BAFU-Rundschreiben, WICHTIG!!
Verfasst: 18. Januar 2006 16:01
Guten Tag
Aus dem Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.03.2005, Erw. 3.3:
"Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird."
Das SQ-System des BAFU im Rundschreiben vom 16.01.2005 entspricht NIEMALS einer objektiven und überprüfbaren BAULICHEN Vorkehrung! Auch nicht im rechtlichen Sinne!
An alle Einsprecher da draussen: ZITIERT unbedingt diese Passage aus dem Bundesgerichtsurteil und beachtet UNBEDINGT die exellenten Ausführungen von Herr Jakob: http://www.gigaherz.ch/990 (Retourkutsche oder Mistkarren?).
Das BAFU hat eine Software-Lösung präsentiert, die jedoch nicht im engeren Sinne objektiv und überprüfbar ist. Hier müssen feste BAULICHE Massnahmen her und nicht ein SQ-System, das noch gar nicht existiert.
GANZ GANZ WICHTIG: Die Standortdatenblätter müssen NEU ausgeschrieben werden mit den korrekten ERP-Werten und den korrekten Angaben betreffend Neigungswinkel. Das heisst: Neue öffentliche Auflage mit KORREKTEM Standortdatenblatt. Neue Berechnung der AGW etc. Eine Aufhebung der Sistierung oder gar Gutheissung der Baugesuche ist REINSTER NONSENS! Als Anwohner/Einsprecher hat man ein RECHT, sich zum BAFU-SQ-Schrott (das eben noch nicht existiert) zu äusseren, da es ja (neu) im Standortdatenblatt bzw. im Baugesuch drinstehen wird.
Man kann jedoch nichts bewiligen, wenn es noch nicht existiert (höchstens mit Bedingung, aber OHNE Inbetriebnahme, immerhin).
Gebt ACHT und argumentiert sorgfältig!
Beste Grüsse
antihandy
Aus dem Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.03.2005, Erw. 3.3:
"Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird."
Das SQ-System des BAFU im Rundschreiben vom 16.01.2005 entspricht NIEMALS einer objektiven und überprüfbaren BAULICHEN Vorkehrung! Auch nicht im rechtlichen Sinne!
An alle Einsprecher da draussen: ZITIERT unbedingt diese Passage aus dem Bundesgerichtsurteil und beachtet UNBEDINGT die exellenten Ausführungen von Herr Jakob: http://www.gigaherz.ch/990 (Retourkutsche oder Mistkarren?).
Das BAFU hat eine Software-Lösung präsentiert, die jedoch nicht im engeren Sinne objektiv und überprüfbar ist. Hier müssen feste BAULICHE Massnahmen her und nicht ein SQ-System, das noch gar nicht existiert.
GANZ GANZ WICHTIG: Die Standortdatenblätter müssen NEU ausgeschrieben werden mit den korrekten ERP-Werten und den korrekten Angaben betreffend Neigungswinkel. Das heisst: Neue öffentliche Auflage mit KORREKTEM Standortdatenblatt. Neue Berechnung der AGW etc. Eine Aufhebung der Sistierung oder gar Gutheissung der Baugesuche ist REINSTER NONSENS! Als Anwohner/Einsprecher hat man ein RECHT, sich zum BAFU-SQ-Schrott (das eben noch nicht existiert) zu äusseren, da es ja (neu) im Standortdatenblatt bzw. im Baugesuch drinstehen wird.
Man kann jedoch nichts bewiligen, wenn es noch nicht existiert (höchstens mit Bedingung, aber OHNE Inbetriebnahme, immerhin).
Gebt ACHT und argumentiert sorgfältig!
Beste Grüsse
antihandy