Zivilrechtliches Vorgehen gegen geplante Mobilfunkantenne
Verfasst: 23. Dezember 2008 02:46
Ist Strahlung eine Belästigung?
Auf dem Dach der Post in Rickenbach soll eine Mobilfunkantenne erstellt werden. (Bild Nadia Reichlin/Neue SZ)
Ein allfälliger Entscheid gilt als wegweisend. Vor dem Einzelrichter des Bezirks Schwyz wehren sich Betroffene zivilrechtlich gegen eine Handyantenne.
Auch wenn der wissenschaftliche Beweis fehlt, wehren kann man sich gegen den Bau von Mobilfunkantennen in der Nachbarschaft. Das sagten sich verschiedene Einwohner Rickenbachs und reichten eine zivilrechtliche Klage gegen den Bau einer Antenne auf dem Dach des Postgebäudes ein.
Am Donnerstag trafen sich Kläger und die beklagte Sunrise Communications AG vor dem Einzelrichter des Bezirks Schwyz. Verlangt wurden ein Verbot des Baus der Antenne und allenfalls Schadenersatz. Im Grundsatz ist nun zu entscheiden, ob ein Grundeigentümer mit einer Handyantenne auf dem Dach seine Nachbarn mit Immissionen – im vorliegenden Fall der Strahlung – belästigt.
Harry Ziegler
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Luzerner Zeitung und ihren Regionalausgaben.
Quelle: http://www.zisch.ch/navigation/top_main ... OID=303804
Auf dem Dach der Post in Rickenbach soll eine Mobilfunkantenne erstellt werden. (Bild Nadia Reichlin/Neue SZ)
Ein allfälliger Entscheid gilt als wegweisend. Vor dem Einzelrichter des Bezirks Schwyz wehren sich Betroffene zivilrechtlich gegen eine Handyantenne.
Auch wenn der wissenschaftliche Beweis fehlt, wehren kann man sich gegen den Bau von Mobilfunkantennen in der Nachbarschaft. Das sagten sich verschiedene Einwohner Rickenbachs und reichten eine zivilrechtliche Klage gegen den Bau einer Antenne auf dem Dach des Postgebäudes ein.
Am Donnerstag trafen sich Kläger und die beklagte Sunrise Communications AG vor dem Einzelrichter des Bezirks Schwyz. Verlangt wurden ein Verbot des Baus der Antenne und allenfalls Schadenersatz. Im Grundsatz ist nun zu entscheiden, ob ein Grundeigentümer mit einer Handyantenne auf dem Dach seine Nachbarn mit Immissionen – im vorliegenden Fall der Strahlung – belästigt.
Harry Ziegler
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Luzerner Zeitung und ihren Regionalausgaben.
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