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Richtstrahl Bewilligungspflichtig?

Verfasst: 21. März 2006 13:54
von Marianne
Wir wohnen in nächster Nähe einer Swisscom Ortszentrale mit Natelantenne. Nun waren gestern Monteure da und haben 3 Richtstrahlantennen montiert.

Wir sahen nie was in der Zeitung in den amtlichen Publikationen oder im Zürcher Amtsblatt ausgeschrieben.
Müssen diese nicht bewilligt und publiziert werden?

Baut Swisscom flächendeckend etwas neues auf?
Wir wohnen seitlich ca. 50 Grad zur Strahlrichtung. Müssen wir mit mehr Emissionen rechnen?

Re: Richtstrahl Bewilligungspflichtig?

Verfasst: 22. März 2006 08:14
von Hans-U. Jakob
Sind sie sicher, dass es sich um Richtstrahler handelt?
Wenn JA:
Richtstrahlverbindungen unter 6Watt ERP sind nicht publikationspflichtig.
Richtstrahlverbindungen sind Zu- und Wegbringer zu den Basisstationen an Stelle eines Kabels. Es sind keine Breitstrahler wie die zum Hanysieren notwendigen Sektorantennen mit 1000-3000Watt ERP, sondern Punkt- zu Punkt Verbindungen von wenigen cm Durchmesser.
Hans-U. Jakob

Re: Richtstrahl Bewilligungspflichtig?

Verfasst: 22. März 2006 13:11
von A.Masson
So, das hat aber Seltenheitswert: Jetzt ist sogar unser Altmeister Jakob auf einen der vielen Propagandatricks hereingefallen.

Die Aussage:
"Richtstrahlverbindungen sind Punkt- zu Punktverbindungen von wenigen cm Durchmesser"
stimmt leider nicht. Man kann Mikro- oder andere Wellen nicht punktgenau bündeln, sie driften durch Beugung auseinander, sobald die Durchmesser der Spiegel ähnlich gross sind wie die Wellenlängen. Je grösser der Spiegeldurchmesser, oder je höher die Frequenz, desto weniger verbreitert sich der Strahl.

In Zug wurde vor gut zwei Jahren eine Richtfunk-Mobilfunkanlage von Sunrise ausgeschrieben, welche gar keine Antennen zur Kontaktaufnahme mit den Handys hat, sondern nur Hohlspiegel plus WLL (auf dem höchsten Haus neben dem Bahnhof). Es waren nur fünf Mikrowellen-Verbindungen: eine hatte nur 2.3 W ERP, eine 18 W ERP, und für drei Spiegel wurden 204 bis 234 W ERP beantragt.

Ein Spiegel von 30 cm Durchmesser sendet den Hauptstrahl bei 30 GHz (Wellenlänge 1 cm) in einem Winkel von ca. 2.3 Grad links und rechts der Achse aus. Ist die Gegenstation 500 / 1000 / 3000 m weit entfernt, ergibt sich ein beleuchteter Fleck von ca. 20m / 40m / 120 m links und rechts, oberhalb und unterhalb der Achse (im Zentrum hat er immer noch am meisten Intensität). Wohnt man also nahe bei einem Spiegel, so kann der weit entfernte Gegenspiegel ev. mehr Intensität erzeugen als der eigene. Ist der Gegenspiegel grösser, so wird der beleuchtete Fleck wieder kleiner, dann kann man mit weniger Leistung senden.

Da die Distanzen in der Regel gross sind, werden die Feldstärken viel kleiner sein als bei den normalen Mobilfunkantennen. "Punktgenau" ist trotzdem falsch, das beleuchtet immer viele Stockwerke des Hauses, auf dem sich ein Spiegel befindet! Rein rechnerisch ergibt sich bei 200 W ERP und 1 km Distanz eine Feldstärke von 0.1 V/m mitten im beleuchteten Fleck.

Bei WiMax wird man womöglich Sichtkontakt haben müssen von der fest installierten Antenne des Anwenders bis zur Hauptantenne im Quartier. Mal schauen, wie gut die Antennen bündeln. Wenn sehr viele ortsfeste Anwender-Antennen auf den Hauptsender ausgerichtet sind, so werden vielleicht die Anwender zum Problem. Das ist aber sehr freihändig und nicht durch Fakten abgestützt.

Nach NISV müssen die Richtfunkanlagen zwar die Immissionsgrenzwerte erfüllen, nicht aber die schärferen Anlagegrenzwerte.

A. Masson

Re: Richtstrahl Bewilligungspflichtig?

Verfasst: 16. November 2006 11:32
von D. Maag
Hallo zusammen

Zum guten Glück gibt es Leute,die von dem allem eine Ahnung haben.
Ich wollte mich deshalb erkundigen, ob, wie und durch den man messen lassen kann, welcher Belastung man ausgesetzt ist.
Könnten Sie mir eine Adresse angeben?

(Wohne direkt neben einer grossen Richtstrahlanlage auf eine Hochhaus und einer ca 400 m gegenüber liegenden anderen Richtstrahlanlage auf der anderen Seite der Bahnlinie. Hinzu kommt, dass wir noch zwischen zwei kleineren normalen Mobilfunktantennen liegen.)

besten Dank
D. Maag