Kein Moratorium für Mobilfunk
Verfasst: 14. April 2006 21:03
In der Zeitung "der Bund" www.espace.ch/artikel_200967.html
Kein Moratorium für Mobilfunk
Kanton erlaubt kein Bauverbot für Natelantennen
Zuerst Wahlern und nun Bern: Die kantonale Baudirektion heisst die Sistierung von Baugesuchen für Handy-Antennen nicht gut. Sie hat Beschwerden von Mobilfunkunternehmen gutgeheissen.
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So geht das nicht: In deutlichen Worten hat die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion jetzt den Gemeinden Wahlern und Bern beschieden, dass sie kein Sonderzüglein fahren dürfen. Die beiden höchst unterschiedlichen Kommunen hatten im März unabhängig voneinander entschieden, hängige Baugesuche von Mobilfunkanbietern vorderhand zu sistieren. Davon betroffen waren in der Stadt ein Swisscom-Standort an der Hallerstrasse; in Schwarzenburg wurden die Sunrise-Gesuche für die Antennen am Langenwilweg und an der Thunstrasse nicht mehr weiter bearbeitet.
Vorgehen «nicht zulässig»
Die Begründung aus Wahlern für diesen Schritt: Zurzeit werde an der ETH in Zürich eine Studie über mögliche Folgen der Strahlung durch Mobilfunkantennen erarbeitet. Diese wissenschaftliche Arbeit verspreche neue Antworten auf die brisante Frage, ob der Gebrauch von Handys negative Folgen für die Gesundheit haben kann. Zudem verwies die Hochbaukommission von Wahlern auf ein Bundesgerichtsurteil zu einem Fall aus Bolligen – im vorigen Jahr hatten die Lausanner Richter eine Baubewilligung für eine Orange-Antenne kassiert, weil sie die fehlende Kontrolle der Antennensendeleistung bemängelten. Die drei Mobilfunkunternehmen Swisscom, Sunrise und Orange verpflichtet, sich daraufhin, bis Ende 2006 ein Qualitätssicherungssystem einzuführen. So soll garantiert werden, dass keine Antenne die von den Behörden in den Baubewilligungen erlaubten Maximalwerte überschreitet. Doch dieses System, hiess es aus Wahlern, genüge den Anforderungen des Bundesgerichts nicht. Ein Einwand, den auch die Stadt Bern machte. Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) sagte im Februar, dass ihm die im Qualitätssicherungssystem vorgesehene Überprüfung der Antennen-Daten alle 24 Stunden nicht genüge.
Diese Vorbehalte will die Baudirektion nun aber nicht gelten lassen. Sie beschied der Gemeinde Wahlern, dass sie sich an die Vorschriften halten müsse. Ergäben sich aus der ETH-Studie neue Rückschlüsse auf mögliche gesundheitliche Folgen, dann müsse der Bundesrat die entsprechende Verordnung anpassen. Deshalb sei das Vorgehen der Hochbaukommission «nicht zulässig». Auch den Hinweis auf die unzureichende Kontrolle lassen die Juristen der Baudirektion nicht gelten. Hier mische sich die Gemeinde in Dinge ein, die sie nichts angingen. Das Amt für Berner Wirtschaft habe zu überprüfen, ob die Strahlung den Grenzwerten entspreche.
Nun vors Verwaltungsgericht?
Wie der Streit um die Natelantennen nun weitergeht, ist offen. Sowohl Wahlern als auch die Stadt haben nun zehn Tage Zeit, den Entscheid der Baudirektion vor Verwaltungsgericht anzufechten. Oder sie können sich mit der Abfuhr aus Bern abfinden – dann müssten sie aber die drei Baugesuche weiter bearbeiten und wohl auch genehmigen. Welchen Weg die Hochbaukommission von Wahlern gehen wird, werde sich wohl an der nächsten Sitzung nach Ostern zeigen, sagt Bauverwalter Ulrich Gilgen. In Bern konnte Bauinspektor Charles Roggo keine Auskunft über das weitere Vorgehen geben.
Lachende Dritte in diesem Streit sind die Mobilfunkanbieter. Swisscom-Sprecher Josef Frey zeigte sich zufrieden über den Entscheid des Kantons. Auch bei Sunrise sprach Tobias von Mandach der Baudirektion Lob aus.
Kanton sagt Ja zu Antennen
Gleich drei Beschwerden gegen heftig umstrittene Mobilfunkantennen in der Stadt Bern hat die kantonale Baudirektion vorige Woche abgelehnt. Es handelt sich dabei um Sunrise-Antennen an der Statthalterstrasse in Bümpliz, am Gryphenhübeliweg im Obstberg und an der Chutzenstrasse im Weissenbühl. Das bestätigt der Stadtberner Bauinspektor Charles Roggo. Gegen alle drei Baugesuche hatte es jeweils Hunderte von Einsprachen gehagelt. (rr)
Kommentar: Ich hoffe sehr, dass dieser Entscheid vor Verwaltungsgericht angefochten wird. Es geht doch nicht, dass Bürger und Gemeinden sich derart gegen weitere Antennen wehren und eine mit Steuergeldern finanzierte kantonale Baudirektion will uns zwangsverstrahlen. Sollen doch die verantwortlichen Befürworter und Behörden die Antennen bei sich aufstellen, je mehr und je stärkere je lieber. Wir Betroffenen nutzen diese Technologien nicht, wir vertragen sie nicht, wir wollen sie nicht, wir haben genau ein Leben und eine Gesundheit und ein Menschenrecht auf Schutz. Die Grenzwerte schützen uns nicht im geringsten. Aus dem Bundeshaus hört man immer noch nichts, frei nach Heinrich Hoffmanns "Struwwelpeter"
Und der Bundesrat blickt stumm auf dem ganzen Tisch herum (siehe 49. Rundbrief).
Elisabeth Buchs
Kein Moratorium für Mobilfunk
Kanton erlaubt kein Bauverbot für Natelantennen
Zuerst Wahlern und nun Bern: Die kantonale Baudirektion heisst die Sistierung von Baugesuchen für Handy-Antennen nicht gut. Sie hat Beschwerden von Mobilfunkunternehmen gutgeheissen.
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So geht das nicht: In deutlichen Worten hat die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion jetzt den Gemeinden Wahlern und Bern beschieden, dass sie kein Sonderzüglein fahren dürfen. Die beiden höchst unterschiedlichen Kommunen hatten im März unabhängig voneinander entschieden, hängige Baugesuche von Mobilfunkanbietern vorderhand zu sistieren. Davon betroffen waren in der Stadt ein Swisscom-Standort an der Hallerstrasse; in Schwarzenburg wurden die Sunrise-Gesuche für die Antennen am Langenwilweg und an der Thunstrasse nicht mehr weiter bearbeitet.
Vorgehen «nicht zulässig»
Die Begründung aus Wahlern für diesen Schritt: Zurzeit werde an der ETH in Zürich eine Studie über mögliche Folgen der Strahlung durch Mobilfunkantennen erarbeitet. Diese wissenschaftliche Arbeit verspreche neue Antworten auf die brisante Frage, ob der Gebrauch von Handys negative Folgen für die Gesundheit haben kann. Zudem verwies die Hochbaukommission von Wahlern auf ein Bundesgerichtsurteil zu einem Fall aus Bolligen – im vorigen Jahr hatten die Lausanner Richter eine Baubewilligung für eine Orange-Antenne kassiert, weil sie die fehlende Kontrolle der Antennensendeleistung bemängelten. Die drei Mobilfunkunternehmen Swisscom, Sunrise und Orange verpflichtet, sich daraufhin, bis Ende 2006 ein Qualitätssicherungssystem einzuführen. So soll garantiert werden, dass keine Antenne die von den Behörden in den Baubewilligungen erlaubten Maximalwerte überschreitet. Doch dieses System, hiess es aus Wahlern, genüge den Anforderungen des Bundesgerichts nicht. Ein Einwand, den auch die Stadt Bern machte. Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) sagte im Februar, dass ihm die im Qualitätssicherungssystem vorgesehene Überprüfung der Antennen-Daten alle 24 Stunden nicht genüge.
Diese Vorbehalte will die Baudirektion nun aber nicht gelten lassen. Sie beschied der Gemeinde Wahlern, dass sie sich an die Vorschriften halten müsse. Ergäben sich aus der ETH-Studie neue Rückschlüsse auf mögliche gesundheitliche Folgen, dann müsse der Bundesrat die entsprechende Verordnung anpassen. Deshalb sei das Vorgehen der Hochbaukommission «nicht zulässig». Auch den Hinweis auf die unzureichende Kontrolle lassen die Juristen der Baudirektion nicht gelten. Hier mische sich die Gemeinde in Dinge ein, die sie nichts angingen. Das Amt für Berner Wirtschaft habe zu überprüfen, ob die Strahlung den Grenzwerten entspreche.
Nun vors Verwaltungsgericht?
Wie der Streit um die Natelantennen nun weitergeht, ist offen. Sowohl Wahlern als auch die Stadt haben nun zehn Tage Zeit, den Entscheid der Baudirektion vor Verwaltungsgericht anzufechten. Oder sie können sich mit der Abfuhr aus Bern abfinden – dann müssten sie aber die drei Baugesuche weiter bearbeiten und wohl auch genehmigen. Welchen Weg die Hochbaukommission von Wahlern gehen wird, werde sich wohl an der nächsten Sitzung nach Ostern zeigen, sagt Bauverwalter Ulrich Gilgen. In Bern konnte Bauinspektor Charles Roggo keine Auskunft über das weitere Vorgehen geben.
Lachende Dritte in diesem Streit sind die Mobilfunkanbieter. Swisscom-Sprecher Josef Frey zeigte sich zufrieden über den Entscheid des Kantons. Auch bei Sunrise sprach Tobias von Mandach der Baudirektion Lob aus.
Kanton sagt Ja zu Antennen
Gleich drei Beschwerden gegen heftig umstrittene Mobilfunkantennen in der Stadt Bern hat die kantonale Baudirektion vorige Woche abgelehnt. Es handelt sich dabei um Sunrise-Antennen an der Statthalterstrasse in Bümpliz, am Gryphenhübeliweg im Obstberg und an der Chutzenstrasse im Weissenbühl. Das bestätigt der Stadtberner Bauinspektor Charles Roggo. Gegen alle drei Baugesuche hatte es jeweils Hunderte von Einsprachen gehagelt. (rr)
Kommentar: Ich hoffe sehr, dass dieser Entscheid vor Verwaltungsgericht angefochten wird. Es geht doch nicht, dass Bürger und Gemeinden sich derart gegen weitere Antennen wehren und eine mit Steuergeldern finanzierte kantonale Baudirektion will uns zwangsverstrahlen. Sollen doch die verantwortlichen Befürworter und Behörden die Antennen bei sich aufstellen, je mehr und je stärkere je lieber. Wir Betroffenen nutzen diese Technologien nicht, wir vertragen sie nicht, wir wollen sie nicht, wir haben genau ein Leben und eine Gesundheit und ein Menschenrecht auf Schutz. Die Grenzwerte schützen uns nicht im geringsten. Aus dem Bundeshaus hört man immer noch nichts, frei nach Heinrich Hoffmanns "Struwwelpeter"
Und der Bundesrat blickt stumm auf dem ganzen Tisch herum (siehe 49. Rundbrief).
Elisabeth Buchs