Seite 1 von 1

Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 12:27
von antihandy
Liebes Gigaherz-Team
lieber Herr Jakob
liebe Frau Zumtaugwald
lieber Herr Walker
und liebe Desillusionierten

Nach dem Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006 vom 2. Oktober (natürlich ohne Anwalt das Ganze gemacht, das kostet ja zuviel und man gewinnt ohne Anwalt...lach lach) kann man die Flinte ins Korn werfen.

Das Bundesgericht gibt zu, dass es Anlagegrenzwertüberschreitungen gemäss NISV geben wird (schon in den Urteilen vom September erwähnt). Das ist ja rechtswidrig hoch zwei, gesunder Menschenverstand. Aber eben: Die MAFIA lässt grüssen

Bitte löscht die (von mir verfasste) Mustereinsprache (pdf-file) und streicht mich als Mitglied von gigaherz. Das ist kein Witz.

Wehe dieses Posting wird nicht veröffentlicht.

Ein desillusionierter

antihandy

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 13:37
von Elisabeth Buchs
Hallo Antihandy

Wenn alle so rasch aufgeben würden wie Sie wegen dieses Bundesgerichtsentscheids, könnten wir gleich aufhören. Wir haben zwar einen Kampf verloren, aber noch lange nicht die Schlacht. Man sollte auf mehrere Pferde setzen, wenn das eine nicht mehr will, versucht man es mit dem nächsten. Herrn Jakob und dem Gigaherz-Team gehen die Ideen noch lange nicht aus. Vielleicht sollten Sie sich Ihren Austritt nochmals überlegen.

Elisabeth Buchs

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 14:03
von Peter Brill
Der Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006 vom 2. Oktober zeigt, dass es keinen Sinn macht gegen den Strom zu schwimmen.
Besser konzentrieren auf Abschirmungen und Erfahrungen austauschen statt sich gegen 99% der Bevölkerung die Mobilkommunikation wünschen auflehnen.

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 15:19
von antihandy
Liebe Frau Buchs

So und welche wären das, ausser dem Ortsbildschutz?

Welche GENAU? Das Ganze ist nicht mit dem Schwarzenburg-Sender vergleichbar...

Eine Frage hätte ich noch: Alles wird ja digitalisiert...korrekt? Bräuchte es denn diesen Schwarzenburg-Sender überhaupt noch, wenn mal alles digitalisiert ist.

Habe KEINE Ahnung, lasse mich sehr gerne belehren.

Habe mal gehört, dass sehr viele Antennen für Fernseh etc. überflüssig sind bzw. bald sein werden und abgebaut werden....

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 16:17
von Sepp
Genau gleich verlief es nun den Rekurenten der Sendeanlage auf der Rigi.
Diese wird nun definitiv ausgebaut.

Der Aufruf hier brachte nur Kosten und mehr nichts:

read.php?f=1&i=8636&t=8615

Alle die sich am Rekurs beteiligten dürfen sich an den Kosten beteiligen.
Gut habe ich nicht mit gemacht dank einer Broschüre die ich bei der Gemeindeverwaltung bekommen habe

http://www.umwelt-schweiz.ch/imperia/md ... ndfunk.pdf

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 17:22
von Hans-U. Jakob
Auf der Rigi hat niemand Rekurs gemacht und soweit ich orientiert wurde, musste auch niemand etwas bezahlen. Hätte jemand Rekurs eingelegt, hätten wir gewonnen, weil die Grenzwerte eindeutig überschritten waren.
Leider haben alle den Stuss geglaubt, den man ihnen auf den Gemeindeverwaltungen rund um die Rigi erzählt hat.
Hans-U. Jakob

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 17:33
von Hans-U. Jakob
hallo, halo, so geht das nicht. Der Schwarzenburg-Sender wurde schon 1998 abgebrochen. Und zwar auf Druck der Bevölkerung!
Die Digitalisiererei kommt als Konkurrenz zum Kabelfernsehen und bringt in entlegene Gebiete jede Menge neuer Sender. Vorzugsweise auf bestehenden Standorten von UKW-Umsetztern.
Eine Entlastung bringt es nur bei Gross-Sendeanlagen wie Bantiger, Gibloux, Uetliberg usw.
Hans-U. Jakob

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 17:36
von Elisabeth Buchs
@ Antihandy:
Z.B. Zonenkonformität.
Am 11. November findet der Gigaherz-Kongress in Olten statt, im nächsten Januar die Generalversammlung, da treffen sich verschiedenste Menschen mit weiterhelfenden Ideen.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

@ Peter Brill:
Woher haben Sie die 99 %?
Gemäss Vernehmlassung zur Fernmeldedienstverordnung vom Sommer 06 haben 30 % der Bevölkerung kein Handy und 57 % der Gespräche werden über das Festnetz geführt.
Gemäss einer Umfrage des BUWAL/BAFU vom 8.4.2005 gibt es 53 % Besorgte wegen Elektrosmog und 5 % Betroffene.
Fragen Sie doch einmal nach, wieviele Prozent der Bevölkerung UMTS und WiMAX samt die entsprechenden Antennen möchte.

Elisabeth Buchs

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 17. Oktober 2006 18:38
von maege
Eigentlich ist es schade, wenn man einfach so aufgibt!!! Ich weiss wovon ich spreche, es sind die Entscheide der Herren vom Bundesgericht, die nicht nachvollziehbar sind. Wir haben es leider auch so erlebt. Man sollte etwas gegen diese hohen Herren unternehmen, die manchmal willkürliche Entscheide treffen, die vielen Leuten ihre ganze Existenz nehmen. Dort müsste der Hebel angesetzt werden. Leider leben viele Bewohner der Schweiz auch im Schatten mit Sonnenbrillen, denn sonst würden auch sie merken, dass unser Land nicht mehr das ist, was es gerne sein möchte........ Solange es nicht die Mehrheit der Bevölkerung trifft, findet sich keiner verantwortlich und befürwortet die vorgehensweise unserer Politiker und Wirtschaftsbosse.

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 18. Oktober 2006 08:23
von Beat Richter
Na da komme ich jetzt aber arg ins zweifeln. Da müht man sich ab mit Ortsbildschutz und Zonenkonformität um ein paar wenige Antennen zu verhindern oder gar nur zu verzögern und die grosse Chance lässt man sich entgehen?
Wenn auf dem Rigi die Grenzwerte überschritten werden, dann wäre es doch ein leichtes diesen Prozess zu gewinnen, einfacher geht es doch kaum mehr.

Gruss
Beat

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 18. Oktober 2006 10:15
von maege
Lieber Richard

Du glaubst wohl noch an die Gerechtigkeit in der Schweiz. Bei uns wird der Grenzwert ums x-fache überschritten, und das Bundesgericht gab den Hochspannungsbetreibern grünes Licht für den Ausbau des Netzes. Wir hatten einen guten Anwalt, der alles probierte, aber gegen die Elektrolobby und die Wirtschaftsbosse, kommst du nicht an. Es "mänschelet" leider überall.............

Gruss
mäge

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 18. Oktober 2006 10:47
von Hans-U. Jakob
Wer auf der Rigi einen Prozess führen will, muss da in der Nähe wohnhaft sein und PERSOENLICHE Betroffenheit geltend machen können, sonst fliegt er/sie zum vorneherin hinaus.
Die Einspracheberechtigten haben sich jedoch von den Behörden ihrer Wohngemeinden an der Nase herum führen oder mit hohen Prozesskosten bedrohen lassen und sind uns alle abgesprungen.
Schade. Beim Bantiger in Bern sind die Leute wesentlich mutiger.
Hans-U. Jakob

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 18. Oktober 2006 13:09
von Fritz
Was heisst da mutiger?
Zur Zeit wird der Bantiger ausgebaut. Wer es nicht glaubt kann hier nachlesen

http://www.broadcast.ch/closedusergroup ... ?DocId=520

Re: Bundesgerichtsentscheid 1A.60/2006

Verfasst: 19. Oktober 2006 08:21
von Hans-U. Jakob
Ausgerechnet bei Swisscom nachlesen?
Bei mir liegen zahlreiche Einsprachen von Anwohnern auf dem Tisch.
Hans-U. Jakob