WICHTIGER Leserbrief! "Kein Moratorium für Mobilfunk&qu
Verfasst: 22. April 2006 09:27
Liebe MitkämpferInnen
Ganz wichtig, mein Leserbrief im heutigen "Der Bund" (22. April 2006), S. 42, den man auch als RECHTSSCHRIFT gebrauchen kann:
Rechtswidrige Bewilligungen
Mehr zum Thema:
«Kein Moratorium für Mobilfunk», «Bund» vom 13. April
Der rechtskräftige Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich vom 8. 2. 06 besagt: «Das System (QS-System) wurde jedoch noch von keinem Netzbetreiber realisiert, und das während der Übergangsphase vorgesehene Vorgehen bietet nicht dieselben Sicherheiten wie das betriebsfertige System. Damit ist noch nicht deutlich, welche Sicherheiten die Netzbetreiber für das Einhalten der Sendeleistung während der Übergangsphase bieten.» Das Baugesuch wurde daherim Licht der Bundesgerichtsurteile1A.160/2004 und 1A.118/2005 richtiger- und logischerweise aufgehoben und nicht «einfach so» bewilligt.
Das Bafu hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Kantonen, sondern kann nur unverbindliche Empfehlungen abgeben! Die Gemeinden müssen daher keinesfalls das rechtswidrige (Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip aufgrund von Grenzwertüberschreitungen während 24 Stunden) und inexistente QS-System akzeptieren. In Frage gestellt werden nicht die NISV-Grenzwerte per se, sondern deren Überschreitung. Andernfalls würden ja die NISV-Grenzwerte keinen Sinn ergeben. Die Gemeinden sind daher sehr wohl kompetent, weil sie die Baubewilligungen erteilen. Sie dürfen verlangen, dass die Grenzwerte permanent eingehalten werden – was im Übrigen ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Es ist äusserst wichtig, dass die ignoranten und arroganten Entscheide der Berner Baudirektion vor das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Ein Hinweis auf die Bundesgerichtsurteile 1A.160/ 2004 und 1A.118/2005 und das rechtskräftige Urteil VB.2006. 00001 genügt, und die Entscheide werden ohne weiteres aufgehoben. Die Kosten wird der Kanton übernehmen müssen. So einfach ist das. Jakob Senn, Baar
Links:
http://194.209.226.170/pdfarchiv/bund/2 ... 0422_1.pdf
http://www.espace.ch/artikel_203806.html
Bitte weiterleiten, an wen es angeht! Es gibt im übrigen noch andere Argumentationslinien. Eine Mustereinsprache-/beschwerde ist bei Herr Jakob (Email-Attachement) erhältlich.
Im übrigen: Ich weiss sehr wohl, dass die Mobilfunkbetreiber, das Forum Mobil und weitere mobilfunkfreundliche Amtsstellen diesen Eintrag lesen. Speziell grüsse ich Herr Hidber vom Forum Mobil... Dass diese das lesen ist bewusst so gewollt
. Im Nachhinein sagen gewisse Vertreter der Mobilfunkbetreiber in lächerlich-peinlicher Weise mit einem ernsten und besserwisserischen Unterton immer: "Ja, wir wissen eben schon, dass Sie dieses und jenes dort geschrieben haben etc."
Na und? Vielleicht ist das ja pure Abischt und so gewollt. Aha...
Beste Grüsse
Jakob Senn
Ganz wichtig, mein Leserbrief im heutigen "Der Bund" (22. April 2006), S. 42, den man auch als RECHTSSCHRIFT gebrauchen kann:
Rechtswidrige Bewilligungen
«Kein Moratorium für Mobilfunk», «Bund» vom 13. April
Der rechtskräftige Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich vom 8. 2. 06 besagt: «Das System (QS-System) wurde jedoch noch von keinem Netzbetreiber realisiert, und das während der Übergangsphase vorgesehene Vorgehen bietet nicht dieselben Sicherheiten wie das betriebsfertige System. Damit ist noch nicht deutlich, welche Sicherheiten die Netzbetreiber für das Einhalten der Sendeleistung während der Übergangsphase bieten.» Das Baugesuch wurde daherim Licht der Bundesgerichtsurteile1A.160/2004 und 1A.118/2005 richtiger- und logischerweise aufgehoben und nicht «einfach so» bewilligt.
Das Bafu hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Kantonen, sondern kann nur unverbindliche Empfehlungen abgeben! Die Gemeinden müssen daher keinesfalls das rechtswidrige (Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip aufgrund von Grenzwertüberschreitungen während 24 Stunden) und inexistente QS-System akzeptieren. In Frage gestellt werden nicht die NISV-Grenzwerte per se, sondern deren Überschreitung. Andernfalls würden ja die NISV-Grenzwerte keinen Sinn ergeben. Die Gemeinden sind daher sehr wohl kompetent, weil sie die Baubewilligungen erteilen. Sie dürfen verlangen, dass die Grenzwerte permanent eingehalten werden – was im Übrigen ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Es ist äusserst wichtig, dass die ignoranten und arroganten Entscheide der Berner Baudirektion vor das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Ein Hinweis auf die Bundesgerichtsurteile 1A.160/ 2004 und 1A.118/2005 und das rechtskräftige Urteil VB.2006. 00001 genügt, und die Entscheide werden ohne weiteres aufgehoben. Die Kosten wird der Kanton übernehmen müssen. So einfach ist das. Jakob Senn, Baar
Links:
http://194.209.226.170/pdfarchiv/bund/2 ... 0422_1.pdf
http://www.espace.ch/artikel_203806.html
Bitte weiterleiten, an wen es angeht! Es gibt im übrigen noch andere Argumentationslinien. Eine Mustereinsprache-/beschwerde ist bei Herr Jakob (Email-Attachement) erhältlich.
Im übrigen: Ich weiss sehr wohl, dass die Mobilfunkbetreiber, das Forum Mobil und weitere mobilfunkfreundliche Amtsstellen diesen Eintrag lesen. Speziell grüsse ich Herr Hidber vom Forum Mobil... Dass diese das lesen ist bewusst so gewollt
Na und? Vielleicht ist das ja pure Abischt und so gewollt. Aha...
Beste Grüsse
Jakob Senn