Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006
Verfasst: 21. September 2006 13:18
Hallo zämä
Es sieht immer düsterer aus!
Das Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006 vom 6. September wurde auf www.bger.ch aufgeschaltet.
Ziemlich alle Argumente in der Mustereinsprache wurden vom Anwalt erwähnt...
DAS BUNDESGERICHT GIBT ZU, DASS DIE ANLAGEGRENZWERE GEMÄSS NISV MIT DEM QS-SYSTEM ÜBERSCHRITTEN WERDEN. ICH HOFFE, DASS IN EINEM VERFAHREN VOR BUNDESGERICHT GERÜGT WIRD, DASS DIES ERSTENS RECHTSWIDRIG UND ZWEITENS VERFASSUNGSWIDRIG IST (ART. 74 ABS. 2 BV), WEIL DIE NISV-ANLAGEGRENZWERTE DAS VORSORGERPINZIP VERKÖRPERN (in dubio pro securitate). GANZ FORMALISTISCH WIE DAS BUNDESGERICHT SELBST.
BITTE...
Mir ist aufgefallen, dass das Bundesgericht bzw. die "Gerichtsschreiber", die von gar nichts ne Ahnung haben, einfach von den Schriftstücken des BAFU, METAS und BAKOM ABSCHREIBEN! M A F I A nennt sich so was.
Wenn das auch nichts nützt, dann soll sie doch alle der Teufel persönlich holen. Hoffentlich werden diese Mafiosi in der Hölle vom Teufel höchstpersönlich mit UMTS-Antennen bestrahlt.
LG
antihandy
Es sieht immer düsterer aus!
Das Bundesgerichtsurteil 1P.167/2006 vom 6. September wurde auf www.bger.ch aufgeschaltet.
Ziemlich alle Argumente in der Mustereinsprache wurden vom Anwalt erwähnt...
DAS BUNDESGERICHT GIBT ZU, DASS DIE ANLAGEGRENZWERE GEMÄSS NISV MIT DEM QS-SYSTEM ÜBERSCHRITTEN WERDEN. ICH HOFFE, DASS IN EINEM VERFAHREN VOR BUNDESGERICHT GERÜGT WIRD, DASS DIES ERSTENS RECHTSWIDRIG UND ZWEITENS VERFASSUNGSWIDRIG IST (ART. 74 ABS. 2 BV), WEIL DIE NISV-ANLAGEGRENZWERTE DAS VORSORGERPINZIP VERKÖRPERN (in dubio pro securitate). GANZ FORMALISTISCH WIE DAS BUNDESGERICHT SELBST.
BITTE...
Mir ist aufgefallen, dass das Bundesgericht bzw. die "Gerichtsschreiber", die von gar nichts ne Ahnung haben, einfach von den Schriftstücken des BAFU, METAS und BAKOM ABSCHREIBEN! M A F I A nennt sich so was.
Wenn das auch nichts nützt, dann soll sie doch alle der Teufel persönlich holen. Hoffentlich werden diese Mafiosi in der Hölle vom Teufel höchstpersönlich mit UMTS-Antennen bestrahlt.
LG
antihandy