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Erhöhung des Esmogs im Wohngebiet Brugg West/Antenne: Recht

Verfasst: 20. Februar 2006 13:02
von The Future's black
© Mittelland Zeitung; 20.02.2006

Brugg Tabloid

briefe an die az

AZ vom 15. 2. Der «Antennenwald» wird weiter aufgeforstet

Erhöhung des Elektrosmogs im Wohngebiet Brugg West?

Da zu meiner Überraschung die sechs neuen Antennen auf dem Dach des Chemia-Verwaltungsgebäudes nicht profiliert werden sollen, ist der AZ-Bericht mit Foto zum Baugesuch umso wertvoller. Ergänzend dazu: Neben dem Anlageperimeter mit Radius 74 m ist auch der Perimeter mit dem kritischen Radius 742 m zu erwähnen. Dieser grosse Perimeter umfasst somit beinahe das gesamte Wohngebiet Brugg West mit Ausnahme des Kerngebiets von Altenburg. Alle Bewohner von Brugg innerhalb dieses Perimeters sind einspracheberechtigt.

Ich meine, die drei Bahnlinien (Brugg-Basel, Brugg-Aarau und Verbindungslinie Birrfeld-Umiken) und die geplante SBB-Funkanlage vis-à-vis Aarauerstrasse 12 liefern schon genügend schädliche elektromagnetische Felder in das Wohngebiet, als noch eine neue Mobilfunkanlage für UMTS erstellt werden soll am Rand des Wohngebiets. Neue Mobilfunkanlagen sollen im Kernbereich von genügend grossen Industriezonen gebaut werden. In Brugg West zum Beispiel im Gebiet Wildischachen.

Kurt K. Keller, Brugg
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© Neue Luzerner Zeitung; 20.02.2006; Seite 10

Zuger Zeitung Leserbriefe

Antenne: Recht auf Information

Im Januar habe ich mit dem Abteilungsverantwortlichen für Baugesuche der Gemeinde Cham Kontakt aufgenommen. Dabei erfuhr ich, dass das Baugesuch für die geplante Mobilfunkantenne an der Luzernerstrasse 89 von der Bauabteilung Cham nicht ausgeschrieben wird. Ich habe mein Unverständnis kundgetan, weil rund 700 Haushaltungen auf dem Gemeindegebiet einspruchberechtigt sind.

Daraufhin stellten wir im Garten an der Luzernerstrasse 70 eine Infotafel auf, um der Bevölkerung zu ermöglichen, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Die Ausschreibung der Bauabteilung Hünenberg erfolgte am 4. Februar. Am 9. Februar teilte ich der Gemeinde Cham schriftlich mit, dass 700 Haushaltungen unsere Sammeleinsprache erhalten haben und legte das Formular bei. In diesem Brief bat ich um eine Antwort, was die Gemeinde zum Schutz von empfindlichen Personengruppen beitragen würde.

Wir schlagen vor, dass alle Zuger Gemeinden auf freiwilliger Basis jedes weitere Gesuch für neue Mobilfunkantennen nicht nur in der Standortgemeinde, sondern auch in der Nachbargemeinde ausschreiben, falls deren Einwohner einspruchberechtigt sind.

Die heutige Praxis kommt nur den Mobilfunkanbietern zugute.

Brigitte und Chris Slatter, Cham

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© Neue Luzerner Zeitung; 18.02.2006; Seite 24

Zuger Zeitung Leserbriefe

Wohnen mit Blick auf die Antenne

«Wieder eine Antenne im Wohngebiet», Neue ZZ vom 15. Februar, und «Auch der Gemeinderat ist besorgt», Neue ZZ vom 16. Februar.

Ich sitze nun da und schreibe diesen Text ­ mit Blick auf die verschneiten Berge, den See und demnächst Antennensicht! Wenn ich mir das vorstelle: Ein 23 Meter hoher Turm, oben mit vier Stück Richtfunk-, je drei Stück GSM- und UMTS-Antennen bestückt und einem Gesamt-Antennen-Durchmesser von eineinhalb Metern an der Spitze. Nur schon der dauernde Anblick alleine wird uns alle im Seegebiet Hünenberg psychisch belasten. Gemäss Studien sind die Nicht Ionisierenden Strahlen (NIS), Strahlen, welche diese Antennen absenden, sehr gefährlich. Dienen wir als Versuchskaninchen, bis Studien Schäden an Mensch und Tier belegen?

Ich verstehe Mieter und Eigentümer, welche aus dem Seegebiet wegziehen werden, wenn diese Antenne gebaut wird. Haben wir bald Dumpingpreise von Mietwohnungen und Liegenschaften im Ennetsee? Nur weil ein Liegenschaftsbesitzer ungefähr 8000 Franken Miete im Jahr von Sunrise für den Antennen-Standort erhält, mit einem Vertrag von vielleicht 15 Jahren Dauer.

Ein grosses Bravo geht an die Kantone Wallis und Bern. Diese handelten richtig, denn beide erstreckten ein Moratorium für den Bau weiterer Mobilfunkantennen.

Das am stärksten betroffene Haus ist mit 5,2 V/m Strahlung ausgesetzt, bei einem maximalen Anlagegrenzwert von 6 V/m. Laut einer Faustregel bedeutet 1 V/m Strahlung eine Liegenschaftsabwertung von 10 Prozent.

Studien haben ergeben, dass bereits ab 0,04 V/m Schlafstörungen auftreten, ab 0,48 V/m die Krebshäufigkeit zunimmt, um nur einige der etlichen gesundheitlichen Schäden zu nennen. Was sind die Folgen bei 5,2 V/m im Miethaus vis-à-vis und bei 3,97 V/m im Montessori-Kindergarten unmittelbar neben der Antenne?

Wenn man die Zeit 20 Jahre zurückdreht, findet man Massen an Berichten über die Verfütterung von Tiermehl. Die damaligen Wissenschaftler haben das BSE-Debakel in allen Varianten und Facetten vorausgesagt, aber niemand nahm dies richtig ernst. Wovon werden unsere Kinder in 20 Jahren sprechen? Gemeinden, Kantone und Bund: Öffnet die Augen und handelt.

Karin Siegel, Cham, im Namen mehrerer besorgter Anwohner
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© Berner Zeitung; 20.02.2006; Seite 23

BZ-Region Emme

Burgdorf

Neue Runde in der UMTS-Debatte

Neues Baugesuch für eine UMTS-Handyanlage in Burgdorf: Während die Swisscom das vom Gemeinderat beschlossene Moratorium für illegal hält, warten die Behörden auf eine Reaktion der Netzbetreiber.

Gilt das Moratorium, oder gilt es nicht? Die Frage stellen sich viele, seit Burgdorf im letzten Anzeiger wieder einmal ein Baugesuch für eine UMTS-Handyanlage publiziert hat. Als Bauherrin tritt die Swisscom auf - dabei hat doch der Gemeinderat erst vor zwei Wochen verkündet, dass er am beschlossenen Moratorium festhalte und anders als der Kanton vorläufig keine neue derartige Antennen bewillige.

Swisscom will reden

Die Swisscom habe das Gesuch schon vor dem jüngsten gemeinderätlichen Entscheid eingereicht, löst Bruno Locher das Rätsel. Das ändere aber nichts an der Tatsache, so der Leiter des Bauinspektorats weiter, «dass wir solche Geschäfte im Augenblick nicht behandeln.» Diese Haltung nehme der Gemeinderat seit November ein, und er warte nun erst einmal ab, «wie die Netzbetreiber reagieren.» Noch haben sie dies nicht getan - das Moratorium ist halt erst seit ein paar Monaten überhaupt in Kraft, und so lange dauert ein Baubewilligungsverfahren gewöhnlich ohnehin.

Allerdings wird wohl bald Bewegung in die Sache kommen. Swisscom-Sprecher Josef Frey jedenfalls streicht mehrfach hervor, «dass ein Moratorium rechtswidrig ist.» Andererseits sei es auch nicht der Stil seines Unternehmens, gleich mit Juristen und Gerichten einzufahren. Man suche vielmehr das Gespräch mit Stadtpräsident Franz Haldimann, «leider hatten wir mit unseren Bemühungen noch keinen Erfolg.»

Auf bestehende Anlagen

Frey betont, dass die an der Bernstrasse 70 A geplante UMTS-Antenne «von grosser Wichtigkeit ist.» Gleiches gelte auch für die beiden anderen derartigen Projekte, die in Burgdorf ebenfalls noch hängig seien. Im übrigen stelle die Swisscom ja keine komplett neuen Anlagen auf, sondern bringe nur bestehende Anlagen auf einen neuen technischen Stand. Stephan Künzi
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© Der Bund; 20.02.2006; Seite 19

Stadt-Region

Der Bund

Der Antennenwald soll kein Dschungel werden

URTENEN-SCHöNBüHL · Eine klare Ordnung herstellen, bevor ein Chaos weggeräumt werden muss: In den nächsten zwei Jahren wird sich die Exekutive von Urtenen-Schönbühl intensiv mit der Frage befassen, wo genau im Gemeindegebiet künftig noch Mobilfunkantennen erstellt werden dürfen - und wo diese nicht toleriert werden.

Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat eine so genannte Planungszone für Antennen auf dem Gemeindegebiet erlassen. Das heisst: Während der beiden kommenden Jahre können in Urtenen-Schönbühl Baubewilligungsverfahren für Antennen eingestellt werden, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. «Es handelt sich nicht um ein Moratorium», sagt Gemeindeschreiber Hansjörg Lanz: «Es können auch Antennen bewilligt werden, vorausgesetzt, sie werden an einem Ort erstellt, den der Gemeinderat für unbedenklich erachtet.»

Zuletzt entscheidet das Volk

Bisher bearbeitete die Gemeinde jedes Baugesuch für eine neue Antenne einzeln. «Diejenigen, die bereits stehen, sind an Orten, die wir verantworten können», sagt Gemeindeschreiber Hansjörg Lanz auf Anfrage. «Doch es kommen immer neue Gesuche, jetzt braucht es eine Gesamtplanung.» Da die Planungszone nur während zweier Jahre gilt, muss der Gemeinderat bis dahin seine Antennenplanung beendet haben. Sie muss zuletzt von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. (rss)
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© Neue Luzerner Zeitung; 17.02.2006; Seite 9

Zuger Zeitung Leserbriefe

Es ist klar, dass dieses Baugesuch abzulehnen ist

UMTS-Antenne vor der Schulanlage

in Oberwil

Seit September 2005 steht auf dem Bahndamm an der Stolzengrabenstrasse in Oberwil, unweit der Schulanlagen und wenige Meter vor den Schlafzimmern der Wohnhäuser, das Bauprofil der Swisscom für eine UMTS-Antennenanlage.

Bekanntlich ist die hochfrequente, breitbandige UMTS-Strahlung bezüglich der Wirkung auf die Gesundheit der Menschen sehr umstritten. Ärzte berichten über verschiedene Krankheitsbilder, die der UMTS-Strahlung zugeschrieben werden. Wissenschaftliche Studien (z. B. die holländische TNO-Studie) haben eine Beeinträchtigung auf das Wohlbefinden der Menschen nachgewiesen. Die Replikationsstudie der ETH (von den Mobilfunkanbietern mitfinanziert!) hat noch keine Resultate veröffentlicht, obwohl diese auf Ende 2005 in Aussicht gestellt wurden. Die Unbedenklichkeit der UMTS-Strahlung konnte keinesfalls nachgewiesen werden ­ im Gegenteil. Besorgte Eltern, Anwohner und Nachbarschaftsvereinigungen haben daher Einsprache gegen das Antennenprojekt erhoben.

Obwohl nun einige Monate verflossen sind, erfolgte bisher keine Anhörung der Einsprechenden, und niemand weiss, was hinter den Kulissen läuft. Es stellt sich die Frage, ob die Befürchtungen der Bevölkerung überhaupt ernst genommen werden.

Man kann gespannt sein, wie der Stadtrat hier entscheidet. Eigentlich ist klar, dass dieses Baugesuch abzulehnen ist, denn es widerspricht der Bauordnung der Stadt Zug, steht doch in §1.2 : «Ihre Anwendung soll ein angenehmes, sicheres und gesundes Wohnen, Arbeiten und Zusammenleben ermöglichen».

Bei all den offenen Fragen rund um die UMTS-Strahlung wird wohl niemand behaupten können, dass es angenehm, sicher und gesund sei, unmittelbar neben einer UMTS-Antenne zu wohnen und unsere Kinder in der nahen Schule arbeiten zu lassen.

Man wird nun sehen, was der Stadtrat höher gewichtet, die kommerziellen Interessen eines mächtigen Mobilfunkanbieters oder die Sorge der betroffenen Bevölkerung um die Gesundheit. Eigentlich wäre es doch mutig, wenn der Stadtrat vorerst keine neuen Standorte bewilligen und mit dem Antennenwildwuchs der verschiedenen Mobilfunkanbieter endlich Schluss machen würde. Diese sollten doch an einen Tisch gerufen werden mit dem Ziel, die Antennenstandorte ausserhalb von Wohngebieten und Schulanlagen gemeinsam zu planen, verbindlich festzulegen und unter den Anbietern zu koordinieren.

Fast täglich liest man in der Zeitung von neuen Antennenstandorten in Wohngebieten und über das grosse Unbehagen, das damit in der betroffenen Bevölkerung ausgelöst wird. Es ist doch nun wirklich an der Zeit, dass sich unsere Politikerinnen und Politiker des verbreiteten Unbehagens in der Bevölkerung annehmen und gangbare Lösungen erarbeiten.

Für den Vorstand der Interessengemeinschaft Stolzengraben Oberwil Hansjörg Freitag, Markus Knobel, Konrad Meier, Waldemar Rogenmoser
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