WICHTIG! QS-System!
Verfasst: 26. April 2006 09:07
Liebe MitkämpferInnen
Hier eine Interpellation in der Gemeinde Zürich. Die Antwort hätte eigentlich schon gestern veröffentlicht werden sollen. Falls die Antwort was "taugt", soll diese hier im Forum oder auf der Hauptseite unbedingt veröffentlicht werden. Ich bitte darum.
Hoffentlich wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 8. Februar 2006, VB.2006.00001 (www.vgrzh.ch), berücksichtigt.
Falls nicht, dann kann man die ganze Wucht behördlicher Mobilfunkfreundlichkeit schwarz auf weiss nachlesen.
Beste Grüsse
Protokolleintrag:
2006/30
Schriftliche Anfrage von Dr. Ueli Nagel (Grüne) und Rolf Kuhn (SP) vom 25.1.2006:
Mobilfunknetz, Qualitätssicherungssystem QS
Von Dr. Ueli Nagel (Grüne) und Rolf Kuhn (SP) ist am 25.1.2006 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden:
Am 16. Januar 06 hat das Bundesamt für Umwelt mitgeteilt, dass mit den drei Betreibern von Mobilfunknetzen ein neues Qualitätssicherungssystem vereinbart worden sei, das die Einhaltung der geltenden Strahlungsgrenzwerte gewährleisten soll. Das QS-System soll als Datenbankprogramm in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber die tatsächliche Leistung der Anlagen täglich mit den bewilligten Werten vergleichen und allfällige Abweichungen automatisch in einem Fehlerprotokoll festhalten, das den Behörden regelmässig zugestellt wird.
Damit wird laut Bundesamt auf das Bundesgerichtsurteil BGE 1A.160/2004 vom 10. März 2005 reagiert. Dieses verlangt jedoch nicht nur eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte beim Betrieb von Mobilfunkantennen, sondern eine bessere Ermittlung der maximalen Sendeleistung (ERP) vor der Bewilligung, damit „die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird“ (BGE, S. 5).
Das empfohlene Kontrollsystem erfasse nicht nur die neuen, sondern auch alle bestehenden Sendeanlagen, heisst es weiter in der Mitteilung des Bundesamtes. Die Netzbetreiber hätten sich verpflichtet, das neue Qualitätssicherungssystem bis Ende 2006 einzuführen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Stadtrat die Konsequenzen der vereinbarten Einführung dieses QS-Systems hinsichtlich der Bewilligungs- und Kontrollpraxis bei Mobilfunkantennen in der Stadt Zürich? Wie beurteilt er insbesondere den Umstand, dass die Vereinbarung mit den grossen Mobilfunkanbietern (Swisscom, Sunrise, Orange) geschlossen wurde, in der Stadt Zürich jedoch noch weitere Mobilfunkanbieter tätig sind?
Laut Bundesgerichtsurteil ist vor der Bewilligungserteilung die maximale Sendeleistung (ERP) einer Mobilfunkanlage aufgrund der Angaben zur Hardware zu überprüfen und „die so ermittelte maximale ERP der Immissionsprognose im Standortdatenblatt zugrunde zu legen“ (BGE, S. 6). Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass das jetzt vereinbarte QS-System mit einer Software-Lösung für bereits installierte Antennen diesen bundesgerichtlichen Auflagen nicht genügt?
Wieviele Bewilligungen für den Bau neuer bzw. die Um- und Aufrüstung bestehender Mobilfunkantennen sind seit dem 10. März 2005 in der Stadt Zürich erteilt worden? In wie vielen Fällen war die auf Grund der Antennenhardware maximal mögliche Strahlungsleistung ERP höher als die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung? In wie vielen Fällen wurden diese Werte – entgegen dem erwähnten Urteil der Bundesgerichts – nicht im Standortblatt deklariert.
Ist der Stadtrat bereit, für alle Antennengesuche die bundesgerichtlichen Auflagen zur Ermittlung der baulichen Leistungsdaten betreffend ERP nachzuvollziehen, sowie bei bereits erteilten Bewilligungen deren Vollzug nachträglich bei den Anlagenbetreibern einzufordern?
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Hier eine Interpellation in der Gemeinde Zürich. Die Antwort hätte eigentlich schon gestern veröffentlicht werden sollen. Falls die Antwort was "taugt", soll diese hier im Forum oder auf der Hauptseite unbedingt veröffentlicht werden. Ich bitte darum.
Hoffentlich wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 8. Februar 2006, VB.2006.00001 (www.vgrzh.ch), berücksichtigt.
Falls nicht, dann kann man die ganze Wucht behördlicher Mobilfunkfreundlichkeit schwarz auf weiss nachlesen.
Beste Grüsse
Protokolleintrag:
2006/30
Schriftliche Anfrage von Dr. Ueli Nagel (Grüne) und Rolf Kuhn (SP) vom 25.1.2006:
Mobilfunknetz, Qualitätssicherungssystem QS
Von Dr. Ueli Nagel (Grüne) und Rolf Kuhn (SP) ist am 25.1.2006 folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden:
Am 16. Januar 06 hat das Bundesamt für Umwelt mitgeteilt, dass mit den drei Betreibern von Mobilfunknetzen ein neues Qualitätssicherungssystem vereinbart worden sei, das die Einhaltung der geltenden Strahlungsgrenzwerte gewährleisten soll. Das QS-System soll als Datenbankprogramm in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber die tatsächliche Leistung der Anlagen täglich mit den bewilligten Werten vergleichen und allfällige Abweichungen automatisch in einem Fehlerprotokoll festhalten, das den Behörden regelmässig zugestellt wird.
Damit wird laut Bundesamt auf das Bundesgerichtsurteil BGE 1A.160/2004 vom 10. März 2005 reagiert. Dieses verlangt jedoch nicht nur eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte beim Betrieb von Mobilfunkantennen, sondern eine bessere Ermittlung der maximalen Sendeleistung (ERP) vor der Bewilligung, damit „die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird“ (BGE, S. 5).
Das empfohlene Kontrollsystem erfasse nicht nur die neuen, sondern auch alle bestehenden Sendeanlagen, heisst es weiter in der Mitteilung des Bundesamtes. Die Netzbetreiber hätten sich verpflichtet, das neue Qualitätssicherungssystem bis Ende 2006 einzuführen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Stadtrat die Konsequenzen der vereinbarten Einführung dieses QS-Systems hinsichtlich der Bewilligungs- und Kontrollpraxis bei Mobilfunkantennen in der Stadt Zürich? Wie beurteilt er insbesondere den Umstand, dass die Vereinbarung mit den grossen Mobilfunkanbietern (Swisscom, Sunrise, Orange) geschlossen wurde, in der Stadt Zürich jedoch noch weitere Mobilfunkanbieter tätig sind?
Laut Bundesgerichtsurteil ist vor der Bewilligungserteilung die maximale Sendeleistung (ERP) einer Mobilfunkanlage aufgrund der Angaben zur Hardware zu überprüfen und „die so ermittelte maximale ERP der Immissionsprognose im Standortdatenblatt zugrunde zu legen“ (BGE, S. 6). Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass das jetzt vereinbarte QS-System mit einer Software-Lösung für bereits installierte Antennen diesen bundesgerichtlichen Auflagen nicht genügt?
Wieviele Bewilligungen für den Bau neuer bzw. die Um- und Aufrüstung bestehender Mobilfunkantennen sind seit dem 10. März 2005 in der Stadt Zürich erteilt worden? In wie vielen Fällen war die auf Grund der Antennenhardware maximal mögliche Strahlungsleistung ERP höher als die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung? In wie vielen Fällen wurden diese Werte – entgegen dem erwähnten Urteil der Bundesgerichts – nicht im Standortblatt deklariert.
Ist der Stadtrat bereit, für alle Antennengesuche die bundesgerichtlichen Auflagen zur Ermittlung der baulichen Leistungsdaten betreffend ERP nachzuvollziehen, sowie bei bereits erteilten Bewilligungen deren Vollzug nachträglich bei den Anlagenbetreibern einzufordern?
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