Januar 2006 20:50
von antihandy
Sehr geehrte Frau Buchs

Hab das ironisch und zynisch gemeint. Swisscom, Orange und Sunrise sollen ein erfolgreiches Jahr haben ohne Antennewildwuchs. Endlich ein faktsicher Baustopp...

Mit besten Grüssen

antihandy