Korruption: Die Schweiz erhält eine Whistleblower-Hotline
Verfasst: 27. März 2006 16:58
Die Schweiz erhält eine Whistleblower-Hotline
Wissen um Korruption am Arbeitsplatz anwenden
Bern (sda) Transparency International Schweiz eröffnet diesen Mittwoch eine Meldestelle für Whistleblower. Wer am Arbeitsplatz Korruption oder andere illegale Aktivitäten entdeckt, kann sich über eine Hotline beraten lassen, wie mit dem Wissen vorzugehen ist.
Bei Korruptionsdelikten gingen Fachleute von einer Dunkelziffer von 97 bis 99 Prozent aus, schreibt die Nichtregierungsorganisation zur Korruptionsbekämpfung in einer Medienmitteilung vom Montag. Jene Taten, die aufgedeckt würden, kämen meist mit Hilfe von Whistleblowern ans Licht.
Whistleblower sind Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Zeugen von illegalen Praktiken werden, diese intern melden oder an die Öffentlichkeit tragen. Was tun, wenn der Chef die Buchhaltung fälscht, wenn eine Kollegin Bestechungsgelder zahlt, um einen Auftrag zu erhalten oder ein Mitarbeiter Sicherheitsauflagen verletzt?
Doch lieber schweigen?
Meldung erstatten und sich dabei exponieren oder doch besser Stillschweigen bewahren? Um Whistleblower zu beraten, wie sie mit ihrem Wissen um illegale Vorgänge umgehen sollen, eröffnet jetzt Transparency International Schweiz die «Korruptionsmeldestelle».
Es handelt sich dabei um die telefonische Hotline 031 382 50 44, unter der sich Whistleblower anonym melden und Beratung anfordern können. Die Hotline wird am 29. März in Betrieb genommen und von geschultem Personal betreut, jeweils mittwochs von 10 bis 17 Uhr.
Bei der Beratung wird darauf hingewiesen, dass der Whistleblower zuerst den Arbeitgeber informieren muss (internes Whistleblowing). Wenn dieser nicht reagiert oder Grund zur Annahme besteht, dass der Arbeitnehmer in die strafbare Handlung involviert ist, soll sich der Whistleblower an die Behörden wenden (externes Whistleblowing).
Angst vor Repressalien
Aus Angst vor Repressalien würden jedoch nur wenige in diesem Fall ihre Beobachtungen zu melden, schreibt Transparency. Diese Zurückhaltung sei verständlich, denn Whistleblower gingen ein grosses Risiko ein: Sie würden häufig entlassen, im Betrieb diskriminiert und als Nestbeschmutzer oder Denunzianten hingestellt.
Hier bietet die Nichtregierungsorganisation die Möglichkeit, über die Meldestelle ohne namentliche Nennung des Whistleblowers die Korruptionstat an die Behörde weiterzuleiten. Unterstützt wird das Projekt vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich.
Rückenwind erhalten Whistleblower auch von gesetzgeberischer Seite: In einer Motion vom 22. März verlangt der Ständerat vom Bundesrat einen Gesetzesvorschlag, der Hinweisgeber in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung vor ungerechtfertigter Entlassung schützt.
(SDA-ATS)
Wissen um Korruption am Arbeitsplatz anwenden
Bern (sda) Transparency International Schweiz eröffnet diesen Mittwoch eine Meldestelle für Whistleblower. Wer am Arbeitsplatz Korruption oder andere illegale Aktivitäten entdeckt, kann sich über eine Hotline beraten lassen, wie mit dem Wissen vorzugehen ist.
Bei Korruptionsdelikten gingen Fachleute von einer Dunkelziffer von 97 bis 99 Prozent aus, schreibt die Nichtregierungsorganisation zur Korruptionsbekämpfung in einer Medienmitteilung vom Montag. Jene Taten, die aufgedeckt würden, kämen meist mit Hilfe von Whistleblowern ans Licht.
Whistleblower sind Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Zeugen von illegalen Praktiken werden, diese intern melden oder an die Öffentlichkeit tragen. Was tun, wenn der Chef die Buchhaltung fälscht, wenn eine Kollegin Bestechungsgelder zahlt, um einen Auftrag zu erhalten oder ein Mitarbeiter Sicherheitsauflagen verletzt?
Doch lieber schweigen?
Meldung erstatten und sich dabei exponieren oder doch besser Stillschweigen bewahren? Um Whistleblower zu beraten, wie sie mit ihrem Wissen um illegale Vorgänge umgehen sollen, eröffnet jetzt Transparency International Schweiz die «Korruptionsmeldestelle».
Es handelt sich dabei um die telefonische Hotline 031 382 50 44, unter der sich Whistleblower anonym melden und Beratung anfordern können. Die Hotline wird am 29. März in Betrieb genommen und von geschultem Personal betreut, jeweils mittwochs von 10 bis 17 Uhr.
Bei der Beratung wird darauf hingewiesen, dass der Whistleblower zuerst den Arbeitgeber informieren muss (internes Whistleblowing). Wenn dieser nicht reagiert oder Grund zur Annahme besteht, dass der Arbeitnehmer in die strafbare Handlung involviert ist, soll sich der Whistleblower an die Behörden wenden (externes Whistleblowing).
Angst vor Repressalien
Aus Angst vor Repressalien würden jedoch nur wenige in diesem Fall ihre Beobachtungen zu melden, schreibt Transparency. Diese Zurückhaltung sei verständlich, denn Whistleblower gingen ein grosses Risiko ein: Sie würden häufig entlassen, im Betrieb diskriminiert und als Nestbeschmutzer oder Denunzianten hingestellt.
Hier bietet die Nichtregierungsorganisation die Möglichkeit, über die Meldestelle ohne namentliche Nennung des Whistleblowers die Korruptionstat an die Behörde weiterzuleiten. Unterstützt wird das Projekt vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich.
Rückenwind erhalten Whistleblower auch von gesetzgeberischer Seite: In einer Motion vom 22. März verlangt der Ständerat vom Bundesrat einen Gesetzesvorschlag, der Hinweisgeber in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung vor ungerechtfertigter Entlassung schützt.
(SDA-ATS)