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Gemeindeinitiative
Verfasst: 30. März 2006 20:05
von Jetzt längts au z'Emme
Unter dem Motto: "Jetzt längts au z'Emme" und "Zurück zur Vernunft" wird eine Gemeindeinitiative gestartet.
Sie stützt sich auf § 38 des Gemeindegesetzes und die unterzeichneten Stimmberechtigten der Gemeinde Emmen beantragen in Form eines formulierten Entwurfs die folgende Ergänzung des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Emmen:
Bau- und Zonenreglement Art. 5 bis Mobilfunkanlagen
In Kern- und Wohnzonen sowie bis 500 Meter ab deren Zonengrenze sowie im Abstand von
800 m zur nächsten Antenne ist der Bau und Betrieb von Mobilfunk-Anlagen mit mehr als 500 Watt Abgabeleistung pro Standort untersagt. Darunter fallen alle Mobilfunkanlagen, welche bis zum 1. April 2006 noch nicht rechtskräftig bewilligt wurden.
Soweit der Initiativtext. Dieser Text mit Unterschriftenliste kann bei den Mitgliedern des Initiativkomitees bezogen werden:
1. Jürg Zimmermann, Benziwil 25/76, 6020 Emmenbrücke
2. Vital Burger, Gerliswilerstrasse 69, 6020 Emmenbrücke
3. Urs Grüter, Oberhofstrasse 39, 6020 Emmenbrücke
4. Verein "Jetzt längt's au z'Emme", Benziwil 25/76, 6020 Emmenbrücke.
Die Initiative wird am 1. April 2006 im Kantonsblatt veröffentlicht (kein Aprilscherz!)
Ablauf der Sammelfrist: 31. Mai 2006
Der Initiative ist ein voller und durchschlagender Erfolg zu wünschen.
Es längt nämlich wirklich langsam - und zwar überall!
Re: Gemeindeinitiative
Verfasst: 30. März 2006 20:59
von Elisabeth Buchs
Diese Möglichkeit einer Gemeindeinitiative interessiert mich, soviel ich weiss braucht es dazu 10 % der Stimmberechtigten. Wenn nun schon eine Antenne ausgeschrieben wäre, wäre es dann zu spät für eine solche Initiative?
Kann man per Gemeindeinitiative auch gänzlich das Aufstellen von Antennen auf gemeindeeigenen Gebäuden und Grundstücken verhindern, nicht nur Einschränkungen wie bei der Initiative in Emmen? Beträgt die Frist zum Sammeln der Unterschriften zwei Monate?
Wie sieht es aus mit dem Einfluss auf Private, die allenfalls ihre Grundstücke oder Dächer für Antennen geben wollen, mittels Gemeindeinitiative? Hat man da auch Möglichkeiten?
Hat jemand Erfahrung mit einer Gemeindepetition? Benötigt es gleich viele Unterschriften wie eine Initiative? In unserem Ort konnte nun so eine nicht vorgesehene Schulhausrenovierung erreicht werden.
Die Mobilfunker haben sich den Widerstand gegen das QS-System selber zuzuschreiben. Zu Beginn des Antennenbaus wurden vor allem von Swisscom oft an sorgfältig ausgewählten Orten Antennen aufgestellt mit selten mehr als 500 W ERP pro Senderichtung. Nun sind Antennen mitten in den Wohngebieten ausgeschrieben, oft GSM und UMTS gemeinsam, unter 1000 W ERP pro Senderichtung pro Antenne wird kaum mehr angefangen. Die errechneten Werte sind immer hart am Grenzwertlimit.
Elisabeth Buchs
Re: Gemeindeinitiative
Verfasst: 30. März 2006 21:07
von gesuana
Zurück zur Vernunft - was für ein Ohrenschmaus . Je mehr Leute merken, dass diese Vernunft ihrer eigenen Lebensqualität zugute kommt , je schneller tritt sie ein. Ich bin noch immer überzeugt , wir Menschen sind nicht dumm , sondern ( in diesem Jahrzehnt ganz besonders) perfekt irregeleitet und (zu unserem Schaden ) verführt - durch süsse Versprechungen und totale Verlogenheit was den Preis, den wir für diese Technik bezahlen , anbelangt.
gesuana
Re: Gemeindeinitiative
Verfasst: 31. März 2006 20:18
von Hans-U. Jakob
Antworten an Elisabeth:
Frage:
Diese Möglichkeit einer Gemeindeinitiative interessiert mich, soviel ich weiss braucht es dazu 10 % der Stimmberechtigten. Wenn nun schon eine Antenne ausgeschrieben wäre, wäre es dann zu spät für eine solche Initiative?
Antwort:
Jede der 2600 Schweizer Gemeinden hat ein sogenanntes Gemeindereglegement. Das ist quasi die Verfassung der Gemeinde. Da gibt es eben 2600 Varianten davon. Die 10%-Regel gilt nicht überall.
Da muss man halt auf der Gemeindekanzlei dieses Reglement holen und genau studieren, was zu tun ist. Da gibt es keine allgemein gültige Regel.
Eine laufende Initiative kann den Bau verhindern, solange noch keine gültige Baubewilligung ausgesprochen wurde.
Die meisten Gemeinden sistieren die Baugesuche, sobald eine solche Gemeindeinitiative zu laufen beginnt. das heisst sobald mit der Unterschriftensammlung begonnen wird.
Frage:
Kann man per Gemeindeinitiative auch gänzlich das Aufstellen von Antennen auf gemeindeeigenen Gebäuden und Grundstücken verhindern, nicht nur Einschränkungen wie bei der Initiative in Emmen? Beträgt die Frist zum Sammeln der Unterschriften zwei Monate?
Antwort:
Mit einer Gemeindeinitiative kann mann nur das Aufstellen auf gemeindeeigenen Grundstücken und Häusern verbieten oder beschränken. Privaten kann man gar nichts vorschreiben. Leider!
Die Sammelfristen sind wiederum in den 2600 verschiedenen Gemeindereglementen ganz verschieden festgelegt.
Aber aufgepasst! Wenn man genügend Unterschriften hat, ist noch lange nichts gewonnen. Das Geschäft muss zuerst noch vor die Gemeinde-Abstimmung. Das kann an einer Gemeindeversammlung, im Gemeindeparlament oder an der Urne sein. Das steht wiederum alles im Gemeindereglement in 2600 verschiedenen Varianten.
Frage:
Wie sieht es aus mit dem Einfluss auf Private, die allenfalls ihre Grundstücke oder Dächer für Antennen geben wollen, mittels Gemeindeinitiative? Hat man da auch Möglichkeiten?
Antwort:
Gar keine Möglichkeit. Ausser man ändere das Baureglement der Gemeinde. Aber das muss auch wieder bundesrechtskonform sein.
Das heisst, es darf keinen Bundes- oder Kantonsgesetzten zuwiderlaufen.
Frage:
Hat jemand Erfahrung mit einer Gemeindepetition? Benötigt es gleich viele Unterschriften wie eine Initiative? In unserem Ort konnte nun so eine nicht vorgesehene Schulhausrenovierung erreicht werden.
Antwort:
Eine Petition ist eine Bittschrift und kann formlos ohne festgelegte Unterschriftenzahl erfolgen.
Eine Petition hat umsomehr Erfolg, je mehr Unterschriften darunterstehen.
Eine Petition verpflichtet die Behörden jedoch zu rein gar nichts. Es ist lediglich eine Bitte, während die Initiative ein Befehl ist.
Ubrigens: Wenn die Behörden sagen: "Wir nehmen Euch ernst" heisst das in deren Geheimsprache: "Da unternehmen wir auf keinen Fall etwas!"
Frage:
Die Mobilfunker haben sich den Widerstand gegen das QS-System selber zuzuschreiben. Zu Beginn des Antennenbaus wurden vor allem von Swisscom oft an sorgfältig ausgewählten Orten Antennen aufgestellt mit selten mehr als 500 W ERP pro Senderichtung. Nun sind Antennen mitten in den Wohngebieten ausgeschrieben, oft GSM und UMTS gemeinsam, unter 1000 W ERP pro Senderichtung pro Antenne wird kaum mehr angefangen. Die errechneten Werte sind immer hart am Grenzwertlimit.
Antwort:
Die 1000Watt ERP pro Senderechtung kannst Du glatt vergessen. Das sind heute meistens 3000Watt ERP und mehr.
Und früher waren es nicht 500 sondern 230Watt ERP pro Senderichtung. Wer's nicht glaubt, kann mal kurz in unseren
500 Antennen-Dossiers nachschauen.
Hans-U. Jakob
Fachstelle nichtionisierende Srahlung von Gigaherz.ch