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Antennengegner obsiegen vor Bundesgericht

Verfasst: 2. Februar 2007 20:52
von Apfelirechner
Mittelland Zeitung
01.02.2007

Aarau Niederamt Tabloid

Antennengegner obsiegen vor Bundesgericht

erlinsbach so Antenne auf Von-Däniken-Haus würde die ortsbildschützerische Situation noch verschlechtern.

andreas tschopp

Sunrise darf auf dem Von-Däniken-Haus an der Aarauerstrasse 101 in Erlinsbach SO definitiv keine Mobilfunkanlage erstellen. Das Bun-desgericht stützt den abschlägigen Entscheid des Verwaltungsgerichts und gibt damit dem Gemeinderat und den Antennengegnern Recht.

Die seit mehr als drei Jahren anhaltende Auseinandersetzung um den Bau einer Mobilfunkanlage auf dem Dach der Gewerbeliegenschaft an der Aarauerstrasse 101 in Erlinsbach SO (dem so genannten Von-Däniken-Haus; siehe Artikel oben rechts) ist entschieden. Das Bundesgericht als höchste Instanz hat mit Urteil vom 19. Januar die Beschwerde der TDC Switzerland AG/Sunrise abgewiesen und stützte damit den Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts.

schlechtes nicht verschlechtern

Das Gericht hatte im Frühjahr 2006 die Baubewilligung widerrufen, welche Sunrise im September 2004 von der Bau- und Werkkommission der Gemeinde (damals noch Niedererlinsbach) erteilt und vom kantonalen Bau- und Justizdepartement kurz vor Weihnachten 2005 bestätigt worden war. Die Verwaltungsrichter sahen das geschützte Ortsbild durch das «lieblos errichtete» Von-Däniken-Haus zwar «als Ganzes gestört» an. Nichtsdestotrotz wollten sie es aber nicht zulassen, dass sich die Antenne mit Gebäudecontainer auf dem Dach «zusätzlich negativ auf das Ortsbild auswirkt». Vielmehr würden - wie am Augenschein im März 2006 «glaubwürdig» berichtet worden sei - die Bauvorschriften der Gemeinde eine solche Verschlechterung gar nicht zulassen, brachte das kantonale Gericht als Argument für die Nichtbewilligung der Antennenanlage vor.

präzedenzfall in aubonne vd . . .

Das Bundesgericht sieht in einer solchen Argumentation nun nichts willkürliches. Zwar treffe es zu, dass der kantonale Beauftragte für Denkmalschutz die Auffassung vertrete, dass der «Sündenfall» bereits in den Sechzigerjahren beim Bau des Von-Däniken-Hauses begangen worden sei und damit der geplanten Sendeanlage «kaum mehr Bedeutung zukomme», halten die Bundesrichter fest. Wenn aber schon «der bestehende Zustand den Zielen des Ortsbildschutzes unvollständig Rechnung trage, dürfe die Situation nicht noch durch das Hinzufügen von Dachaufbauten verschlechtert werden, welche die Sichtbarkeit und die Störwirkung der Standortbaute noch verstärken», steht im BG-Urteil zu lesen mit Verweis auf den Fall Aubonne VD, den «Lausanne» im Frühjahr 2006 gleich beurteilt hat.

. . . als argument beigezogen

Demnach ist es «zulässig», bei einer Baute, welche die im Zonenreglement erlaubten Baumasse bei weitem überschreite (so gegeben beim Von-Däniken-Haus) «einen strengeren Massstab anzulegen und der Ästhetikklausel und den Zielen des Ortsbildschutzes erhöhte Bedeutung beizumessen», hält das Bundesgericht fest. Dieses legt weiter dar, «dass das öffentliche Interesse an einer optimalen Versorgung mit Mobilfunkdiensten grundsätzlich keine Abweichung von den kommunalen Bauvorschriften rechtfertigt».

gemeinde froh - sunrise betrübt

Dieser Verweis freut den Gemeindepräsidenten von Erlinsbach SO, Markus von Arx, für den das BG-Urteil «etwas überraschend» ausfällt. «Verständlicherweise nicht glücklich darüber» ist man bei Sunrise. Es sei «nicht in allen Punkten nachvollziehbar», wieso das Bundesgericht nicht der Beurteilung der Baukommission, die auf Gemeindeebene für die Einhaltung der baurechtlichen und damit auch der ästhetischen Bestimmungen zuständig ist, gefolgt sei, schreibt Tobias von Mandach, für den der Bedarf für eine Mobilfunkanlage in Niedererlinsbach bestehen bleibt. Aus Grenzwertgründen finde diese aber auch nicht im Kirchturm Platz.



Von Däniken AG: Hausbesitzerin kann «ohne Probleme» mit entscheid leben

«Die Von Däniken AG kann mit dem Entscheid ohne Probleme leben, da der zusätzliche Ertrag für den Liegenschaftsverkauf nicht von entscheidender Bedeutung ist»: So nimmt die Besitzerin der Liegenschaft Aarauerstrasse 101, welche zum Verkauf steht, Stellung zum Entscheid aus Lausanne. Der (negative) Ausgang des Verfahrens sei für die Standortgeberin «ohne finanzielle Folgen», da alle Kosten von der Sunrise/TDC Switzerland AG übernommen würden, heisst es in der Mitteilung der Liegenschaftsbesitzerin. Für diese ist im ganzen Verfahrensablauf «befremdend, mit welchem Mass heute die Behörden und Gerichtsinstanzen das 1964 bis 1966 gebaute Gewerbehaus arrogant beurteilen». Dabei sei es gerade nicht der damalige Fabrikant und Ladenbesitzer Paul von Däniken gewesen, der einen modernen Bau erstellen wollte, sondern der damalige Gemeinderat und die Baukommission Niedererlinsbach hätten zusammen mit dem Solothurner Heimatschutz «nachweisliche Auflagen für ein Flachdach und einen kubischen Baukörper» gestellt, schreibt die AG. Diese glaubt nicht, dass mit dem Wegfall einer Antenne auf der Aarauerstrasse 101 die Diskussionen um den Ortsbildschutz in der Gemeinde gelöst würden. (atp)