An der letzten GV von Gigaherz wurde beanstandet, dass Mietverträge für Antennen eine Kündigungsfrist von 5 Jahren haben, während die Mobilfunkbetreiber eine solche nicht einhalten müssen.
Alle Standortgeber, die eine Antenne loswerden wollen, mögen sich deswegen wehren und Schritte unternehmen, denn eine solche Regelung verstösst gegen das Gleichheitsprinzip und ist im Grunde sittenwidrig.
Evi