WICHTIG: Mustereinsprache
Verfasst: 26. September 2006 09:23
Hallo zämä
Die Mustereinsprache ist nicht mehr "aktuell". ABER: Vielleicht machen sich ja untere Instanzen Gedanken über die Rechts- und Verfassungswidrigkeit des QS-Systems und die Beweislastumkehr gemäss Vorsorgeprinzip und das Ganze geht wieder vor Bundesgericht.
Es gibt auch die Möglichkeit die kommunale Gemeindeordnung bzw. die Bauordnung mittels Initiative/Motion zu ändern, indem man eine Leistungsreduktion verbindlich statuiert. RECHTLICH ist das schon möglich... Also ran an die Arbeit!!!
Wie gesagt, die rechtlichen Argumente gehen NIE aus. Weiterkämpfen!
Wie wärs wenn Gigaherz, Bürgerwelle, die Ärztevereinigung etc. eine Volksinitiative starten würden? Das sollte HEUTE kein Problem mehr sein...
Beispiel: In Emmen hat man auf kommunaler Ebene solche Inititativen lanciert.
Gemeindeordnung
Art. 3ter Mobilfunk
Die Gemeinde Emmen verfolgt eine Mobilfunkpolitik, welche die Gesundheit der Emmer Bevölkerung an erster Stelle setzt. Auf gemeindeeigenen Grundstücken und Gebäuden werden keine Mobilfunkantennen gestattet. Bestehende Verträge sind auf
den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Bestehende Antennen können nach Ablauf des Vertrages für zehn Jahre weiter betrieben werden, sofern die Betreiber gegenüber der Gemeinde Emmen eine Haftpflichtdeckung für alle materiellen und immateriellen Folgeschäden, insbesondere auch für alle Gesundheitsschäden, des Antennenbetriebes
im Betrage von mindestens 50 Millionen Franken pro Antennenstandort
vorweisen.
Bau- und Zonenreglement
Art. 5bis Mobilfunk-Anlagen
In Kern- und Wohnzonen sowie bis 500 Meter ab deren Zonengrenze sowie im Abstand von 800m zur nächsten Antenne ist der Bau und Betrieb von Mobilfunk-Anlagen mit mehr als 500 Watt Abgabeleistung pro Standort untersagt. Darunter fallen alle Mobilfunk-Anlagen, welche bis zum 1. April 2006 noch nicht rechtskräftig bewilligt
wurden.
Beste Grüsse
antihandy
Die Mustereinsprache ist nicht mehr "aktuell". ABER: Vielleicht machen sich ja untere Instanzen Gedanken über die Rechts- und Verfassungswidrigkeit des QS-Systems und die Beweislastumkehr gemäss Vorsorgeprinzip und das Ganze geht wieder vor Bundesgericht.
Es gibt auch die Möglichkeit die kommunale Gemeindeordnung bzw. die Bauordnung mittels Initiative/Motion zu ändern, indem man eine Leistungsreduktion verbindlich statuiert. RECHTLICH ist das schon möglich... Also ran an die Arbeit!!!
Wie gesagt, die rechtlichen Argumente gehen NIE aus. Weiterkämpfen!
Wie wärs wenn Gigaherz, Bürgerwelle, die Ärztevereinigung etc. eine Volksinitiative starten würden? Das sollte HEUTE kein Problem mehr sein...
Beispiel: In Emmen hat man auf kommunaler Ebene solche Inititativen lanciert.
Gemeindeordnung
Art. 3ter Mobilfunk
Die Gemeinde Emmen verfolgt eine Mobilfunkpolitik, welche die Gesundheit der Emmer Bevölkerung an erster Stelle setzt. Auf gemeindeeigenen Grundstücken und Gebäuden werden keine Mobilfunkantennen gestattet. Bestehende Verträge sind auf
den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Bestehende Antennen können nach Ablauf des Vertrages für zehn Jahre weiter betrieben werden, sofern die Betreiber gegenüber der Gemeinde Emmen eine Haftpflichtdeckung für alle materiellen und immateriellen Folgeschäden, insbesondere auch für alle Gesundheitsschäden, des Antennenbetriebes
im Betrage von mindestens 50 Millionen Franken pro Antennenstandort
vorweisen.
Bau- und Zonenreglement
Art. 5bis Mobilfunk-Anlagen
In Kern- und Wohnzonen sowie bis 500 Meter ab deren Zonengrenze sowie im Abstand von 800m zur nächsten Antenne ist der Bau und Betrieb von Mobilfunk-Anlagen mit mehr als 500 Watt Abgabeleistung pro Standort untersagt. Darunter fallen alle Mobilfunk-Anlagen, welche bis zum 1. April 2006 noch nicht rechtskräftig bewilligt
wurden.
Beste Grüsse
antihandy