Erfolgreiche Schadenersatzklage in Frankreich
Verfasst: 3. April 2006 15:29
Aktenzeichen zu franz. Gerichtsurteil gegen Mobilfunkbetreiber ...
Liebe Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
vor etlichen Wochen habe ich von meiner Informantin aus Frankreich bereichtet, dass
ein Gericht in Bordeaux einen Mobilfunkbetreiber zu Schadenersatz an eine benachbarte
Familie verurteilt hat. Nach einigen Bemühungen ist es meiner französischen Partnerin
gelungen das Aktenzeichen des Urteil zu erhalten.
Zur Erinnerung die Sachlage:
Das Tribunal de Grande Instance ( Oberes Landgericht, als Berufungsgericht) von Bordeaux
hat die Mobilfunkbetreiberfirma Bouygues Telecom am 20. Sept. 2005 verurteilt, der
klagenden Partei nachstehende Geldbeträge zu erstatten:
? 30.490,-- wg. Wertverlust des Anwesens
? 8.000,-- wg. Nutzungsschwierigkeiten bzw. -einschränkungen
? 2.500,-- wg. rechtlicher Ansprüche aus Art. 700 des Nouveau Code de Procédure Civile
Des Weiteren wurde Bouygues Telecom zur Übernahme der Gerichtskosten, nach Art. 699
des Nouveau Code de Procédure verurteilt.
Hier jetzt endlich die Details betreffend des Gerichtsurteils von Bordeaux:
Arrêt rendu par la cour d'appel de Bordeaux / Berufungsgericht von Bordeaux
le 20 Septembre 2005
Cinquième chambre / 5. Kammer
Numéro de rôle 04/01348 / Nr. des Gerichtsurteils
betreffend :
Monsieur Serge Verdeau
Madame Maryse Pinsard épouse Verdeau
c/
SA Bouygues Télécom
Nature de la décision : Au fond
Grosse délivrée le 23/9/05
à avoués
Priartem ist bereit, das ganze Urteil schriftlich (auf frz.) zu übermitteln, wenn
Interesse besteht !
Ich hoffe vor allen den Anwälten geholfen zu haben, vielleicht kann man ja auf europäischer
Ebene mehr Recht bekommen als in Deutschland!?
Herzliche Grüße
Dr. Claus Scheingraber
Arbeitskreis Elektrobiologie e.V.
Liebe Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
vor etlichen Wochen habe ich von meiner Informantin aus Frankreich bereichtet, dass
ein Gericht in Bordeaux einen Mobilfunkbetreiber zu Schadenersatz an eine benachbarte
Familie verurteilt hat. Nach einigen Bemühungen ist es meiner französischen Partnerin
gelungen das Aktenzeichen des Urteil zu erhalten.
Zur Erinnerung die Sachlage:
Das Tribunal de Grande Instance ( Oberes Landgericht, als Berufungsgericht) von Bordeaux
hat die Mobilfunkbetreiberfirma Bouygues Telecom am 20. Sept. 2005 verurteilt, der
klagenden Partei nachstehende Geldbeträge zu erstatten:
? 30.490,-- wg. Wertverlust des Anwesens
? 8.000,-- wg. Nutzungsschwierigkeiten bzw. -einschränkungen
? 2.500,-- wg. rechtlicher Ansprüche aus Art. 700 des Nouveau Code de Procédure Civile
Des Weiteren wurde Bouygues Telecom zur Übernahme der Gerichtskosten, nach Art. 699
des Nouveau Code de Procédure verurteilt.
Hier jetzt endlich die Details betreffend des Gerichtsurteils von Bordeaux:
Arrêt rendu par la cour d'appel de Bordeaux / Berufungsgericht von Bordeaux
le 20 Septembre 2005
Cinquième chambre / 5. Kammer
Numéro de rôle 04/01348 / Nr. des Gerichtsurteils
betreffend :
Monsieur Serge Verdeau
Madame Maryse Pinsard épouse Verdeau
c/
SA Bouygues Télécom
Nature de la décision : Au fond
Grosse délivrée le 23/9/05
à avoués
Priartem ist bereit, das ganze Urteil schriftlich (auf frz.) zu übermitteln, wenn
Interesse besteht !
Ich hoffe vor allen den Anwälten geholfen zu haben, vielleicht kann man ja auf europäischer
Ebene mehr Recht bekommen als in Deutschland!?
Herzliche Grüße
Dr. Claus Scheingraber
Arbeitskreis Elektrobiologie e.V.