QS-System ist rechtswidrig!
Verfasst: 19. März 2006 09:23
Das vom BAFU vorgestellte QS-System ist im höchsten Masse rechtswidrig:
Mit dem QS-System sollen Grenzwertüberschreitungen innerhalb von 24 Stunden (oder mitunter zwei Wochen [?]) behoben werden. Grenzwertüberschreitungen verletzen jedoch das Vorsorgeprinzip und sind zudem rechtswidrig, weil sie gegen die NISV verstossen. Die NISV-Grenzwerte stellen nichts anderes als das Vorsorgeprinzip dar, das Verfassungsrang hat. Die Überschreitung von NIS-Grenzwerten bedeutet also eine Verletzung des Vorsorgeprinzips. Somit ist das QS-System im höchsten Masse rechtswidrig, weil es das in der Verfassung statuierte Vorsorgeprinzip verletzt und gegen die NISV verstösst.
Eine Grenzwertüberschreitung von nur schon einer Minute wäre rechtswidrig. Das BAFU toleriert jedoch Grenzwertüberschreitungen von 24 Stunden...
Das System Mobilfunk-Mafia funktionert...!
Mit dem QS-System sollen Grenzwertüberschreitungen innerhalb von 24 Stunden (oder mitunter zwei Wochen [?]) behoben werden. Grenzwertüberschreitungen verletzen jedoch das Vorsorgeprinzip und sind zudem rechtswidrig, weil sie gegen die NISV verstossen. Die NISV-Grenzwerte stellen nichts anderes als das Vorsorgeprinzip dar, das Verfassungsrang hat. Die Überschreitung von NIS-Grenzwerten bedeutet also eine Verletzung des Vorsorgeprinzips. Somit ist das QS-System im höchsten Masse rechtswidrig, weil es das in der Verfassung statuierte Vorsorgeprinzip verletzt und gegen die NISV verstösst.
Eine Grenzwertüberschreitung von nur schon einer Minute wäre rechtswidrig. Das BAFU toleriert jedoch Grenzwertüberschreitungen von 24 Stunden...
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