Aktualisierte Mustereinsprache
Verfasst: 9. November 2006 14:49
Der Rechtsstreit um das QS-System (Qualiätssicherungssystem mit welchem sich die Mobilfunker gleich selber überwachen) ist noch lange nicht zu Ende.
Das Bundesgericht erhält jede Woche 1 bis 2 neue Beschwerden und immer tauchen dabei neue Argumente auf.
Zum Beispiel:
-1 Mobibilfunkbetreiber gesteht, dass er die Messungen der Kabeldämpfungen an Basisstationen erst im Juli 07 vorlegen kann. Die Kabeldämpfung ist jedoch ein unverzichtbarer Parameter für die Funktion des QS-Systems. Er unterschreibt trotzdem, dass das QS-System bei ihm Ende 06 laufen werde. Wie wohl??
-Ein anderer Mobilfunkbetreiber „verwechselt“ resp. vertauscht in den Standortdatenblättern bereits zum 3.mal starke und schwache Senderichtungen untereinander. Das QS-System kann unmöglich erkennen, dass die schwachen resp. die starken Senderausgänge an den falschen Antenneneingängen angeschlossen sind. Eine neu entdeckte Mogelmöglichkeit!
-Ob die horizontalen Senderichtungen richtig eingestellt worden sind (Azimut in Kompassgraden) kann das QS-System ebenfalls nicht erkennen, weil dies eine reine Hardwareangelegenheit ist.
-Und die kantonalen Behörden sind laut Bundesgericht zu Stichproben verpflichtet, verfügen jedoch weder über das nötige Personal, noch über die nötige Software, noch über netzwerkfähige Zugriffsmöglichkeiten auf die Steuerzentralen der Betreiber.
Auch mit der Messbarkeit von UMTS ist es bedenklich gestellt. Das Bundesgericht behauptet zwar, die Messunsicherheit habe sich von der Stufe „hoch“ auf die Stufe „erheblich“ verbessert, weigert sich aber irgendwelche Zahlen in % zu nennen. Das Bundesgericht sieht keinen Anlass den Bundesämtern, welche behaupten, dass das genüge, nicht zu glauben.
Glauben darf meines Erachtens nur die Bischofskonferenz. Alle andern Behörden müssen es wissen. Auch das Bundesgericht. Wir bleiben hartnäckig und aufsässig!
Auf der Hauptseite von Gigaherz steht deshalb ein neuer Mustereinsprachetext
http://www.gigaherz.ch/1084
Hans-U. Jakob
Das Bundesgericht erhält jede Woche 1 bis 2 neue Beschwerden und immer tauchen dabei neue Argumente auf.
Zum Beispiel:
-1 Mobibilfunkbetreiber gesteht, dass er die Messungen der Kabeldämpfungen an Basisstationen erst im Juli 07 vorlegen kann. Die Kabeldämpfung ist jedoch ein unverzichtbarer Parameter für die Funktion des QS-Systems. Er unterschreibt trotzdem, dass das QS-System bei ihm Ende 06 laufen werde. Wie wohl??
-Ein anderer Mobilfunkbetreiber „verwechselt“ resp. vertauscht in den Standortdatenblättern bereits zum 3.mal starke und schwache Senderichtungen untereinander. Das QS-System kann unmöglich erkennen, dass die schwachen resp. die starken Senderausgänge an den falschen Antenneneingängen angeschlossen sind. Eine neu entdeckte Mogelmöglichkeit!
-Ob die horizontalen Senderichtungen richtig eingestellt worden sind (Azimut in Kompassgraden) kann das QS-System ebenfalls nicht erkennen, weil dies eine reine Hardwareangelegenheit ist.
-Und die kantonalen Behörden sind laut Bundesgericht zu Stichproben verpflichtet, verfügen jedoch weder über das nötige Personal, noch über die nötige Software, noch über netzwerkfähige Zugriffsmöglichkeiten auf die Steuerzentralen der Betreiber.
Auch mit der Messbarkeit von UMTS ist es bedenklich gestellt. Das Bundesgericht behauptet zwar, die Messunsicherheit habe sich von der Stufe „hoch“ auf die Stufe „erheblich“ verbessert, weigert sich aber irgendwelche Zahlen in % zu nennen. Das Bundesgericht sieht keinen Anlass den Bundesämtern, welche behaupten, dass das genüge, nicht zu glauben.
Glauben darf meines Erachtens nur die Bischofskonferenz. Alle andern Behörden müssen es wissen. Auch das Bundesgericht. Wir bleiben hartnäckig und aufsässig!
Auf der Hauptseite von Gigaherz steht deshalb ein neuer Mustereinsprachetext
http://www.gigaherz.ch/1084
Hans-U. Jakob