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Wo sind grundlegende Rechtsprinzipien niedergeschrieben ?

Verfasst: 2. September 2009 14:44
von A. Masson
Die andauernden Antennenprojekte halten einen geistig auf Trab: nach drei Einsprachen hat man die erste Schnellbleiche im juristischen Bereich hinter sich und weiss etwa, wo was geschrieben steht. Es gibt aber grundlegende Dinge der Gewalten- und Instanzentrennung, die mir immer noch unklar sind. Weiss jemand etwas zum Problem der Ämter-Verfilzung ? Wie wird das in anderen Kantonen gehalten ? Ist die Unabhängigkeit der Instanzen irgendwo schriftlich festgehalten, oder regiert bloss ein schwammiges Gewohnheitsrecht ?

Auszüge aus einem Brief an den Zuger Stadtrat (stark gekürzt):
Sie haben am 11. August 09 das Baugesuch … bewilligt und meine Einsprache abgewiesen.
…. In zwanzig Tagen könnte ich Beschwerde beim Regierungsrat erheben gegen die Baubewilligung. Aber die nächste Instanz stützt sich ja auch wieder auf das gleiche Amt für Umweltschutz AfU, welches schon den Stadtrat beraten hat, und es wird erneut heissen, der Standort sei in Ordnung – das Amt kann seine bisherige Beurteilung ja nicht umstürzen. Dann darf man weiter ans Verwaltungsgericht gehen – und auch das Verwaltungsgericht stützt sich in den technischen Belangen erneut auf das AfU ab. Die sonst übliche Trennung der Instanzen und das Prinzip der Gewaltentrennung (ausführende Gewalt, richterliche Gewalt) wird vollkommen unterlaufen durch die Tatsache, dass keine dieser Instanzen eigenes technisches Fachwissen hat, und sich deshalb immer wieder auf die Aussagen des AfU stützt. Erst ganz zuletzt, beim Gang ans Bundesgericht, kommt erstmals eine neue Beurteilung zum Zug.

Die Belastung von Nerven und Finanzen wird zu gross, um jedes Mal den ganzen schein-baren Instanzenweg bis hinauf zum Bundesgericht zu zelebrieren. Ich werde lieber abklären, ob die faktische Ausserkraftsetzung grundlegender Rechte (Unabhängigkeit der Instanzen) ev. zu rügen wäre als Verletzung der Menschenrechte. Der Regierungsrat hat sich am 5.9.2006 anlässlich der Interpellation der Alternativen Fraktion (1422.1-11983, Laufnummer 12175) bereits mit dieser Verquickung der Instanzen auseinandergesetzt – er betrachtet es einfach als kostengünstige Lösung (es müsste heissen: kostengünstig für die Behörden, aber gar nicht für die betroffenen Bewohner!). Dass es rechtlich heikel und unrichtig ist, wenn in allen Rekursen und Beschwerden das AfU immer über sich selber befindet, darüber liest man in der Antwort des Regierungsrates nichts. (Zitat-Ende)

Liebe Forums-LeserInnen, gibt es ausserhalb des Kantons Zug irgendwo Versuche, die verschiedenen Instanzen personell zu trennen, so dass nicht ein und derselbe Mann in drei verschiedenen Instanzen von der Gemeinde über den Kanton bis zum Verwaltungsgericht immer über sich selber zu Gerichte sitzt? Ich habe schon gefordert, dass ausserkantonale Behörden angefragt werden, oder dass eine offensichtlich unhaltbare Beurteilung des AfU anderen fachlichen Instanzen wie z.B. der ETH vorgelegt wird – aber darauf wird nicht eingetreten. Der Kanton wagt sein eigenes Amt nicht einer externen Prüfung auszusetzen. Trotz Heerscharen von Qualitäts- und Managements-Beratern sind wir noch nicht viel weiter als „l’etat c’est moi“ oder „roma locuta, cause finita“. Ein schöner Spruch an einem Zuger Herrschaftshaus lautet: Tu fac officium, caetera cura dei. Tue deine Pflicht, den Rest überlasse Gott. Ja bigoscht, genau so!

Vielen Dank für alle Hinweise darauf, wo eigentlich vorgeschrieben wird, dass die Instanzen unabhängig sein müss(t)en. Wie knackt man diesen Felsblock der fachlichen Verfilzung ?

A. Masson

Verfasst: 2. September 2009 16:46
von charles
Hallo Herr Masson,

das Problem liegt irgendwo anders.

Die Richter verlassen sich auf offizielle Instanzen, die die Regierung beraten.

So ist das die Strahlenschutzkommission, die Gesundheitsrat, usw.
Und diese bleiben behaupten, dass unterhalb der gültige Grenzwerte keine thermische Effekte auftreten können.

Und andere biologische Effekte, wie z.B. a-thermische, werden eingestuft als *unschädlich*.
Und ein grosser Diskussionspunkt ist zu bestimmen was *schädlich* ist.

Meines Erachtens meint man damit, das man sofort tot umfallen muss.
Wenn man nicht sofort stirbt ist es nicht schädlich.
Kopfschmerzen, Herzrasen, usw. sind nach diese Formulierung nicht schädlich, obwohl sehr viele Betroffenen die Elektrosmog-Beschwerden als sehr lästig und schmerzhaft erfahren.

Deswegen sehe ich als unsere direkte gegner nicht die Betreiber, sondern die Mediziner, die einfach weigern Elektrosensibilität als eine Krankheit zu erkennen.
Es ist eine Krankheit die man auch mit entsprechende Mitteln auch heilen kann.

Aber solange die Mediziner *ES* nicht als solches anerkennen, haben wir leider keinen Fuss hinter die Tür.

Und die Betreiber sorgen dafür dass sie innerhalb die momentan gültige gesetzliche Grenze bleiben.

Nur wenn z.B. in die Schweiz die Farbe Grau verboten sein wird, können Sie etwas gegen Sendemasten unternehmen.

Leider bewegen alle Sendemasten sich innerhalb die gesetzliche Gegebenheiten.
Und man hat dafür gesorgt, das es keine stichhaltige Beweise gibt das man davon krank werden kann.
Betreff Sendemasten gibt es weltweit nur 15 Studien.
Die paar Studien die eine Krankheit anweisen betreffen nur Handys, keine Masten.

Und die *vetrauensvolle* Gremien, die diese Richter Empfehlungen geben, bevorzügen nur Studien die nichts anzeigen: Die Studien die etwas anzeigen werden unter den Teppich gekehrt, weil sie nicht taugen, unwissenschaftlich sind, statistisch nicht genügen, und nicht wiederhohlt wurden.
Keiner redet davon, das viele Studien, die angeblich keine Effekte zeigten überhaupt nicht repliziert wurden.
Einmal nix ist gültig.
Mehrmals etwas ist ungültig.

Man misst mit zwei Massstäbe.

Wenn die Rede davon ist, das es anscheind eine kleine Grippe kommen wird, hat die Niederlande schon je Einwohner zwei Vaccins eingekauft.
Jedes Jahr sterben Menschan an Grippe, aber meistens sind das Menschen die schon sehr krank sind.
In England hat die Regierung Neurologen angeschrieben sehr, sehr vorsichtig zu sein, weil das Vaccin das Guillain-Barre Syndromem eine Nerven Krankheit verursachen kann.

Und noch eine Anekdote:
Herr N..., auch ehem. Siemens Ingenieur, selbst elektrosensibel, berichtete um 1993, daß in Bonn ein „anerkanntes Symposium“ getagt habe, damals war Elektrosensibilität nicht mehr zu leugnen, man beratschlagte, wie viel % der Bevölkerung wohl elektrosensibel sein könnten, kam zu einem Ergebnis von
4 - 7% und befand das als vernachlässigbar.

Nehmen wir nur als realistischen Vergleich unsere lieben kleinen Freunde, die Zecken. Wenn in ganz Deutschland 100 Personen eine Hirnhautentzündung bekommen, nachdem sie von einer Zecke gebissen wurden, möchten viele Ärzte doch gleich 80 Millionen impfen wie auch bei der angeblichen Vogelgrippe – und was bei der Pandemie Elektrosmog? 1993 4-7% ca. 3.000.000 Menschen dauerbetroffen – nichts, vernachlässigbar klein!

Anfrage nicht begriffen

Verfasst: 3. September 2009 08:58
von A. Masson
Oh je, Charles, Sie sind mit keinem einzigen Wort auf die Anfrage eingegangen, pflüddern endlos am Thema vorbei.

Wer nichts dazu weiss, soll einfach nichts sagen. Wer etwas weiss, soll etwas sagen.

A. Masson

Verfasst: 3. September 2009 11:55
von charles
Hallo Herr Masson,

ich denke doch.

Sie wollen Beschwerde gegen Sendemasten einreichen, aber Ihre Einsprache werden jedesmal abgewiesen.

Das ist in andere Länder genauso (ausser Frankreich).

Bei Ihnen ist es das Amt für Umweltschutz AfU.
In die Niederlande z.B. stützt man sich auf die Empfehlungen des Gesundheitsrat, die behaupten dass es unterhalb die gültige Grenzwerte keinerlei Schädlichkeiten zu erwarten sind.

Und damit schirmen die Gemeinden, die Agentschap Telecom, Monet und die Betreiber.

Und jedesmal fragt der Richter; *bleiben die Sendemasten unterhalb die gültige Grenzwerte?*.
Wenn ja, werden die Einsprachen seponiert.
Und dies gilt für die örtliche Gerichte bis auf das Obergericht, die Rat von State, wie das hier heisst.

Nur wenn Sie bei eine Bauanfrage angeben können, dass das verwendete Metall nicht geeignet ist, die Bolzen zu schwach, oder die Farbe nicht mit Bestimmungsplan übereinstimmen, können Sie recht bekommen.

Nicht wegen eventueller Gesundheitsgefahr, weil man dies vor Gericht nicht beweisen kann.
Leider.

Und alle Ämter usw. stützen sich auf diesem Punkt.

Und die Richter wollen sich nicht die Finger an Wasser verbrennen.

Schauen Sie bitte mal auf:
http://www.milieuziektes.nl/Pagina11.html
und dann unter 06-08-2009, wo die niederländische Staat beim europäische Gericht angeklagt wird.
Der Text ist in die englische Sprache.
Es ist der gleiche Jurist, der das Gemogel bei der ETH Studie aufgedeckt hat.
(Die 6.5 % Outliers waren schon in November 2006 offiziell bekannt, aber dem Publikum verschwiegen.)

Grundlegende Rechtsprinzipien stehen im Grundgesetz, aber kein Instanz achtet darauf.

Verfasst: 5. September 2009 15:34
von A. Masson
Charles, Sie schreiben einen Satz so schnell hin: "Grundlegende Rechtsprinzipien stehen im Grundgesetz, ..." Das war die Frage, die möchte ich genau beantwortet haben. Aber:

In der schweizerischen Bundesverfassung habe ich nichts gefunden,
im schweizerischen Zivilgesetzbuch habe ich nichts gefunden,
im schweizerischen Obligationenrecht habe ich nichts gefunden

Es geht nicht um das Personenrecht, es geht nicht um das Erbrecht, es geht nicht um das Handelsrecht, es geht nicht um das Steuerrecht, es geht mir um das Rechts-Recht!

Wo steht geschrieben, dass ein Richter des niedirigen Gerichtes nicht im höheren Gericht mitmachen darf, welches das Urteil des niedrigen Gerichtes überprüft ?

Wo steht geschrieben, dass die richterliche Gewalt personell getrennt sein muss von der Exekutive ?

Charles, Sie haben das ganze Thema kaputt-geschrieben, jetzt bitte nicht mehr.

A. Masson

Verfasst: 6. September 2009 10:17
von Hans-U. Jakob
A. Masson hat geschrieben:Charles, Sie schreiben einen Satz so schnell hin: "Grundlegende Rechtsprinzipien stehen im Grundgesetz, ..." Das war die Frage, die möchte ich genau beantwortet haben. Aber:

In der schweizerischen Bundesverfassung habe ich nichts gefunden,
im schweizerischen Zivilgesetzbuch habe ich nichts gefunden,
im schweizerischen Obligationenrecht habe ich nichts gefunden

Es geht nicht um das Personenrecht, es geht nicht um das Erbrecht, es geht nicht um das Handelsrecht, es geht nicht um das Steuerrecht, es geht mir um das Rechts-Recht!

Wo steht geschrieben, dass ein Richter des niedirigen Gerichtes nicht im höheren Gericht mitmachen darf, welches das Urteil des niedrigen Gerichtes überprüft ?

Wo steht geschrieben, dass die richterliche Gewalt personell getrennt sein muss von der Exekutive ?

Charles, Sie haben das ganze Thema kaputt-geschrieben, jetzt bitte nicht mehr.

A. Masson
In keiner einzigen abgeschmetterten Bau-Einsprache gegen Mobilfunksender finden sich Hinweise auf eine gesetzliche Grundlage. Ich habe gut 500 davon in unserem Archiv.
Dafür werden seitenweise Bundesgerichtsurteile zitiert. Und immer sind diese Urteile von Aemisegger und Ferroud unterzeichnet. Falls jemand Zeit und Lust oder Gelegenheit hat, den Lebensstil oder besser noch den Kontostand dieser beiden Herren zu untersuchen, sollte dies dringend tun!
Eine Antwort für André Masson findet sich auch in www.gigaherz.ch/1269
An der PR-Veranstaltung im Hotel Banana (es heisst tatsächlich so) hat Aemisegger erklärt, seine Urteile beruhten auf dem Ermessensspielraum welcher ihm das Fernmeldegesetz, die Fernmeldeverordnung und die NISV gestatteten.
Aemisegger und Ferroud haben sich neues Bundesrecht sozusagen zusammengebastelt. Mit Hilfe ihres Einflüsterers und Lieblings, des Doktoranden und Buchautors Benjamin Wittwer.
Leider haben wir keine Möglichkeit einen Bundesrichter abzusetzen. Sein Rücktritt müsste "freiwillig" erfolgen.
Hans-U. Jakob