Liebes Gigaherz-Team
Ich habe folgende Frage:
Wurde die Beschwerde in Sachen Statthalterstrasse 41 (RA Nr. 110/2005/144) von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern abgewiesen oder doch gutgeheissen?
Besten Dank im Voraus.
Mit besten Grüssen
J. Senn
MFA Statthalterstrasse 41
-
Elisabeth Buchs
Re: MFA Statthalterstrasse 41
Hallo Herr Senn
Die Angelegenheit mit dieser erwähnten Antenne liegt mir besonders am Herzen. Sie käme mitten im Wohngebiet auf einem Mehrfamilienhaus zu stehen, eine Antenne für GSM mit 1000 W ERP pro Senderichtung und eine für UMTS mit ca. 800 W ERP pro Senderichtung mit rechnerisch knapp eingehaltenen Grenzwerten bei den nächsten Häusern. In unmittelbarer Umgebung wohnt eine schwer elektrosensible Kollegin, die am früheren Wohnort durch eine Antenne verstrahlt worden ist und bereits zweimal umziehen musste. Wenn diese erwähnte Antenne käme, müsste sie umgehend aus ihrer Wohnung ausziehen. Ausserdem hat in nächster Nähe zur geplanten Antenne ein älterer gesundheitlich angeschlagener Mann seine Eigentumswohnung, ihm würde wohl nur der Verkauf seiner Wohnung, vermutlich mit Wertverlust übrig bleiben. Eine andere Frau wohnt im Mehrfamilienhaus, auf dessen Dach die Antenne zu stehen käme. Der Haupteinsprecher und Anwalt, Vater eines zarten Mädchens, hat vor nicht sehr langer Zeit ohne von der geplanten Antenne zu wissen, dort ein Haus erworben.
Was bisher rechtlich gelaufen ist: Einsprache bei der ersten Instanz, der Stadt Bern noch vor dem Sistierungsbeschluss.
Nach Ablehnung Weiterzug an die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, ebenfalls Ablehnung.
Die nächste Instanz wäre das Verwaltungsgericht und dann das Bundesgericht, jede Instanz kostet ca. 4000 Fr.
Bei den vielen Einsprachen gegen diese Antenne würden sich jedoch die Kosten auf für den einzelnen zumutbares Mass reduzieren.
Ich hoffe, dass die Einsprecher diesen Weg gehen werden, denn wenn die Gesundheit einmal ruiniert ist, wird alles andere wertlos.
Mit freundlichen Grüssen
Elisabeth Buchs
Die Angelegenheit mit dieser erwähnten Antenne liegt mir besonders am Herzen. Sie käme mitten im Wohngebiet auf einem Mehrfamilienhaus zu stehen, eine Antenne für GSM mit 1000 W ERP pro Senderichtung und eine für UMTS mit ca. 800 W ERP pro Senderichtung mit rechnerisch knapp eingehaltenen Grenzwerten bei den nächsten Häusern. In unmittelbarer Umgebung wohnt eine schwer elektrosensible Kollegin, die am früheren Wohnort durch eine Antenne verstrahlt worden ist und bereits zweimal umziehen musste. Wenn diese erwähnte Antenne käme, müsste sie umgehend aus ihrer Wohnung ausziehen. Ausserdem hat in nächster Nähe zur geplanten Antenne ein älterer gesundheitlich angeschlagener Mann seine Eigentumswohnung, ihm würde wohl nur der Verkauf seiner Wohnung, vermutlich mit Wertverlust übrig bleiben. Eine andere Frau wohnt im Mehrfamilienhaus, auf dessen Dach die Antenne zu stehen käme. Der Haupteinsprecher und Anwalt, Vater eines zarten Mädchens, hat vor nicht sehr langer Zeit ohne von der geplanten Antenne zu wissen, dort ein Haus erworben.
Was bisher rechtlich gelaufen ist: Einsprache bei der ersten Instanz, der Stadt Bern noch vor dem Sistierungsbeschluss.
Nach Ablehnung Weiterzug an die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, ebenfalls Ablehnung.
Die nächste Instanz wäre das Verwaltungsgericht und dann das Bundesgericht, jede Instanz kostet ca. 4000 Fr.
Bei den vielen Einsprachen gegen diese Antenne würden sich jedoch die Kosten auf für den einzelnen zumutbares Mass reduzieren.
Ich hoffe, dass die Einsprecher diesen Weg gehen werden, denn wenn die Gesundheit einmal ruiniert ist, wird alles andere wertlos.
Mit freundlichen Grüssen
Elisabeth Buchs