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Jona: Gegen Mobilfunkantenne/«Die Haltung von Rapperswil und

Verfasst: 26. Januar 2006 12:42
von The Future's black
© Die Südostschweiz; 25.01.2006

Region Gaster/See

Ausgabe Glarus Gaster/See

Gegen Mobilfunkantenne

mho.- Gestern lief die Einsprachefrist gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Gubelfeldstrasse in Jona ab. Wie das Joner Bauamt auf Anfrage mitteilte, sind gegen den Bau dieser Antenne einige Einsprachen eingegangen. Es darf angenommen werden, dass die kürzlich gegründete Ortsgruppe für einen sinnvollen Umgang mit Mobilfunk (Ortsgruppe SUMM), die sich dafür einsetzt, jegliche weitere Mobilfunkantennen zu verhindern, mit Erfolg die Menschen wach gerüttelt hat. Die erste gemeinsame Aktion der Ortsgruppe betraf nämlich die Verhinderung der Antenne an der Gubelfeldstrasse.

Seit der Petition, «Für einen gesunden Umgang mit Mobilfunk», die den Behörden am 14. November 2005 mit 1273 Unterschriften überreicht wurde, sind drei weitere Gesuche für Mobilfunkantennen eingereicht (Bahnhof, Jona; Aspwald, Jona; Gubelfeldstrasse, Jona), eine neue Antenne bewilligt (Schachenstrasse 82, Jona) und zwei weitere Antennen aufgestellt (Weidmann Infra AG, Neue Jonastr. 60, Rapperswil; Graf & Cie AG, Bildaustr. 6, Rapperswil) worden.
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© Die Südostschweiz; 25.01.2006

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«Die Haltung von Rapperswil und Jona ist uns zu passiv»

Die Stellungnahme des Stadtrats Rapperswil und des Gemeinderats Jona in der «Südostschweiz» vom 19. Januar zur Petition für einen gesunden Umgang mit Mobilfunk stellt die Petitionäre nicht zufrieden.

pd.- Sie nehmen daher nachfolgend erneut Stellung. Ihre Ausführungen beziehen sich sowohl auf schriftliche als auch mündliche Aussagen der Behörden.

Die Behörden stehen im Spannungsfeld zwischen dem engen Spielraum des bestehenden Rechts und dem Druck aus der Bevölkerung: Es ist in der Tat so, dass ein enger rechtlicher Spielraum für die Behörden vorliegt. Massgebend ist jedoch, ob diese bereit sind, diesen rechtlichen Spielraum auszuloten. Die Aussage, man verfolge den Fall Wil gespannt, zeugt von einer zu passiven Haltung und keiner grossen Eigeninitiative.

Wem sollen wir glauben? Es ist verständlich, dass es für Behörden schwierig ist, bei diesem komplexen Thema eine korrekte Beurteilung der Situation vorzunehmen. Darauf ist es wohl zurückzuführen, dass dem Stadt- und Gemeinderat von Rapperswil und Jona offensichtlich das Ausmass dieser Angelegenheit noch nicht bewusst ist. Wenn wir die zahlreichen Studien betrachten, welche biologische Effekte nachweisen, darunter eindeutige Genschädigungen, betrifft dies nicht nur den Menschen, sondern auch Tiere und Pflanzen. Es ist ausserdem von einer starken klimatischen Auswirkung dieser Strahlung auszugehen.

Keine Rechtfertigung

Die Vorgaben im kantonalen Baugesetz sind zwingend und abschliessend geregelt und können nicht durch die Gemeinde eigenmächtig im Baureglement abgeändert werden: Die kantonale Baugesetzgebung vom 6. Juni 1972 ist zwar zwingend, sie befugt dennoch die politische Gemeinde, zusätzliche Bauvorschriften im Baureglement mit dem dazu gehörenden Zonenplan zu erlassen. Nirgends ist festgehalten, dass zu den zwingenden Bestimmungen im Baugesetz nicht zusätzliche Richtlinien erlassen werden können. Was ja auch die benannte Gemeinde Wil bewies.

Das eigene Konsumverhalten steht oftmals im Widerspruch zum Petitionsanliegen: Diese Tatsache wird nicht bestritten, sie soll aber keine Rechtfertigung sein, nichts zu tun. Das Konsumverhalten wird heute noch von zu einseitiger und unkritischer Information beeinflusst. Der Ansatz der Rapperswiler und Joner Behörden, dass die Information über die Gefährdung des Mobilfunks verbessert werden soll, ist deswegen sehr begrüssenswert. Es sollte in erster Linie bei der sensiblen Nutzergruppe der Kinder und Jugendlichen angesetzt werden.

Der Vorwurf der ungenügenden Publikationspraxis hat sich an den kantonalen Gesetzesgeber zu richten: Gerade durch das oben erwähnte Argument wird die gängige Praxis des Abschiebens der Verantwortung deutlich. Wieso setzt sich die Gemeindebehörde nicht beim Kanton für dieses Anliegen ein? Die Gemeindebehörden sind schliesslich unsere Vertreter auch auf dieser Ebene. Zudem könnten die Gemeindebehörden selbst beschliessen, die Publikationspraxis zu verbessern, indem Baugesuche in den meistgelesenen Print-Medien von Jona und Rapperswil publiziert werden. Das jüngste Beispiel des Baugesuches für eine Mobilfunkantennenanlage an der Gubelfeldstrasse in Jona zeigt, dass dies heute noch nicht der Fall ist.

Die bundesrechtliche Regelung ist bezüglich des Schutzes vor elektromagnetischer Strahlung abschliessend: Bundesgerichtsentscheide halten aber auch fest, dass wenn sich der Stand des Wissens im Bereich der nichtionisierenden Strahlung ändert, was immer deutlicher der Fall ist, die nötigen Anpassungen vorgenommen werden müssen. Ausserdem würde gemäss Umweltschutzgesetz allein die Vermutung einer Schädlichkeit für eine sinnvollere Begrenzung ausreichen. Der Bundesrat gibt ausserdem in seinen Erläuterungen zur NISV selber zu, dass diese den Anforderungen des USG nicht genügen.

Wichtiger Standortfaktor

Die bestehenden Anlagen auf den Gemeindegebieten von Rapperswil und Jona durch den kantonalen Fachexperten stichweise überprüfen lassen: Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 10. März 2005 müssen die von den Mobilfunkbetreibern deklarierten Leistungen inzwischen sowieso objektiv und überprüfbar sein. Seit März letzten Jahres dürften also eigentlich keine neuen Mobilfunkantennen mehr bewilligt werden, da keine objektiv überprüfbaren baulichen Vorkehrungen gewährleistet werden können. Trotzdem wurden in Rapperswil und Jona weitere Antennen in Betrieb genommen, was im Lichte des erwähnten Bundesgerichtsentscheides unzulässig ist. Die Gemeindebehörden haben sich damit über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweggesetzt.

Standortfaktor – Masterplan: In Zukunft wird der Standortfaktor «strah-lungsfreier Lebensraum» immer mehr an Bedeutung gewinnen. Gerade die künftige Stadt Rapperswil-Jona sollte mit einem derart ehrgeizigen Masterplan, in dem die Bevölkerung um weitere ca. 5000 Einwohner zunehmen soll, daran interessiert sein, nicht nur diesen Standortfaktor zu erhalten bzw. wieder herzustellen, sondern auch den Wert des Baulandes nicht unnötig zu schwächen. Im Rahmen der neuen Richt- und Zonenplanung ist die Thematik der Mobilfunkantennenversorgung unbedingt mit zu berücksichtigen.

Warum kann es Freienbach?

Während in Rapperswil ein Moratorium abgelehnt wird, denkt Freienbach laut über ein solches nach: Der Gemeinderat von Freienbach hat der Umweltkommission den Auftrag erteilt, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung bezüglich eines Antennenmoratoriums aufzuarbeiten. Erst kürzlich erhielten die Einwohner der Gemeinden Jona, Rapperswil, Freienbach und Rüti eine Broschüre zum Thema «Perlen der Agglomeration Obersee», worin auf die natürlich gewachsenen Beziehungen hingewiesen wird. Wenn diese natürlichen Beziehungen so stark sind, sogar als Perlen bezeichnet werden können, wieso setzt man sich dann nicht auch zum Thema Mobilfunk an einen gemeinsamen Tisch? Wieso kann die Perle Freienbach ein Moratorium ausarbeiten, und die Perlen Rapperswil und Jona nicht?

Schlussbemerkung: Gerade in einer Zeit, in der weltweit der Widerstand gegen Mobilfunk massiv wächst, ist es – bei allem Verständnis für die Sandwich-Position der lokalen Behörden – dennoch unverständlich, wie sie in dieser Sache nichts weiter unternehmen wollen als zu informieren und ansonsten eher eine passive Haltung einnehmen. Trotz negativem Entscheiden seitens der Behörden werden wir Petitionäre uns politisch weiterhin für einen gesunden Umgang mit Mobilfunkantennen engagieren. Wir erwarten aber von den Behörden nicht nur ein Abwarten auf Resultate, sondern eine aktive Auseinandersetzung mit der Thematik.
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© Neue Luzerner Zeitung; 26.01.2006; Seite 15

Zuger Zeitung Leserbriefe

Warum gibt es denn nur so wenige Messstellen?

Vor einigen Jahren wollte ich ungefähr wissen, wie es mit dem Strahlensalat in meinem Haus aussieht und beschaffte mir einen so genannten Wanzensucher. Da dieser übersteuert wurde (billiges Produkt) versenkte ich ihn in der Schublade.

Vor einem Jahr besorgte ich mir ein intelligenteres Gerät. Dieses schafft es aber auch nur mit Mühe, meinen Drahtloshörer zu detektieren, da es auch fast voll ausgesteuert wird vom Wellensalat.

Wenn ich nun in der Zeitung lese, man wolle auch in unserem Kanton ein paar Standorte messen, würde ich gerne ein paar Fragen stellen:

· Warum so wenige Messstellen (Strahlung nimmt zu im Quadrat, also grosse Unterschiede)?

· Warum überhaupt messen, wo doch garantiert nichts unternommen wird? Denn die Politiker wollen wieder gewählt werden und ganz sicher nicht dem Volk helfen (Beispiel Feinstaub) und anderes mehr!

Wie wäre es, wenn die Zeitung anstelle von Romanen oder Kommentaren in regelmässigen Abständen den Lesern auf verständliche Art näher bringen würde, was nichtionisierende Strahlen sind, wie sie wirken, und wie man sie ablenken kann (da wir nicht mehr darauf verzichten wollen).

Ich würde sogar gratis Illustrationen dazu liefern. Mit einfachen Experimenten könnte gar gezeigt werden, dass ein Handy unter Umständen schädlicher ist als eine Hochspannungsleitung.

Tony Stocklin, Steinhausen
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