VS: Zwischen Stalden und Chippis, Hochspannungsnetz wird aus
Verfasst: 2. April 2006 22:03
Zwischen Stalden und Chippis
Hochspannungsnetz wird ausgebaut
http://www.rz-online.ch/news2006/Nr12-30mar/02.htm
Stalden / Oberwallis / Das bestehende Hochspannungsnetz zwischen Stalden und Chippis soll ausgebaut werden. Das Projekt ist bis zum 1. Mai in den betroffenen Gemeinden aufgelegt. Im Oberwallis werden zwölf Gemeinden von dieser Leitung tangiert.
Von Walter Bellwald
Der Ausbau drängt sich auf, weil das bestehende Netz bis an seine Kapazitätsgrenze ausgelastet ist. Mit dem Strangnachzug Törbel Süd und dem Kettenersatz Törbel Nord soll diesem Problem jetzt Abhilfe geschaffen werden.
Unhaltbare Situation
Das bestehende 220-kV-Netz wird für die Übertragung von elektrischer Energie verwendet. Es verbindet die Erzeugerwerke mit den Hauptverbrauchszentren der französischen Schweiz. Seit Jahren ist dieses Netz fast dauernd ausgelastet. Zwischen Chippis und Mörel ist die Belastung so gross, dass ein Netzzusammenbruch oft nur dank dem Miteinbezug der Stränge über Stalden nach Chippis vermieden werden kann. Um diese Situation bis zur Fertigstellung des neuen Netzes zu entschärfen, ist ein zweiter Strang zwischen Stalden und Chippis unerlässlich.
Nachzug des zweiten Stranges
Die Hochspannungsleitung zwischen Stalden und Chippis wurde schon 1963 gebaut. Die bestehenden Gittermasten wurden schon damals für zwei Stränge vorgesehen, aber bisher nur mit einem talseitigen Strang ausgerüstet. Der Vollausbau der bestehenden Leitung, das heisst, der Nachzug des zweiten Stranges und der Ersatz der über 40-jährigen Isolatorenkette bildet Gegenstand des heutigen Ausbauvorganges. Das Projekt ist eng verbunden mit dem Netzausbau im gesamten Oberwallis und soll unter anderem eine gegenseitige Hilfestellung bei Netzausfällen garantieren. Es ist Teil des kantonalen Netzkonzeptes, dass das bestehende ungenügende 220-kV-Netz zwischen Chippis und Mörel durch eine 380-kV-Leitung ergänzt. Diese soll Romanel mit Airolo verbinden und eine bessere Verbindung mit dem schweizerischen und internationalen Hochspannungsnetz garantieren.
Verträglichkeitsprüfung
Beim Ausbau der bestehenden Hochspannungsleitung legt man grossen Wert darauf, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, so unter anderem bei der Lärmschutzverordnung und dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Nach Angaben der Projektverantwortlichen können die erforderlichen Normen bei der Realisierung des Bauvorhabens vollumfänglich eingehalten werden. Eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung hat überdies aufgezeigt, dass das Vorhaben keine unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt nach sich zieht.
Einsprachefrist läuft
Noch bis zum 1. Mai 2006 liegt das entsprechende Dossier in den Anstössergemeinden Agarn, Bürchen, Eischoll, Ergisch, Leuk, Oberems, Salgesch, Stalden, Törbel, Turt-mann, Unterbäch und Unterems zur Einsichtnahme auf. Innerhalb dieser Frist kann beim eidgenössischen Starkstrominspektorat Einsprache gegen das geplante Ausbauvorhaben eingelegt werden. Des weiteren sind auch sämtliche enteignungsrechtliche Einwände sowie Begehren um Entschädigungen oder Sachleistungen geltend zu machen.
Hochspannungsnetz wird ausgebaut
http://www.rz-online.ch/news2006/Nr12-30mar/02.htm
Stalden / Oberwallis / Das bestehende Hochspannungsnetz zwischen Stalden und Chippis soll ausgebaut werden. Das Projekt ist bis zum 1. Mai in den betroffenen Gemeinden aufgelegt. Im Oberwallis werden zwölf Gemeinden von dieser Leitung tangiert.
Von Walter Bellwald
Der Ausbau drängt sich auf, weil das bestehende Netz bis an seine Kapazitätsgrenze ausgelastet ist. Mit dem Strangnachzug Törbel Süd und dem Kettenersatz Törbel Nord soll diesem Problem jetzt Abhilfe geschaffen werden.
Unhaltbare Situation
Das bestehende 220-kV-Netz wird für die Übertragung von elektrischer Energie verwendet. Es verbindet die Erzeugerwerke mit den Hauptverbrauchszentren der französischen Schweiz. Seit Jahren ist dieses Netz fast dauernd ausgelastet. Zwischen Chippis und Mörel ist die Belastung so gross, dass ein Netzzusammenbruch oft nur dank dem Miteinbezug der Stränge über Stalden nach Chippis vermieden werden kann. Um diese Situation bis zur Fertigstellung des neuen Netzes zu entschärfen, ist ein zweiter Strang zwischen Stalden und Chippis unerlässlich.
Nachzug des zweiten Stranges
Die Hochspannungsleitung zwischen Stalden und Chippis wurde schon 1963 gebaut. Die bestehenden Gittermasten wurden schon damals für zwei Stränge vorgesehen, aber bisher nur mit einem talseitigen Strang ausgerüstet. Der Vollausbau der bestehenden Leitung, das heisst, der Nachzug des zweiten Stranges und der Ersatz der über 40-jährigen Isolatorenkette bildet Gegenstand des heutigen Ausbauvorganges. Das Projekt ist eng verbunden mit dem Netzausbau im gesamten Oberwallis und soll unter anderem eine gegenseitige Hilfestellung bei Netzausfällen garantieren. Es ist Teil des kantonalen Netzkonzeptes, dass das bestehende ungenügende 220-kV-Netz zwischen Chippis und Mörel durch eine 380-kV-Leitung ergänzt. Diese soll Romanel mit Airolo verbinden und eine bessere Verbindung mit dem schweizerischen und internationalen Hochspannungsnetz garantieren.
Verträglichkeitsprüfung
Beim Ausbau der bestehenden Hochspannungsleitung legt man grossen Wert darauf, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, so unter anderem bei der Lärmschutzverordnung und dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Nach Angaben der Projektverantwortlichen können die erforderlichen Normen bei der Realisierung des Bauvorhabens vollumfänglich eingehalten werden. Eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung hat überdies aufgezeigt, dass das Vorhaben keine unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt nach sich zieht.
Einsprachefrist läuft
Noch bis zum 1. Mai 2006 liegt das entsprechende Dossier in den Anstössergemeinden Agarn, Bürchen, Eischoll, Ergisch, Leuk, Oberems, Salgesch, Stalden, Törbel, Turt-mann, Unterbäch und Unterems zur Einsichtnahme auf. Innerhalb dieser Frist kann beim eidgenössischen Starkstrominspektorat Einsprache gegen das geplante Ausbauvorhaben eingelegt werden. Des weiteren sind auch sämtliche enteignungsrechtliche Einwände sowie Begehren um Entschädigungen oder Sachleistungen geltend zu machen.