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«Kontrollmassnahmen» sind also reine Luftschlösser

Verfasst: 31. Januar 2006 12:04
von The Future's black
© Neue Luzerner Zeitung; 31.01.2006; Seite 13

Zuger Zeitung Leserbriefe

«Kontrollmassnahmen» sind also reine Luftschlösser

«Zudem fehlen die nötigen Apparaturen für eine

Fernüberwachung.»

Die seit Mitte Monat durch verschiedene Tageszeitungen geisternde Meldung, dass die Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen müssen, ist nur eine Zeitungsente.

Noch gibt es weder eine Überwachungssoftware in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, noch besteht eine amtliche Kontrollstelle, die die so genannte 2-Monats-Rapporte der 26 000 Mobilfunksender der Schweiz überprüft oder Stichproben bei den Steuerzentralen vornehmen kann.

Auch hat noch kein Kanton (auch nicht der Bund) irgendwelche Stellen und Budgetposten dafür vorgesehen oder bewilligt. Zudem fehlen die nötigen Apparaturen für eine Fernüberwachung. Die im Rundschreiben des Bafu (Ex-Buwal) aufgeführten Kontrollmassnahmen sind also reine Luftschlösser. Total daneben ist die Meinung des Bafu und verschiedener kantonaler Umweltämter, dass Mobilfunkantennen ab dem Moment wieder bewilligt werden müssen, ab welchem von der Mobilfunkgesellschaft eine Unterschrift vorliegt, man werde das noch gar nicht vorhandene und nicht budgetierte Kontrollsystem innert Jahresfrist einführen und anschliessen.

So kann man nicht mit der Bevölkerung umspringen.

­ Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1A.160/2004 vom 10. März 2005 nicht im Entferntesten von einer Softwarelösung gesprochen. Und schon gar nicht von einer Lösung, die noch gar nicht existiert und für welche noch gar keine Stellen bewilligt sind.

­ Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass unkontrolliertes Abstrahlen auch während Übergangsfristen nicht geduldet wird, da einmal abgegebene Strahlung nicht mehr zurückgenommen werden könne.

­ Das Bafu hat keinerlei Weisungsbefugnisse, sondern nur Beraterfunktion. Es ist also kein Kanton, keine Gemeinde und kein Einsprecher verpflichtet, diesen vom Bafu mit Hilfe der Mobilfunkbetreiber kreierten Unsinn ernst zu nehmen.

­ Baubewilligungsbehörden sind vielmehr dazu angehalten, ihren verfassungsmässigen Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einflüssen zu schützen, in die Tat umzusetzen und weitere Baubewilligungen für Mobilfunkantennen abzulehnen. Die vom Bafu verbreiteten Richtlinien zeigen erneut, wer dort das Sagen haben.

­ Baubewilligungsbehörden, die das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10. März 2005 nach Bafu-Art interpretieren, begehen Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGB und können mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werden.

­ Wegen Falschdeklarationen blockierte Baubewilligungsverfahren sind nun keineswegs deblockiert, wie verschiedene mobilfunkfreundliche Tageszeitungen (etwa der Berner «Bund») behaupten. Dank dem vorliegenden dubiosen Rundschreiben des Bafu haben Gemeinden erst recht guten Grund, keine Antennen mehr zu bewilligen.

Josef Arnold, Baar

Re: «Kontrollmassnahmen» versuchen, das Bundesgerichtsurteil

Verfasst: 31. Januar 2006 12:49
von Markus
Ein grosses Bravo an Josef Arnold, Baar, der dies in seinem Leserbrief in der Zuger Zeitung sehr gut und für jeden verständlich ausgedrückt hat. Dieses Kapitel wurde an der GV Gigaherz vom 28.1.06 sehr eingehend erklärt und diskutiert. Wer nicht dort war und sich dennoch eingehend informieren will, liest www.gigaherz.ch/993 unter dem Titel "Achtung, Zeitungsente!"

Es ist unwahrscheinlich, mit welchen Mitteln hier gearbeitet wird. Unwahrscheinlich auch, wie sich ein Bundesamt dazu hergibt, eine solche Empfehlung herauszugeben - wider besseres Wissen! Es muss doch angenommen werden, dass auch im BAFU Leute sitzen, die etwas vom Recht verstehen (müssten).

Noch einmal: Das BAFU ist keinesfalls berechtigt, Vorschriften heraus zu geben, nach denen sich Bewilligungsbehörden zu richten haben, auch nicht, entgegen dem Bundesgerichtsurteil, eine Empfehlung dieses Inhalts herauszugeben und die Kantone und Bauämter der Gemeinden mit einer solchen Kontrollempfehlung einzulullen, so dass diese meinen, das ganze habe Rechtskraft. Damit hätte nämlich der betroffene Bürger einmal mehr die 2 am Rücken.

Daher an alle in allen Kantonen, die sich betroffen und betrogen fühlen: nichts wie hin und energisch gegen diesen unsäglichen Schneckentanz protestieren! Leider sitzen gerade an den Bewilligungs-Schaltstellen Leute, die am wenigsten Ahnung haben und sich leider auch viel zu wenig informieren (wollen). Dann müssen Sie halt nachhelfen, aber mit Energie und Nachdruck!

Markus