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Rechtlicher Status UMT-Studie

Verfasst: 4. Juli 2006 23:54
von Stephan
Rechtlicher Status der Zürcher UMTS-Studie

Möglicherweise wird die UMTS-Studie aus Zürich doch noch im einen oder anderen
Einspracheverfahren gegen Mobilfunkantennen als Grund für die Bewilligung der schon
lange blockierten Antennen vorgebracht. Ohne auf den fachlichen Inhalt und die praktische
Relevanz bzw. Irrelevanz der Studie einzugehen, kann aufgrund der ganzen Umstände und
Rahmenbedingung die Studie bestenfalls als (nicht ganz) billiges Parteigutachten der
Mobilfunkbetreiber taxiert werden. Hier die Gründe:

1. Die Forschungsstifung Mobilkommunikation der Mobilfunkbetreiber Sunrise/TDC,
Swisscom Mobile und Orange Communications, hat nach eigenen Angaben etwa 40%
zum Budget der Studie beigetragen. Die restlichen 60 % hat Gregor Dürrenberger als
Geschäftsführer der Forschungsstiftung bei mehreren Ämtern in der Schweiz und in
Holland eingeworben. Er nennt das selber „Fundraising“. Die ETH ist insofern an der
Stiftung beteiligt, dass sie ihr Geschäftsräumlichkeiten zur Verfügung stellt und vor allem
Rechte an der Nutzung der „Marke ETH“ einräumt.

2. Also nicht ganz CHF 300 000 kamen von der Stiftung und jedes der etwa zehn Ämter hat
vermutlich zwischen CHF 20 000 und CHF 50 000 beigesteuert, womit man in etwa auf
die angegebenen CHF 720 000 des ganzen Projektbudgets kommt. Aufgrund des
Verhältnisses der Beiträge ist nicht schwer zu erraten, wer bei der Auftragsvergabe das
Sagen hatte. Nebenbei, die beteiligten Ämter mögen diesbezüglich bitte ihre
Vereinbahrungen mit der Forschungsstiftung offen legen. Das ist im Sinne der
Transparenz das Wenigste, was der Steuerzahler verlangen darf, wenn derart Gelder von
Ämtern verschwendet werden.

3. Nach Angaben von Gregor Dürrenberger in den Medien, hat die Forschungsstiftung die
Verträge mit den beteiligten Forschern der Uni Zürich, der Uni Bern und der ETH
abgeschlossen. Wer solche Verträge abschliesst und so viel Geld dabei verteilt, legt ganz
klar die Bedingungen der Auftragsvergabe, den Inhalt, die Ziele, den zeitlichen Rahmen
etc. des Forschungsvorhabens fest. Alles andere anzunehmen, wäre unrealistisch. Das
Muster eines solchen (Knebel-)Vertrages ist übrigens auf der Website der
Forschungsstiftung als PDF-File zu finden. Grundkonstrukt: Bei Auftragserteilung gibt es
nur etwas Geld und weitere Gelder fliessen erst nach „genehmigten“ Zwischenberichten.
Da es sich bei den Unis und der ETH ebenfalls um öffentliche Institutionen (mit
inzwischen grossem Imageproblem) handelt, mögen auch diese dem Steuerzahler die
betreffenden Verträge mit der Forschungsstiftung offen legen.

4. Der wissenschaftliche Beirat des Projektes hat zudem seine Glaubwürdigkeit und
Unbefangenheit verspielt, indem er gezielt einzelne Mitglieder wie Prof. Zwamborn nicht
detailliert und rechtzeitig über die Projektergebnisse informierte. Er musste einen Tag
nach der Pressekonferenz in Zürich gegenüber Journalisten eingestehen, dass er keine
inhaltliche Kritik an der Studie über kann, da er noch immer keinen vollständigen
Forschungsbericht habe.

5. In den Medien wurde immer wieder hervorgehoben, dass nur 40% der Studienkosten von
der Stiftung bzw. den Mobilfunkern getragen wurden und der grössere Teil von
öffentlichen Ämtern, womit man den Eindruck erwecken wollte, dass die Studie
„unabhängig“ und ohne Einflussnahme erfolgt sei. Wie erwähnt, nur wer die Verträge
abschliesst, legt darin fest was zu „liefern“ ist. Jeder der anderen Geldgeber (Ämter) hatte
also selber keinen direkten Einfluss auf das Setting der Studie.



Unter diesen Aspekten ist es also völlig gerechtfertigt, die UMTS-Studie als bezahlte
Auftragsarbeit oder eben als Parteigutachten der Mobilfunkbetreiber zu werten.
Parteigutachten haben vor Gericht nur bescheidenen Wert und lassen sich beispielsweise
durch Gegengutachten vollumfänglich entkräften. Solche „Gegengutachten“ sind
u.a. bei Diagnose-Funk oder dem HESE Project in grosser Zahl aufgelistet.
Selbstverständlich kann auch die original TNO-Studie als Gegengutachten vorgebracht
werden, da die Studie aus Zürich inzwischen ja keine Replikation der holländischen Studie
mehr ist. Der Forschungsleiter Peter Achermann bezeichnet sie in Interviews ja inzwischen
selber auch nur noch als „TNO-Anschlussstudie“.

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Stephan