Jauner Gemeinderat schenkt Petitionären zu wenig Gehör
Verfasst: 28. Februar 2006 12:10
Freiburger Nachrichten
Dienstag 28. Februar 2006, Bezirke
Aussprache mit Oberamtmann
Jauner Gemeinderat schenkt Petitionären zu wenig Gehör
Gérard Thürler, Einwohner von Jaun, fühlt sich vom Gemeinderat nicht korrekt behandelt. Er verlangt deshalb eine Aussprache mit dem Oberamtmann und dem Gemeinderat.
Von ANTON JUNGO
Gérard Thürler wirft dem Gemeinderat und insbesondere dem Ammann Jean-Claude Schuwey vor, er habe eigenmächtig die Nachentschädigungsverträge mit den BKW für die Hochspannungsleitung unterschrieben. Dies obwohl durch eine von 350 Personen unterzeichnete Petition verlangt worden sei, dass eine Fachperson zugezogen werde, um fachliche und juristische Forderungen gegenüber den BKW durchzusetzen. «Wir verlangen die sofortige Nichtigkeitserklärung dieser Nachentschädigungsverträge mit den BKW und Neuverhandlungen unter Beizug eines Fachmannes», hält Gérard Thürler in einem Schreiben an die Medien fest.
Wie Ammann Jean-Claude Schuwey auf Anfrage erklärte, haben die BKW vor 50 Jahren eine Hochspannungsleistung von Chamoson nach Mühleberg erstellt. Die entsprechenden Durchgangsrechte seien auf Lebzeiten der Leitung im Grundbuch eingetragen. Die Entschädigungsfrage mit der Gemeinde und verschiedenen Grundeigentümern war für 50 Jahre geregelt. 2005 erhielten Gemeinde und Private Verträge, um die Entschädigungsfrage für die nächsten 25 Jahre zu regeln. Gemäss Ammann machen die Entschädigungen für die Gemeinde für diesen Zeitraum einen Betrag von insgesamt 50 000 Franken aus. «Wir hätten die Verträge nicht unterzeichnen müssen, doch dann hätten wir auch nichts erhalten», betonte Jean-Claude Schuwey.
Er ist auch überzeugt, dass der Beizug eines externen Experten, wie dies Gérard Thürler und die Petitionäre verlangt hatten, nichts gebracht hätte. Als aussichtslos erachtet er auch das Begehren der Petitionäre, die Gemeinde hätte in Verhandlungen mit den BKW verlangen müssen, dass die Leitung in den Boden verlegt wird.
Baureglement ist Sache des Gemeinderates
Ein weiterer Vorwurf betrifft die Verschleppung eines Antrags betreffend die Revison des örtlichen Baureglements. Im Februar 2003 wurde dieser Antrag von der Gemeindeversammlung an den Gemeinderat überwiesen. Auch drei Jahre später sei das Dossier noch nicht behandelt, wirft Gérard Thürler dem Gemeinderat vor. Die Folgen seien Wildwuchs und manchmal Begründungsnotstände.
Ammann Jean-Claude Schuwey weist darauf hin, dass er die Gemeindeversammlung klar darüber informiert habe, dass die Revision des Baureglements Sache des Gemeinderates und nicht der Gemeindeversammlung sei. Wie er betont, hat er nichts dagegen einzuwenden, dass im Rahmen einer Ortsplanungsrevision auch das Baureglement überarbeitet wird. Er hielte es aber nicht für zulässig, wenn das Reglement jedesmal geändert würde, wenn jemand anders bauen will, als es im Reglement vorgesehen ist.
Antennen-Moratorium
Schliesslich weist Gérard Thürler darauf hin, dass er im Frühjahr 2004 sieben Wochen darauf habe warten müssen, bis die Gemeindebehörde ihm das Baugesuchs-Dossier für eine geplante Mobilfunkantenne ausgeliefert habe. Er beklagt sich auch darüber, dass der Gemeinderat noch nichts unternommen habe, um das Antennen-Moratorium durchzusetzen. An der Gemeindeversammlung vom 4. April 2005 hatte die Gemeindeversammlung einstimmig einem Antrag von Gérard Thürler zugestimmt. Mit dem Antrag verlangte er, dass der Gemeinderat auf Gesuche für die Erstellung von Mobilfunkantennen nicht mehr eintritt, bis die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie über gesundheitliche Auswirkungen solcher Anlagen vorliegt.
Wie der Ammann dazu erklärt, wurden in letzter Zeit keine neuen Baugesuche für Antennen-Anlagen eingereicht und es habe deshalb auch keinen Handlungsbedarf gegeben. Er weist im Weitern darauf hin, dass die Gemeinde ein allfälliges Moratorium nur durchsetzen könnte, wenn eine Anlage auf Gemeindeland zu stehen käme. Auch Private können mit Antennenbetreibern entsprechende Verträge abschliessen.
Einer allfälligen Aussprache mit dem Oberamtmann des Greyerzbezirks sieht der Jauner Ammann im Übrigen gelassen entgegen.
Dienstag 28. Februar 2006, Bezirke
Aussprache mit Oberamtmann
Jauner Gemeinderat schenkt Petitionären zu wenig Gehör
Gérard Thürler, Einwohner von Jaun, fühlt sich vom Gemeinderat nicht korrekt behandelt. Er verlangt deshalb eine Aussprache mit dem Oberamtmann und dem Gemeinderat.
Von ANTON JUNGO
Gérard Thürler wirft dem Gemeinderat und insbesondere dem Ammann Jean-Claude Schuwey vor, er habe eigenmächtig die Nachentschädigungsverträge mit den BKW für die Hochspannungsleitung unterschrieben. Dies obwohl durch eine von 350 Personen unterzeichnete Petition verlangt worden sei, dass eine Fachperson zugezogen werde, um fachliche und juristische Forderungen gegenüber den BKW durchzusetzen. «Wir verlangen die sofortige Nichtigkeitserklärung dieser Nachentschädigungsverträge mit den BKW und Neuverhandlungen unter Beizug eines Fachmannes», hält Gérard Thürler in einem Schreiben an die Medien fest.
Wie Ammann Jean-Claude Schuwey auf Anfrage erklärte, haben die BKW vor 50 Jahren eine Hochspannungsleistung von Chamoson nach Mühleberg erstellt. Die entsprechenden Durchgangsrechte seien auf Lebzeiten der Leitung im Grundbuch eingetragen. Die Entschädigungsfrage mit der Gemeinde und verschiedenen Grundeigentümern war für 50 Jahre geregelt. 2005 erhielten Gemeinde und Private Verträge, um die Entschädigungsfrage für die nächsten 25 Jahre zu regeln. Gemäss Ammann machen die Entschädigungen für die Gemeinde für diesen Zeitraum einen Betrag von insgesamt 50 000 Franken aus. «Wir hätten die Verträge nicht unterzeichnen müssen, doch dann hätten wir auch nichts erhalten», betonte Jean-Claude Schuwey.
Er ist auch überzeugt, dass der Beizug eines externen Experten, wie dies Gérard Thürler und die Petitionäre verlangt hatten, nichts gebracht hätte. Als aussichtslos erachtet er auch das Begehren der Petitionäre, die Gemeinde hätte in Verhandlungen mit den BKW verlangen müssen, dass die Leitung in den Boden verlegt wird.
Baureglement ist Sache des Gemeinderates
Ein weiterer Vorwurf betrifft die Verschleppung eines Antrags betreffend die Revison des örtlichen Baureglements. Im Februar 2003 wurde dieser Antrag von der Gemeindeversammlung an den Gemeinderat überwiesen. Auch drei Jahre später sei das Dossier noch nicht behandelt, wirft Gérard Thürler dem Gemeinderat vor. Die Folgen seien Wildwuchs und manchmal Begründungsnotstände.
Ammann Jean-Claude Schuwey weist darauf hin, dass er die Gemeindeversammlung klar darüber informiert habe, dass die Revision des Baureglements Sache des Gemeinderates und nicht der Gemeindeversammlung sei. Wie er betont, hat er nichts dagegen einzuwenden, dass im Rahmen einer Ortsplanungsrevision auch das Baureglement überarbeitet wird. Er hielte es aber nicht für zulässig, wenn das Reglement jedesmal geändert würde, wenn jemand anders bauen will, als es im Reglement vorgesehen ist.
Antennen-Moratorium
Schliesslich weist Gérard Thürler darauf hin, dass er im Frühjahr 2004 sieben Wochen darauf habe warten müssen, bis die Gemeindebehörde ihm das Baugesuchs-Dossier für eine geplante Mobilfunkantenne ausgeliefert habe. Er beklagt sich auch darüber, dass der Gemeinderat noch nichts unternommen habe, um das Antennen-Moratorium durchzusetzen. An der Gemeindeversammlung vom 4. April 2005 hatte die Gemeindeversammlung einstimmig einem Antrag von Gérard Thürler zugestimmt. Mit dem Antrag verlangte er, dass der Gemeinderat auf Gesuche für die Erstellung von Mobilfunkantennen nicht mehr eintritt, bis die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie über gesundheitliche Auswirkungen solcher Anlagen vorliegt.
Wie der Ammann dazu erklärt, wurden in letzter Zeit keine neuen Baugesuche für Antennen-Anlagen eingereicht und es habe deshalb auch keinen Handlungsbedarf gegeben. Er weist im Weitern darauf hin, dass die Gemeinde ein allfälliges Moratorium nur durchsetzen könnte, wenn eine Anlage auf Gemeindeland zu stehen käme. Auch Private können mit Antennenbetreibern entsprechende Verträge abschliessen.
Einer allfälligen Aussprache mit dem Oberamtmann des Greyerzbezirks sieht der Jauner Ammann im Übrigen gelassen entgegen.