Vorgehen gegen Diagnose "psychisch"

Elisabeth Buchs

Vorgehen gegen Diagnose "psychisch"

Beitrag von Elisabeth Buchs » 25. November 2006 11:13

Von einer betroffenen Kollegin habe ich vernommen, dass ein erkrankter Bekannter einem Arzt oder Therapeuten gesagt habe, es gehe ihm so schlecht wegen der Antennen. Der Therapeut sagte daraufhin, er glaube das nicht und es fiel das Wort psychisch. Der Mann führte ein Leben lang ein unbescholtenes anständiges Leben und ist nie jemandem zur Last gefallen. Der Trick mit dem Abschieben von Regime-Kritikern in die Psychiatrie ist ja nicht neu, schon in Russland zur Zeit des Kommunismus wurde das so gemacht. Mir scheint, in nur einem Jahr haben die diesbezüglichen Bemühungen der Gegenseite sich proportional zum massiven Aufrüsten noch verstärkt, die Antennen als für die Bevölkerung unschädlich hinzustellen und da die Erkrankten sich nicht mehr vollständig unter dem Deckel halten lassen, diese als psychische oder angsterkankte Ausnahmefälle hinzustellen.

Nun fragte mich meine Kollegin, ob man ihr etwas schicken könne, damit ihr Bekannter etwas in der Hand habe gegen diese Behauptung.

Ich frage mich, ob man nicht rechtlich vorgehen sollte z.B. mittels eines psychiatrischen Gegengutachtens, wenn die Bezeichnung "psychisch" als unbewiesene Behauptung geäussert, in eine Krankengeschichte geschrieben und als Etikette bei jeder Weitergabe vorhanden ist. Es gibt einen EPQ-Test zum Feststellen der Tendenz zu eingebildeten Krankeiten (http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/MathN ... /EPQ-R.pdf) Von wem der in welcher Absicht entwickelt worden ist, wäre noch abzuklären.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt Betroffene? Welche Gegenmassnahmen könnte man dagegen unternehmen?

Elisabeth Buchs

Hans-U. Jakob

Re: Vorgehen gegen Diagnose "psychisch"

Beitrag von Hans-U. Jakob » 25. November 2006 11:55

Siehe dazu auch http://www.gigaherz.ch/1189.
Eine Klage auf verweigerte Hilfeleistung könnte ev. Erfolg haben.
Experten für Gegengutachten kennen wir von unserem letzten Nationalen Kongress her.
Vorerst bitte an der Diskussion beteiligen!
Hans-U. Jakob

Carlo

Re: Vorgehen gegen Diagnose "psychisch"

Beitrag von Carlo » 25. November 2006 12:25

Ein Facharzt (weder Psychiater noch Psychologe) hatte mal die Frechheit, in ein medizinisches Gutachten über mich das Wort "psychisch" reinzuschreiben und an meinen Hausarzt zu senden (es ging um körperliche EMF-Symptome). Ich habe den Facharzt dann angerufen und höflich aber bestimmt gefragt, welche wissenschaftliche Begründung er als Nichtfachmann für dieses Wort hat. Er zog dann den Schwanz ein, er habe es "nicht so gemeint", löschte das Wort aus dem Gutachten und schickte das korrigierte Gutachten an den Hausarzt.

sunset

Re: Vorgehen gegen Diagnose "psychisch"

Beitrag von sunset » 25. November 2006 14:29

Eine psychiatrische Fehldiagnose eines Nichtpsychiaters kann nur ein Psychiater wirklich widerlegen. Wenn der erste Arzt nicht zum Beispiel "Paranoia" oder eine ähnlich konkrete angebliche Erkrankung behauptet hat sondern lediglich "psychisch" gesagt hat, dann kann auch ein Psychiater nicht viel ausrichten. Ein seriöser Psychiater benötigt für ein seröses Gutachten viele Stunden. Die Kosten dafür sind happig und gehen je nach Krankenkassenpolice überwiegend zulasten des Selbstbehaltes und der Franchise des Betroffenen. Der Betroffene hat in diesem Fall zum Spott noch den Schaden.

Die Anstiftung zur "psychischen" Diagnose geschieht systematisch durch die Mobilfunkbranche. Die wissen genau, dass dieses die wirksamste Bekämpfung der Betroffenen und ihrer berechtigten Ansprüche ist. Der Einzelne ist der Methode meist völlig wehrlos ausgeliefert, denn den der Arzt, dem er eigentlich vertraut, macht ihn durch diese freche Behauptung zunächst nur baff, und stresst ihn zusätzlich zum Elektrostress gleich noch mehr. Das ist nicht nur unterlassenen Hilfeleistung, sondern Verstärkung von Gesundheitsbeschwerden. Nur ist das leider juristisch noch kaum greifbar.

Wie die Beeinflussung der Ärzte mit Hilfe korrupter Wissenschafter geschieht, ist in zwei leider etwas langen, aber lohnenswerten Ausarbeitungen auf www.izgmf.de unter den Titeln "Fehlerhafte Studie ..." und "Manipulierte Studie ..." zu lesen.

Helmut Breunig

Re: Vorgehen gegen Diagnose "psychisch"

Beitrag von Helmut Breunig » 25. November 2006 16:31

genau so!
Immer rückfragen, mit der Bitte um wissenschaftliche Belege für die "Diagnostik", einschliesslich Literaturquellen.

Jan

Re: Vorgehen gegen Diagnose "psychisch"

Beitrag von Jan » 26. November 2006 15:15

Nur so eine Diagnose zu behaupten geht nicht. Alle psychiatrische Diagnosen und ihre Voraussetzungen sind ausführlich beschrieben im DSM IV. Jeder kann es nachlesen und nachprüfen. Wenn nach eine Untersuchung (mehr als nur eine kurze Begegnung, es gibt zum Beispiel tiefgehende wissenschaftlich unterbaute Persönlichkeitstesten) keine andere psychiatrische Diagnose stimmt, ist die einzige zutriffende Diagnose DSM IV 300.81 'undifferenzierte somatoforme Störung' (unerklärte körperliche Beschwerden bezogen auf elektromagnetische Felder). Diese Diagnose braucht Objektivierung, das heisst mehrere unabhängige Psychiater sollen diese Diagnose stellen. Der Ernst der Störung soll spezifiziert werden, z.B. gaf 40-50 (ernsthaft). Wichtig ist, das die Psychiater alle fünf Achse benennen. 'Undifferenzierte somatoforme Störung' ist ein medizinisch-spezialistische Diagnose, also andere Ärzte dürfen ihn nicht stellen. Ein Psychologe ist kein Arzt und darf überhaupt keine medizinische Diagnosen stellen.

Diese Diagnose ist momentan die einzige zutriffende anerkannte, weil das Wirkungsmechanismus der 'Elektrosensibilität' nicht wissenschaftlich bewiesen ist. Obwohl es Mediziner gibt die Kopf und Kragen riskieren und stellen, dass die wissenschaftliche Hinweise reichen, sind andere medizinische Diagnosen momentan leider nicht haltbar, wenn es drauf an kommt.

sunset

Re: Vorgehen gegen Diagnose "psychisch"

Beitrag von sunset » 27. November 2006 10:36

@ Jan:
Ja, es gibt Leitlinien, an welche sich insbesondere Ärzte an Kliniken im Prinzip zu halten haben. Und dann gibt es die scheingemeinnützigen Organisationen der Mobilfunkindustrie, von denen viele Professoren, Dozenten und Ärzte der schweizerischen Neurologischen Universitätskliniken regelmässig Forschungsgelder beziehen. Diese Unterwanderung hebelt die Leitlinien aus. Wer als Geschädigter in einer solchen Klinik Hilfe sucht, ist verloren. Ihm wird die Untersuchung im vorhandenen, entsprechend ausgerüsteten bzw. abgeschirmten EEG-Labor, das von den Mobilfunkern teilweise finanziert wurde, schlicht verweigert, und er wird stattdessen entsprechenden psychiatrischen Kliniken zugeführt. Insofern es sich dabei um unterlassene Hilfeleistung und um vorsätzliche Fehldiagnose handelt ist das Verhalten dieser Ärzte kriminell.

Unter der Leitung von Prof. Schnyder, Chef der psychiatrischen Poliklinik des Universitätsspitals Zürich, wurden am 2. Dezember 2004 hunderte Zürcher Psychiater am Therapiesymposium (gesponsert von Swisscom Mobile) unter anderem zum Thema „Elektrosmog und psychische Gesundheit“ desinformiert. Einer Psychiaterin, welche sich über eigene Erfahrungen äussern wollte, hat der Symposiumsleiter Schnyder das Wort entzogen.

Die Lage ist für die Betroffenen schwierig, aber nicht aussichtslos. Die Wahrheit kommt immer einmal ans Licht.

Ulsahs

Re: Vorgehen gegen Diagnose

Beitrag von Ulsahs » 27. Juli 2018 20:04

Wie kann man psychische Minderbelastung schriftlich widerlegen hat da jemand einen Vordruck

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