Widerstand wirklich zwecklos?
Verfasst: 16. Januar 2007 16:18
Wenn es nach gewissen Personen ginge, dann schon......es geht um die umstrittene Orange-Sendeanlage im Kirchturm von Erlinsbach (never ending story).
Nicht zum ersten Mal fallen Otto Normaldenker die etwas seltsam anmutenden Urteile dieses Gerichtes auf. Meist dauert es Jahre bis es überhaupt zur Verhandlung kommt - und bei den Urteilen kommts dann oft vollkommen anders als dass es der gemeine Bürger erwartet. In diesem Fall ist die Begründung seltsam, offenbar zählt das Wort und Unterschrift der besorgten BürgerInnen hier überhaupt nichts, aus der Mittelland Zeitung:
«Die Kündigung ist unwirksam»
Erlinsbach SO Gericht lässt katholische Kirchgemeinde im Streit um Antennenanlage abblitzen
Das Urteil ist gefällt in der Auseinandersetzung um die Vermietung des Turms der römisch-katholischen Kirche in Erlinsbach SO für eine Antennenanlage von Orange. Letztere hat vor Zivilgericht in Olten auf der ganzen Linie gesiegt. Die als Klägerin unterlegene Kirchgemeinde hat jedoch bereits ans Obergericht appelliert – vorerst vorsorglich. Definitiv über den Weiterzug zu befinden haben wird eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung am 25. Januar.
ANDREAS TSCHOPP
«Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die von den Parteien am 17. Juni und 14. August 2003 getroffenen Abmachungen unter dem Mietrecht stehen und keine mietrechtlichen Gründe ersichtlich sind, die den Vertrag als ungültig erscheinen lassen»: Diese Schlussfolgerung zieht das Zivilgericht Olten-Gösgen unter dem Vorsitz von Amtsgerichtspräsidentin Eva Berset in seinem Urteil zum am 14. Dezember verhandelten Streitfall römisch-katholische Kirchgemeinde Erlinsbach SO gegen Orange Communication SA. Letztere obsiegt dabei auf der ganzen Linie, und die klagende Kirchgemeinde, vertreten durch Markus von Felten, Pfaffenbühlweg 32, und Anwalt Ulrich Glättli (Olten) «unterliegt vollumfänglich», wie es in der Urteilsschrift heisst.
Vermietung des Turms «nicht verboten»
«Die Klägerin reicht eine Klage ein und beantragt gleichzeitig, es sei auf diese nicht einzutreten. Dies ist erstaunlich», hält das Gericht einleitend fest. Weiter wird konstatiert, dass die Kläger keine gesetzliche Bestimmung anführen könnten, «die eine Vermietung von Raum im Kirchturm an Private verbieten würde». Es sei vielmehr davon auszugehen, dass es sich beim Turm «um einen jener ‹luftigen› Gebäudeteile der Kirche handelt, welche von den Gläubigen nicht genutzt werden».
Auch wenn mitunter Führungen in den Turm gemacht würden, sei «nicht einzusehen», warum durch den Antenneneinbau, der laut den Plänen von Orange in Schränken entlang den Wänden und im Dach erfolgen soll, Turmführungen künftig nicht mehr möglich sein sollten. Diese seien «ohnehin nicht Teil der Rituale der Kirche», hält das Gericht fest. Somit liege keine Einschränkung für die Kirchgemeinde vor, und «die Parteien waren somit befugt, einen privatrechtlichen Vertrag abzuschliessen», schreibt das Zivilgericht.
Einnahmen tangieren Finanzkompetenz nicht
Bei den weiteren Erwägungen befasste sich das Gericht auch mit der Frage der Finanzkompetenz, welche der Kirchgemeinderat nach Ansicht der Antennengegner mit dem Vertragsabschluss überschritten habe, und hält dazu fest: «Die Vermietung bringt Einnahmen und ist demnach nicht begrenzt durch die Finanzkompetenz.» Diese sei auf Ausgaben beschränkt. Es könne daraus nicht «plötzlich auch eine Einnahmenkompetenz» abgeleitet werden, indem einem Gremium untersagt sein sollte, im Rahmen seiner (gegebenen) Kompetenzen Einnahmen zu erzielen.
Widerstand allein «kein wichtiger Grund»
Nichts wissen wollte das Gericht ferner von der «behaupteten» überlangen Verpflichtungsdauer, welche damit einer Konzession gleichkomme. «Dies ist nicht der Fall», heisst es in der Urteilsschrift. Darin wird zudem klar festgehalten, dass «der von der Klägerin geltend gemachte Widerstand aus der Bevölkerung die Intensität des wichtigen Grundes nicht zu erreichen vermag». Die vorzeitige Kündigung sei damit «unwirksam», schreibt das Oltner Zivilgericht.
Dieses auferlegt der unterlegenen Kirchgemeinde Gerichtskosten von total 3400 Franken und verpflichtet sie zur Zahlung von 3000 Franken Parteientschädigung an Orange. Diese kann trotz dem «vernichtenden Urteil», so Kirchgemeindepräsident Ernst Fiechter, ihre Antenne noch nicht bauen, denn es wurde (vorsorglich) Appellation eingereicht ans Obergericht. Das letzte (finanzielle) Wort dazu hat noch die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung am 25. Januar.
Nicht zum ersten Mal fallen Otto Normaldenker die etwas seltsam anmutenden Urteile dieses Gerichtes auf. Meist dauert es Jahre bis es überhaupt zur Verhandlung kommt - und bei den Urteilen kommts dann oft vollkommen anders als dass es der gemeine Bürger erwartet. In diesem Fall ist die Begründung seltsam, offenbar zählt das Wort und Unterschrift der besorgten BürgerInnen hier überhaupt nichts, aus der Mittelland Zeitung:
«Die Kündigung ist unwirksam»
Erlinsbach SO Gericht lässt katholische Kirchgemeinde im Streit um Antennenanlage abblitzen
Das Urteil ist gefällt in der Auseinandersetzung um die Vermietung des Turms der römisch-katholischen Kirche in Erlinsbach SO für eine Antennenanlage von Orange. Letztere hat vor Zivilgericht in Olten auf der ganzen Linie gesiegt. Die als Klägerin unterlegene Kirchgemeinde hat jedoch bereits ans Obergericht appelliert – vorerst vorsorglich. Definitiv über den Weiterzug zu befinden haben wird eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung am 25. Januar.
ANDREAS TSCHOPP
«Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die von den Parteien am 17. Juni und 14. August 2003 getroffenen Abmachungen unter dem Mietrecht stehen und keine mietrechtlichen Gründe ersichtlich sind, die den Vertrag als ungültig erscheinen lassen»: Diese Schlussfolgerung zieht das Zivilgericht Olten-Gösgen unter dem Vorsitz von Amtsgerichtspräsidentin Eva Berset in seinem Urteil zum am 14. Dezember verhandelten Streitfall römisch-katholische Kirchgemeinde Erlinsbach SO gegen Orange Communication SA. Letztere obsiegt dabei auf der ganzen Linie, und die klagende Kirchgemeinde, vertreten durch Markus von Felten, Pfaffenbühlweg 32, und Anwalt Ulrich Glättli (Olten) «unterliegt vollumfänglich», wie es in der Urteilsschrift heisst.
Vermietung des Turms «nicht verboten»
«Die Klägerin reicht eine Klage ein und beantragt gleichzeitig, es sei auf diese nicht einzutreten. Dies ist erstaunlich», hält das Gericht einleitend fest. Weiter wird konstatiert, dass die Kläger keine gesetzliche Bestimmung anführen könnten, «die eine Vermietung von Raum im Kirchturm an Private verbieten würde». Es sei vielmehr davon auszugehen, dass es sich beim Turm «um einen jener ‹luftigen› Gebäudeteile der Kirche handelt, welche von den Gläubigen nicht genutzt werden».
Auch wenn mitunter Führungen in den Turm gemacht würden, sei «nicht einzusehen», warum durch den Antenneneinbau, der laut den Plänen von Orange in Schränken entlang den Wänden und im Dach erfolgen soll, Turmführungen künftig nicht mehr möglich sein sollten. Diese seien «ohnehin nicht Teil der Rituale der Kirche», hält das Gericht fest. Somit liege keine Einschränkung für die Kirchgemeinde vor, und «die Parteien waren somit befugt, einen privatrechtlichen Vertrag abzuschliessen», schreibt das Zivilgericht.
Einnahmen tangieren Finanzkompetenz nicht
Bei den weiteren Erwägungen befasste sich das Gericht auch mit der Frage der Finanzkompetenz, welche der Kirchgemeinderat nach Ansicht der Antennengegner mit dem Vertragsabschluss überschritten habe, und hält dazu fest: «Die Vermietung bringt Einnahmen und ist demnach nicht begrenzt durch die Finanzkompetenz.» Diese sei auf Ausgaben beschränkt. Es könne daraus nicht «plötzlich auch eine Einnahmenkompetenz» abgeleitet werden, indem einem Gremium untersagt sein sollte, im Rahmen seiner (gegebenen) Kompetenzen Einnahmen zu erzielen.
Widerstand allein «kein wichtiger Grund»
Nichts wissen wollte das Gericht ferner von der «behaupteten» überlangen Verpflichtungsdauer, welche damit einer Konzession gleichkomme. «Dies ist nicht der Fall», heisst es in der Urteilsschrift. Darin wird zudem klar festgehalten, dass «der von der Klägerin geltend gemachte Widerstand aus der Bevölkerung die Intensität des wichtigen Grundes nicht zu erreichen vermag». Die vorzeitige Kündigung sei damit «unwirksam», schreibt das Oltner Zivilgericht.
Dieses auferlegt der unterlegenen Kirchgemeinde Gerichtskosten von total 3400 Franken und verpflichtet sie zur Zahlung von 3000 Franken Parteientschädigung an Orange. Diese kann trotz dem «vernichtenden Urteil», so Kirchgemeindepräsident Ernst Fiechter, ihre Antenne noch nicht bauen, denn es wurde (vorsorglich) Appellation eingereicht ans Obergericht. Das letzte (finanzielle) Wort dazu hat noch die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung am 25. Januar.