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UMTS-Antennen für Mobilfunk sind nicht bewilligungsfähig/Wei

Verfasst: 9. Februar 2006 12:58
von The Future's black
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© Neue Luzerner Zeitung; 09.02.2006; Seite 22

Zuger Zeitung Leserbriefe

Die UMTS-Antennen für Mobilfunk sind nicht bewilligungsfähig

Der über gesunden Menschen- und juristischen Sachverstand verfügende Staatsrat des Kantons Wallis bewilligt seit dem 5. Oktober 2005 keine UMTS-Antennen mehr. Mobilfunkfreundlichen Gemeinderäten, die blindlings den kantonalen Ämtern für Umweltschutz gehorchten, stockt(e) der Atem. Warum haben die plötzlich einen Ermessensspielraum? Ganz einfach: Die reale UMTS-Strahlung lässt sich bis heute nicht genau messen. Dies widerspricht dem Vorsorgeprinzip: Man muss die Feldstärken im Betrieb genau messen können, um sicher zu gehen, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden.

Bei UMTS geht das eben nicht. Das Bundesamt für Meteorologie und Akkreditierung (Metas) hat inzwischen bestätigt, dass es unter den acht getesteten, auf dem Markt erhältlichen UMTS-Messgerätetypen Differenzen bis Faktor 4.3 gibt. Beispiel: Ein Messresultat von 2 V/m kann ebensogut eines von 8.6 V/m sein. Der höchstmögliche Grenzwert beträgt jedoch 6 V/m. Oha lätz, UMTS-Antennen kann man nicht bewilligen. Hoffentlich ist dies auch im Kanton Zug so.

Jakob Senn Im Namen der IG Nachbarschaft Spinnerei/Brauerei
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© St. Galler Tagblatt; 09.02.2006; Seite 53

TG-Thurtal

05-TG Thurgau

Kampf den Natel-Antennen

Einsprachefrist gegen Baugesuch für Sunrise-Antenne abgelaufen

Weinfelden. Bis am Dienstag, 7. Februar, hatten die Antennen-Gegner Gelegenheit, sich gegen das Vorhaben der Firma Sunrise zu wehren. Sechs Einsprachen sind eingegangen.

Gabriela Meile
Sunrise hat bei der Gemeinde Weinfelden erneut ein Baugesuch für eine Natel-Antenne eingereicht. Diese soll auf der Liegenschaft der Laulig AG erstellt werden. Bis gestern lagen dem Bauamt sechs Einsprachen dagegen vor. Weitere Einsprachen könnten noch mit der Post unterwegs gewesen sein. Die Rechtsmittelfrist ist am Dienstag abgelaufen.

Kein Ersatz

Es ist nicht das erste Gesuch der Mobilfunkfirma: Vergangenes Jahr erklärte Sunrise die Absicht, auf dem Thurgauerhof eine Antenne zu erstellen. Damals erhoben 33 Personen Einsprache. Beim erneuten Baugesuch handelt es sich aber nicht um einen Ersatz für die Antenne auf dem Thurgauerhof, sondern um eine zweite Anlage. Gegen die erste Mobilfunk-Antenne erhob auch die Politische Gemeinde Weinfelden Einspruch. Nicht so gegen die zweite. Das vorgesehene Gebiet liege in der Gewerbezone und sei deshalb weniger problematisch, erklärt das Bauamt auf Anfrage.

Entscheid Ende Februar

Da die Gemeinde beim ersten Baugesuch der Firma Sunrise befangen war, liegt dieses Gesuch nun beim Rechtsdienst des Departements für Bau und Umwelt des Kantons. Das Weinfelder Bauamt rechnet damit, dass der Fall Ende Februar abgeschlossen sein wird. Über die Mobilfunk-Antenne auf der Liegenschaft der Laulig AG wird der Gemeinderat befinden. Der Kanton prüft derzeit, ob die Werte der geplanten Antenne den Vorgaben entsprechen. Werden diese und alle baurechtlichen Aspekte eingehalten, hat die Firma Sunrise gemäss Bauamt eine realistische Chance, die Antenne zu erstellen.
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© Neue Luzerner Zeitung; 08.02.2006; Seite 27

Zuger Zeitung Leserbriefe

Chefs der Mobilfunkbetreiber fürchten ihre eigenen Antennen

Während unsere Mobilfunkbosse ständig beteuern, die Mikrowellenstrahlung der Mobilfunkantennen sei völlig harmlos, weichen sie selber den Antennen kilometerweit aus.

Vom Standort von Mobilfunkantennen und der Wohnlage des Swisscom-Chefs

Während unsere Mobilfunkbosse ständig beteuern, die Mikrowellenstrahlung der Mobilfunkantennen sei völlig harmlos, weichen sie selber den Antennen kilometerweit aus. Die folgenden Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigen aber sehr schön auf, dass zwischen deren Geschwätz und Handeln ein himmelweiter Unterschied besteht:

Bernhard Eicher, Umweltbeauftragter und Elektrosmogleugner der Swisscom, wohnt zirka 2600 m von der nächsten Antenne (Antenne mit grosser Leistung) respektive etwas über einen Kilometer von einer Antenne mit sehr kleiner Leistung. 1,65 Kilometer entfernt befindet sich noch ein TV-Umsetzer.

Andreas Wetter, der Orange-Boss, wohnt selber in einem Vollbetonhaus (sehr gute Isolierung gegen Strahlen). Die Antenne im Zentrum von Boll, einem Ort zwischen Worb und Bern, etwa 200 m von seinem Haus, wurde verschoben und bestrahlt jetzt 1440 m entfernt das einfache Volk, dem seitens der Mobilfunkbetreiber und mit Hilfe des Staates die Antennen aufgezwungen werden.

Carsten Schloter, der neue Chef von Swisscom und ehemaliger Swisscom-Mobile-Dirigent, wohnt auch 1380 Meter vom nächsten Mobilfunksender und 1450 Meter vom übernächsten Sender entfernt.

Dem gewöhnlichen Bürger hingegen (auch Kindern, Schwangeren und Kranken) werden oft Abstände von knapp 20 Metern zugemutet.

Der ehemalige Manager der Swisscom, Jens Alder, hat in seinem Einzugsbereich vier Antennen (Entfernungen zwischen 665 m und 1400 m).

Daraus kann man nur folgern, dass die Mobilfunkbarone die Gefahr dieser krankmachenden, tödlichen Strahlung sehr wohl kennen, ihr selber aber so gut und so weit wie möglich ausweichen.

Josef Arnold, Baar

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© Neue Luzerner Zeitung; 08.02.2006; Seite 20

Schwyzer Zeitung Vereine

Neue Natelantennen lösen Unbehagen aus

Bekanntlich sollen in der Gemeinde Freienbach weitere Mobilfunkantennen von grosser Leistung und beträchtlichen Ausmassen aufgestellt werden: An der Schlyffistrasse in Bäch, beim SOB-Bahnhof in Freienbach und an der Churerstrasse in Pfäffikon. Diese Projekte haben in der Bevölkerung Unbehagen und Skepsis ausgelöst.

Die grosse Anzahl der eingegangenen Einsprachen spricht für sich. Die Bevölkerung von Freienbach ist verunsichert und voller Fragen. An einem Orientierungsabend im Zusammenhang mit der Antenne in Freienbach haben über 70 Personen teilgenommen. Das Problem der Strahlenbelastung ist schon seit längerer Zeit ein Thema, das nach einer Lösung sucht, insbesondere in der letzten Zeit, da vermehrt Labor- und Feldstudien erscheinen, die auf die Schädlichkeit dieser Strahlung hinweisen. Hinzu kommt, dass im August 2005 die österreichische Ärztekammer (neben Ärzteappellen in Deutschland) eine klare Handywarnung für Kinder herausgegeben hat. Bezüglich Langzeitfolgen besteht noch Unsicherheit, aber die Hinweise auf ein hohes Langzeitrisiko verdichten sich.

Die SP Freienbach weiss, dass es zur Zeit schwierig ist, sich in rechtlicher Hinsicht und nicht nur aus gesundheitlichen Motiven gegen Mobilfunkantennen zur Wehr zu setzen. Die NIS-Verordnung steht als Erlass des Bundesrates an oberster Stelle und hebelt das Umweltschutzgesetz aus den Angeln. Die gesundheitlich betroffene Bevölkerung trägt die Folgen. Tatsache ist aber, dass Gemeinden wie Stäfa, Hedingen, Langnau die Bedenken ihrer Bevölkerung ernst genommen und ein Mobilfunk-Antennen-Moratorium erlassen haben.

Noch nicht entschieden

Einige dieser kommunalen Moratorien sind durch die höhere Instanz zwar aufgehoben worden. Andere aber bestehen. Daraus folgt, dass die Frage, wie weit Kommunen Antennen-Moratorien erlassen dürfen, zur Zeit offen und insbesondere auch für den Kanton Schwyz nicht rechtsgültig entschieden ist. Die SP meint, dass die Gemeinde Freienbach diesen Spielraum ausnützen sollte, indem sie selber ein Moratorium erlässt. Ein solcher Schritt durch eine der bekanntesten Schwyzer Gemeinden würde allen Kommunen, die zum Wohl ihrer Einwohner gegen die Mobilfunkgefahren kämpfen, den Rücken stärken. Die SP ruft den Gemeinderat Freienbach auf, zum Schutz der Bevölkerung aktiv zu werden und die Möglichkeit eines Antennen-Moratoriums ernsthaft zu prüfen, ganz im Sinne des Gemeinde-Leitbildes: Freienbach, lebendig und lebenswert.

Otto Kümin, SP-Kantonsrat, Hüöbli, Pfäffikon
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© Berner Zeitung; 08.02.2006; Seite 26

SO-Region Solothurn

Der Natel-Empfang in Hubersdorf ist schlecht. Nachdem der Verein «Intaku» eine UMTS-Antenne beim Schulhaus verhindern konnte, wird nach einem neuen Standort gesucht. Sind Sie schon fündig geworden?

Nein. Martin Meister, Ressortchef Bau, ist momentan daran, Kriterien auszuarbeiten, um mögliche Standorte für GSM-Antennen einzugrenzen. Wenn wir so weit sind, werden wir diesbezüglich auch mit den Nachbardörfern Kontakt aufnehmen.

Allzuviele Auswahlmöglichkeiten dürften Sie dabei nicht haben - im oberen Dorfteil jedenfalls.

Ja, das stimmt. Zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, haben wir über die beiden Schulhäuser und deren nächste Umgebung im letzten Jahr eine Planungszone gelegt - damit sind praktisch im ganzen oberen Dorfteil Antennen mit hoher Strahlung nicht mehr erlaubt. Eine gewöhnliche GSM-Antenne mit niedriger Strahlung wäre unter Umständen trotzdem möglich.
Ich möchte die Lebensqualität im Dorf auf dem jetztigen - hohen - Niveau zumindest halten können. Und dazu beitragen, dass die Kirche - oder in unserem Fall die Kapelle - im Dorf bleibt. Die schönsten Steuerfüsse bringen nichts, wenn der Dorffrieden schief hängt. Seit Hubersdorf keinen Laden mehr hat, fehlt ein Dorfzentrum, wo man sich trifft. Es wäre schön, wenn wir wieder etwas mehr Leben ins Dorf bringen könnten.


Isabel Mäder

Planungszone

Verfasst: 9. Februar 2006 20:34
von Elisabeth Buchs
Hubersdorf: Zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, haben wir über die beiden Schulhäuser und deren nächste Umgebung im letzten Jahr eine Planungszone gelegt - damit sind praktisch im ganzen oberen Dorfteil Antennen mit hoher Strahlung nicht mehr erlaubt...

Wie kann man vorgehen, um in seiner Wohngemeinde eine solche Planungszone z.B. um Schulhäuser zu erwirken?

Elisabeth Buchs

Re: Planungszone

Verfasst: 12. Februar 2006 05:05
von Hans-U. Jakob
Planungszonen können von Gemeinden beschlossen und verfügt werden, die mit der Ortsplanung etwas in Rückstand geraten sind. So quasi als Notbremse.
So etwa, wenn eine Gemeinde eine Schutzzone für ein schützenswertes Ortsbild ins Auge gefasst hat, mit den administrativen Arbeiten dazu aber noch nicht begonnen hat oder im Rückstand ist.
Hier kann die Gemeinde jede bauliche Aktivität, die einem zukünftigen Zweck der Zone zuwiderläuft, unterbinden, indem sie eben diese Planungszone verfügt.
Planungszonen gelten jedoch nicht beliebig lange. Innert nützlicher Frist muss die Zone dann im Baureglement der Gemeinde verankert und von den zuständigen kantonalen Aemtern abgesegnet sein. Das kann wohl 1 bis 3 Jahre dauern, aber nicht ewig.
Für das Erlassen von Planungszonen ist der Gemeinderat (Exekutive) zuständig. Wählt deshalb nur noch Elisabeth's in den Gemeinderat.
Hans-U. Jakob

Re: Planungszone

Verfasst: 12. Februar 2006 23:49
von Franja
Wie von Geisterhand wird keine Mobilfunkantenne in die unmittelbare Nähe der Wohnhäuser von Bernhard Eicher, Andreas Wetter, Carsten Schloter gesetzt. Sind das etwa heimliche Einsprecher, denen es nichts ausmacht, einen Bruchteil ihres Managergehalts für Rekurse gegen Mobilfunkantennen in ihrer Nähe auszugeben?
Oder verzichten sie einfach in ihrer Residenz auf UMTS - Handy's: benötigt es doch angeblich für diese Technologie alle 200 Meter eine UMTS-Antenne?

Grüsse und grossen Dank für diese Homepage!
Franja