Vorsicht vor irreführender Werbung in der Esmog-Messtechnik
Verfasst: 15. Februar 2006 22:06
Vorsicht vor irreführender Werbung in der Esmog-Messtechnik
http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/A ... k/9945.php
Köln/Berlin, 15.02.2006: Seit vielen Jahren macht sich die Firma „Aaronia AG“ zu Nutze: Jeder Laie soll laut Werbung mit einfach bedienbaren „Detektoren“ und seit neuestem sogar „Spektrumanalysatoren“ seine Elektrosmogbelastung hochpräzise ermitteln können – und das für vergleichsweise wenig Geld. Was ist dran?
Köln/Berlin, 15.02.2006: „Papier ist geduldig“ sagt ein altes Sprichwort. Insbesondere gilt das für Bereiche, in denen umfangreiches technisches und wissenschaftliches Know-how und eine extrem teure Laboreinrichtung nötig sind, um festzustellen, ob die Werbeaussagen eingehalten werden. Das macht sich seit vielen Jahren die Firma „Aaronia AG“ zu Nutze: Jeder Laie soll laut Werbung mit einfach bedienbaren „Detektoren“ und seit neuestem sogar „Spektrumanalysatoren“ seine Elektrosmogbelastung hochpräzise ermitteln können – und das für vergleichsweise wenig Geld. Was ist dran?
Das fragte sich auch ein Wettbewerber dieser Firma, der sich seit Ende der neunziger Jahre der Entwicklung und Produktion seriöser Messtechnik für Elektromagnetische Felder (EMF) einen Namen gemacht hat (siehe u. a. Elektrosmog-Report Ausgabe Februar 2000): die Gigahertz Solutions GmbH.
Stellvertretend für technisch unbedarfte Anwender wie auch für andere Anbieter von Messtechnik für elektromagnetische Felder analysiert das technische Labor dieses Unternehmens seit Jahren verschiedene Messgeräte für Nieder- und Hochfrequenzmessungen. So wurden auch die Produkte der Firma Aaronia getestet. Dabei wurde festgestellt, dass die messtechnischen Leistungen aller angebotenen Messgeräte in keiner Weise den Werbeaussagen entsprechen. Die Messwerte können um den Faktor 100 oder sogar 1000 daneben liegen.
Aufforderungen zur Unterlassung der irreführenden Werbung beeindruckten die Aaronia AG wenig, so dass man von Seiten der Gigahertz Solutions GmbH und ihren Partnern juristische Hilfe in Anspruch nahm. Per einstweiliger Verfügung wurden zunächst dem Einzelunternehmer Thorsten Chmielus (seine angebliche Aaronia AG gab es damals nur in der Werbung!) und später dann der dann doch noch gegründeten Aaronia AG eine Vielzahl ihrer vollmundigen Werbeversprechen untersagt. Aber trotz langwieriger Prozesse und Ordnungsmittelverfahren sind mit den Geräten nach wie vor massive Fehleinschätzungen geradezu vorprogrammiert, besonders für Nicht-Techniker. Ganz im Gegensatz dazu steht die Werbung, die weiterhin eitel Sonnenschein suggeriert.
Auch beim neuesten Produkt der Firma Aaronia AG gibt es gravierende Mängel. So kann der Messtechniker wichtige Strahlungsquellen mitten im spezifizierten Frequenzbereich glatt übersehen! Man kann es kaum glauben. Aber nicht nur, dass vorhandene Strahlung nicht erfasst wird, das Gerät selbst sendet ein ganzes Spektrum von HF-Strahlung aus.
Wie soll es da zu einer präzisen Messung kommen? Mit einem richtigen „7 GHz Spektrumanalysator“ kann man sich einen Überblick über das gesamte Frequenzspektrum verschaffen, also welche Strahlungsart mit welcher Strahlungsstärke zu einem bestimmten Zeitpunkt am Standort vorkommt. Man kann also genau ablesen, wie viel Strahlung vom WLAN-Repeater bei 5,8 GHz, wie viel vom DECT-Telefon bei 1,9 GHz und wie viel vom Digitalen Fernsehen im MHz-Bereich verursacht wird.
Da es keine öffentliche Kontrolle, geschweige denn Warnungen vor solchen Machenschaften für die Verbraucher gibt, hat die Firma Gigahertz Solutions in den Jahren 2004 und 2005 zwei Dossiers erstellt, in denen die Sachverhalte und Gerichtsurteile aufgezeigt werden.
Das aktuelle Dossier ist bei gigahertz-solutions downloadbar.
Zur Illustration des Ausmaßes der Verbrauchertäuschung hier einige Auszüge aus dem endgültigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Damit wurde der Firma Aaronia AG auf dem Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten (Zitate)
das Messgerät „Spectran“ mit der Behauptung zu bewerben, es eigne sich zur Messung von DECT-Telefonen [Anmerkung: Eine der häufigsten Strahlungsquellen im häuslichen Umfeld]
das Messgerät mit der Angabe zu bewerben, es messe „professionell und genau die Bedienung des „Spectran“ sei „kinderleicht“ oder „ohne Ausbildung und ohne jegliches Fachwissen“ möglich, „ein Kinderspiel“ usw.
das unter der Bezeichnung „Spectran“ angebotene Messgerät begründe einen technischen Fortschritt gegenüber Geräten der Breitbandmesstechnik,
z. B. wenn dies durch die Behauptung „der Breitbandtechnik um Lichtjahre hinaus“ geschieht. Breitbandmessgeräte seien im Gegensatz zu den unter der Bezeichnung „Spectran“ angebotenen Geräten für eine professionelle Berechnung von Grenzwerten völlig ungeeignet
„mit dem Gerät könnten selbst kleinste Veränderungen der Störquellen schnell und bequem vermessen und aufgespürt werden.
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Behauptungen „falsch und daher irreführend“ sind, ebenso wie in den Verfahren vorher, in denen es um Werbeaussagen zu den Multidetektoren, HF-Detektoren und HyperLog-Antennen ging.
Diese Informationen sollen dazu dienen, mögliche Käufer davor zu schützen, ungeeignete Messgeräte zu erwerben. Der Elektrosmog-Report wird die weitere Entwicklung im Auge behalten und die Leser über wichtige neue Entwicklungen informieren.
Quelle: ElektrosmogReport Februar 2006
Autor: KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung
Weiterführende Informationen:
www.katalyse.de
http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/A ... k/9945.php
Köln/Berlin, 15.02.2006: Seit vielen Jahren macht sich die Firma „Aaronia AG“ zu Nutze: Jeder Laie soll laut Werbung mit einfach bedienbaren „Detektoren“ und seit neuestem sogar „Spektrumanalysatoren“ seine Elektrosmogbelastung hochpräzise ermitteln können – und das für vergleichsweise wenig Geld. Was ist dran?
Köln/Berlin, 15.02.2006: „Papier ist geduldig“ sagt ein altes Sprichwort. Insbesondere gilt das für Bereiche, in denen umfangreiches technisches und wissenschaftliches Know-how und eine extrem teure Laboreinrichtung nötig sind, um festzustellen, ob die Werbeaussagen eingehalten werden. Das macht sich seit vielen Jahren die Firma „Aaronia AG“ zu Nutze: Jeder Laie soll laut Werbung mit einfach bedienbaren „Detektoren“ und seit neuestem sogar „Spektrumanalysatoren“ seine Elektrosmogbelastung hochpräzise ermitteln können – und das für vergleichsweise wenig Geld. Was ist dran?
Das fragte sich auch ein Wettbewerber dieser Firma, der sich seit Ende der neunziger Jahre der Entwicklung und Produktion seriöser Messtechnik für Elektromagnetische Felder (EMF) einen Namen gemacht hat (siehe u. a. Elektrosmog-Report Ausgabe Februar 2000): die Gigahertz Solutions GmbH.
Stellvertretend für technisch unbedarfte Anwender wie auch für andere Anbieter von Messtechnik für elektromagnetische Felder analysiert das technische Labor dieses Unternehmens seit Jahren verschiedene Messgeräte für Nieder- und Hochfrequenzmessungen. So wurden auch die Produkte der Firma Aaronia getestet. Dabei wurde festgestellt, dass die messtechnischen Leistungen aller angebotenen Messgeräte in keiner Weise den Werbeaussagen entsprechen. Die Messwerte können um den Faktor 100 oder sogar 1000 daneben liegen.
Aufforderungen zur Unterlassung der irreführenden Werbung beeindruckten die Aaronia AG wenig, so dass man von Seiten der Gigahertz Solutions GmbH und ihren Partnern juristische Hilfe in Anspruch nahm. Per einstweiliger Verfügung wurden zunächst dem Einzelunternehmer Thorsten Chmielus (seine angebliche Aaronia AG gab es damals nur in der Werbung!) und später dann der dann doch noch gegründeten Aaronia AG eine Vielzahl ihrer vollmundigen Werbeversprechen untersagt. Aber trotz langwieriger Prozesse und Ordnungsmittelverfahren sind mit den Geräten nach wie vor massive Fehleinschätzungen geradezu vorprogrammiert, besonders für Nicht-Techniker. Ganz im Gegensatz dazu steht die Werbung, die weiterhin eitel Sonnenschein suggeriert.
Auch beim neuesten Produkt der Firma Aaronia AG gibt es gravierende Mängel. So kann der Messtechniker wichtige Strahlungsquellen mitten im spezifizierten Frequenzbereich glatt übersehen! Man kann es kaum glauben. Aber nicht nur, dass vorhandene Strahlung nicht erfasst wird, das Gerät selbst sendet ein ganzes Spektrum von HF-Strahlung aus.
Wie soll es da zu einer präzisen Messung kommen? Mit einem richtigen „7 GHz Spektrumanalysator“ kann man sich einen Überblick über das gesamte Frequenzspektrum verschaffen, also welche Strahlungsart mit welcher Strahlungsstärke zu einem bestimmten Zeitpunkt am Standort vorkommt. Man kann also genau ablesen, wie viel Strahlung vom WLAN-Repeater bei 5,8 GHz, wie viel vom DECT-Telefon bei 1,9 GHz und wie viel vom Digitalen Fernsehen im MHz-Bereich verursacht wird.
Da es keine öffentliche Kontrolle, geschweige denn Warnungen vor solchen Machenschaften für die Verbraucher gibt, hat die Firma Gigahertz Solutions in den Jahren 2004 und 2005 zwei Dossiers erstellt, in denen die Sachverhalte und Gerichtsurteile aufgezeigt werden.
Das aktuelle Dossier ist bei gigahertz-solutions downloadbar.
Zur Illustration des Ausmaßes der Verbrauchertäuschung hier einige Auszüge aus dem endgültigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Damit wurde der Firma Aaronia AG auf dem Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten (Zitate)
das Messgerät „Spectran“ mit der Behauptung zu bewerben, es eigne sich zur Messung von DECT-Telefonen [Anmerkung: Eine der häufigsten Strahlungsquellen im häuslichen Umfeld]
das Messgerät mit der Angabe zu bewerben, es messe „professionell und genau die Bedienung des „Spectran“ sei „kinderleicht“ oder „ohne Ausbildung und ohne jegliches Fachwissen“ möglich, „ein Kinderspiel“ usw.
das unter der Bezeichnung „Spectran“ angebotene Messgerät begründe einen technischen Fortschritt gegenüber Geräten der Breitbandmesstechnik,
z. B. wenn dies durch die Behauptung „der Breitbandtechnik um Lichtjahre hinaus“ geschieht. Breitbandmessgeräte seien im Gegensatz zu den unter der Bezeichnung „Spectran“ angebotenen Geräten für eine professionelle Berechnung von Grenzwerten völlig ungeeignet
„mit dem Gerät könnten selbst kleinste Veränderungen der Störquellen schnell und bequem vermessen und aufgespürt werden.
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Behauptungen „falsch und daher irreführend“ sind, ebenso wie in den Verfahren vorher, in denen es um Werbeaussagen zu den Multidetektoren, HF-Detektoren und HyperLog-Antennen ging.
Diese Informationen sollen dazu dienen, mögliche Käufer davor zu schützen, ungeeignete Messgeräte zu erwerben. Der Elektrosmog-Report wird die weitere Entwicklung im Auge behalten und die Leser über wichtige neue Entwicklungen informieren.
Quelle: ElektrosmogReport Februar 2006
Autor: KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung
Weiterführende Informationen:
www.katalyse.de