Beachtet den Ortsbildschutz!
Verfasst: 10. August 2006 17:16
Beachtet bitte den Ortsbildschutz. Es ist NICHT ermessensmissbräuchlich (das ist eine RECHTS-Frage), wenn eine Gemeinde sagt, die Antenne ist aus Ortsbildschutzgründen nicht bewilligungsfähig - egal wo sie steht (z.B. Industriezone). Und dies obwohl, eine Antenne in allen Bauzonen zonenkonform ist.
Vielleicht hört ja mal jemand in diesem Forum auch mich.
LG
antihandy
Orange darf Antenne nicht bauen
Die Firma Orange Communications kann die geplante, 30 Meter hohe Mobilfunkanlage in der Gemeinde Niederbipp nicht am gewünschten Standort bauen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat den Gegnern des Vorhabens Recht gegeben.
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Zur Ablehnung führten Argumente des Ortsbild- und Landschaftsschutzes, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Es gab damit den 38 privaten Einsprechern aus Niederbipp, der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und der Gemeinde Niederbipp Recht.
Das Gericht stellte fest, dass der Standort in der Bauzone liegt. Damit wäre die Mobilfunkanlage zonenkonform. Zudem beeinträchtige die Anlage bezüglich Nutzungsart die Zweckbestimmung der Zone nicht.
Ortsbildschutz entscheidend
Gegenüber der Beschwerdeführerin Orange hielt das Gericht demgegenüber fest, diese könne aus dem Erfordernis eines flächendeckenden Mobilfunknetzes keinen rechtlichen Anspruch auf die Erstellung einer Antenne an einem bestimmten Ort ableiten.
Der Versorgungsauftrag der Konzessionärin müsse mit den Erfordernissen des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes in Einklang gebracht werden. Hier hakt das Gericht ein: Die geplante Anlage werde das betroffene Gebiet Scharnageln «massiv dominieren».
Bereits die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) hatte festgehalten, der Weiler vertrage keine weiteren Fremdelemente mehr. Das Gericht bezog die Haltung der OLK teilweise in seine Argumentation ein und stellte fest, die Antenne würde als «erheblich störender Fremdkörper wirken».
Weil die Antenne die Gesamtwirkung des Ortsbildschutzgebietes in unzulässiger Weise beeinträchtigen würde, wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde von Orange ab.
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LG
antihandy
Orange darf Antenne nicht bauen
Die Firma Orange Communications kann die geplante, 30 Meter hohe Mobilfunkanlage in der Gemeinde Niederbipp nicht am gewünschten Standort bauen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat den Gegnern des Vorhabens Recht gegeben.
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Zur Ablehnung führten Argumente des Ortsbild- und Landschaftsschutzes, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Es gab damit den 38 privaten Einsprechern aus Niederbipp, der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und der Gemeinde Niederbipp Recht.
Das Gericht stellte fest, dass der Standort in der Bauzone liegt. Damit wäre die Mobilfunkanlage zonenkonform. Zudem beeinträchtige die Anlage bezüglich Nutzungsart die Zweckbestimmung der Zone nicht.
Ortsbildschutz entscheidend
Gegenüber der Beschwerdeführerin Orange hielt das Gericht demgegenüber fest, diese könne aus dem Erfordernis eines flächendeckenden Mobilfunknetzes keinen rechtlichen Anspruch auf die Erstellung einer Antenne an einem bestimmten Ort ableiten.
Der Versorgungsauftrag der Konzessionärin müsse mit den Erfordernissen des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes in Einklang gebracht werden. Hier hakt das Gericht ein: Die geplante Anlage werde das betroffene Gebiet Scharnageln «massiv dominieren».
Bereits die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) hatte festgehalten, der Weiler vertrage keine weiteren Fremdelemente mehr. Das Gericht bezog die Haltung der OLK teilweise in seine Argumentation ein und stellte fest, die Antenne würde als «erheblich störender Fremdkörper wirken».
Weil die Antenne die Gesamtwirkung des Ortsbildschutzgebietes in unzulässiger Weise beeinträchtigen würde, wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde von Orange ab.