«Kontrollmassnahmen» sind also reine Luftschlösser
Verfasst: 31. Januar 2006 12:04
© Neue Luzerner Zeitung; 31.01.2006; Seite 13
Zuger Zeitung Leserbriefe
«Kontrollmassnahmen» sind also reine Luftschlösser
«Zudem fehlen die nötigen Apparaturen für eine
Fernüberwachung.»
Die seit Mitte Monat durch verschiedene Tageszeitungen geisternde Meldung, dass die Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen müssen, ist nur eine Zeitungsente.
Noch gibt es weder eine Überwachungssoftware in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, noch besteht eine amtliche Kontrollstelle, die die so genannte 2-Monats-Rapporte der 26 000 Mobilfunksender der Schweiz überprüft oder Stichproben bei den Steuerzentralen vornehmen kann.
Auch hat noch kein Kanton (auch nicht der Bund) irgendwelche Stellen und Budgetposten dafür vorgesehen oder bewilligt. Zudem fehlen die nötigen Apparaturen für eine Fernüberwachung. Die im Rundschreiben des Bafu (Ex-Buwal) aufgeführten Kontrollmassnahmen sind also reine Luftschlösser. Total daneben ist die Meinung des Bafu und verschiedener kantonaler Umweltämter, dass Mobilfunkantennen ab dem Moment wieder bewilligt werden müssen, ab welchem von der Mobilfunkgesellschaft eine Unterschrift vorliegt, man werde das noch gar nicht vorhandene und nicht budgetierte Kontrollsystem innert Jahresfrist einführen und anschliessen.
So kann man nicht mit der Bevölkerung umspringen.
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1A.160/2004 vom 10. März 2005 nicht im Entferntesten von einer Softwarelösung gesprochen. Und schon gar nicht von einer Lösung, die noch gar nicht existiert und für welche noch gar keine Stellen bewilligt sind.
Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass unkontrolliertes Abstrahlen auch während Übergangsfristen nicht geduldet wird, da einmal abgegebene Strahlung nicht mehr zurückgenommen werden könne.
Das Bafu hat keinerlei Weisungsbefugnisse, sondern nur Beraterfunktion. Es ist also kein Kanton, keine Gemeinde und kein Einsprecher verpflichtet, diesen vom Bafu mit Hilfe der Mobilfunkbetreiber kreierten Unsinn ernst zu nehmen.
Baubewilligungsbehörden sind vielmehr dazu angehalten, ihren verfassungsmässigen Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einflüssen zu schützen, in die Tat umzusetzen und weitere Baubewilligungen für Mobilfunkantennen abzulehnen. Die vom Bafu verbreiteten Richtlinien zeigen erneut, wer dort das Sagen haben.
Baubewilligungsbehörden, die das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10. März 2005 nach Bafu-Art interpretieren, begehen Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGB und können mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Wegen Falschdeklarationen blockierte Baubewilligungsverfahren sind nun keineswegs deblockiert, wie verschiedene mobilfunkfreundliche Tageszeitungen (etwa der Berner «Bund») behaupten. Dank dem vorliegenden dubiosen Rundschreiben des Bafu haben Gemeinden erst recht guten Grund, keine Antennen mehr zu bewilligen.
Josef Arnold, Baar
Zuger Zeitung Leserbriefe
«Kontrollmassnahmen» sind also reine Luftschlösser
«Zudem fehlen die nötigen Apparaturen für eine
Fernüberwachung.»
Die seit Mitte Monat durch verschiedene Tageszeitungen geisternde Meldung, dass die Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen müssen, ist nur eine Zeitungsente.
Noch gibt es weder eine Überwachungssoftware in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, noch besteht eine amtliche Kontrollstelle, die die so genannte 2-Monats-Rapporte der 26 000 Mobilfunksender der Schweiz überprüft oder Stichproben bei den Steuerzentralen vornehmen kann.
Auch hat noch kein Kanton (auch nicht der Bund) irgendwelche Stellen und Budgetposten dafür vorgesehen oder bewilligt. Zudem fehlen die nötigen Apparaturen für eine Fernüberwachung. Die im Rundschreiben des Bafu (Ex-Buwal) aufgeführten Kontrollmassnahmen sind also reine Luftschlösser. Total daneben ist die Meinung des Bafu und verschiedener kantonaler Umweltämter, dass Mobilfunkantennen ab dem Moment wieder bewilligt werden müssen, ab welchem von der Mobilfunkgesellschaft eine Unterschrift vorliegt, man werde das noch gar nicht vorhandene und nicht budgetierte Kontrollsystem innert Jahresfrist einführen und anschliessen.
So kann man nicht mit der Bevölkerung umspringen.
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1A.160/2004 vom 10. März 2005 nicht im Entferntesten von einer Softwarelösung gesprochen. Und schon gar nicht von einer Lösung, die noch gar nicht existiert und für welche noch gar keine Stellen bewilligt sind.
Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass unkontrolliertes Abstrahlen auch während Übergangsfristen nicht geduldet wird, da einmal abgegebene Strahlung nicht mehr zurückgenommen werden könne.
Das Bafu hat keinerlei Weisungsbefugnisse, sondern nur Beraterfunktion. Es ist also kein Kanton, keine Gemeinde und kein Einsprecher verpflichtet, diesen vom Bafu mit Hilfe der Mobilfunkbetreiber kreierten Unsinn ernst zu nehmen.
Baubewilligungsbehörden sind vielmehr dazu angehalten, ihren verfassungsmässigen Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einflüssen zu schützen, in die Tat umzusetzen und weitere Baubewilligungen für Mobilfunkantennen abzulehnen. Die vom Bafu verbreiteten Richtlinien zeigen erneut, wer dort das Sagen haben.
Baubewilligungsbehörden, die das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10. März 2005 nach Bafu-Art interpretieren, begehen Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGB und können mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Wegen Falschdeklarationen blockierte Baubewilligungsverfahren sind nun keineswegs deblockiert, wie verschiedene mobilfunkfreundliche Tageszeitungen (etwa der Berner «Bund») behaupten. Dank dem vorliegenden dubiosen Rundschreiben des Bafu haben Gemeinden erst recht guten Grund, keine Antennen mehr zu bewilligen.
Josef Arnold, Baar