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QS-System ist rechtswidrig!

Verfasst: 19. März 2006 09:23
von antihandy
Das vom BAFU vorgestellte QS-System ist im höchsten Masse rechtswidrig:

Mit dem QS-System sollen Grenzwertüberschreitungen innerhalb von 24 Stunden (oder mitunter zwei Wochen [?]) behoben werden. Grenzwertüberschreitungen verletzen jedoch das Vorsorgeprinzip und sind zudem rechtswidrig, weil sie gegen die NISV verstossen. Die NISV-Grenzwerte stellen nichts anderes als das Vorsorgeprinzip dar, das Verfassungsrang hat. Die Überschreitung von NIS-Grenzwerten bedeutet also eine Verletzung des Vorsorgeprinzips. Somit ist das QS-System im höchsten Masse rechtswidrig, weil es das in der Verfassung statuierte Vorsorgeprinzip verletzt und gegen die NISV verstösst.

Eine Grenzwertüberschreitung von nur schon einer Minute wäre rechtswidrig. Das BAFU toleriert jedoch Grenzwertüberschreitungen von 24 Stunden...

Das System Mobilfunk-Mafia funktionert...!

Re: QS-System ist rechtswidrig!

Verfasst: 19. März 2006 12:44
von mips
Nicht nur im Mobilfunk werden Grenzwertüberschreitungen toleriert. Anlagegrenzwerte müssen nur bedingt von sogenannten alten Anlagen eingehalten werden. Bei Höchstspannungsnetz gilt beinahe das ganze Netz als alte Anlage.

Auch bei der Feinstaubelastungwerden Grenzwertüberschreitungeungen über Tage hingenmmen.

Es würde mich schon mal interessieren, wie der Handlungsbedarf bei Grenzwertüberschreitungen aus juristischer Sicht ist.

Re: QS-System ist rechtswidrig!

Verfasst: 19. März 2006 15:50
von Mani
Wichtig wäre, dass nun der Allerhinterletzte begriffen hat, was für ein fauler Zauber diese sogenannte QS-System ist, besonders jene, die für Bewilligungen verantwortlich sind. Die rechtliche Lage ist nach einem Bundesgerichtsurteil wohl eindeutig oder gilt neu ein solches auch nicht mehr?

Mani