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Erklärung der anlageverantwortlichen Firma (Ziffer 7)

Verfasst: 3. Februar 2007 15:08
von umts
Kürzlich bin ich auf zwei Standortdatenblätter der Firma TDC Switzerland AG gestossen, bei denen bei der Ziffer 7 „Erklärung der anlageverantwortlichen Firma“ eine rechtsgültige Unterschrift fehlte. In beiden Fällen lag zwar je eine Unterschrift vor. Beim ersten Fall war die unterzeichnende Person jedoch nicht zeichnungsberechtigt. Im anderen Fall konnte ich die Unterschrift schon gar nicht lesen. Gemäss Handelsregistereintrag der Firma TDC Switzerland AG darf jedoch keine Person dieser Firma einzeln zeichnen. Selbst Herr Jens Alder als Verwaltungsratspräsident darf nur mit Kollektivprokura zu zweien zeichnen. Ich vermute, dass es einen Grund gibt, dass die Standortdatenblätter nicht korrekt unterzeichnet werden. Da die kantonalen Aufsichtsbehörden die Unterschriften bisher vermutlich nicht kontrollierten, denke ich, dass in der Schweiz eine grosse Anzahl Mobilfunkanlagen betrieben werden, die den Anforderungen von Ziffer 3.2.7 der Vollzugsempfehlung zur NISV nicht genügen. Im weiteren stellte ich fest, dass die Zusatzblätter 3a oft falsch ausgefüllt werden. Gemäss NISV Anhang 2 Art. 11 Abs. 1 beträgt der Immissionsgrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke bei einer Frequenz von 900 MHz: 1.375 x Wurzel von 900 = 1.375 x 30 = 41.25 V/m. Die Vollzugsempfehlung zur NISV behauptet jedoch in Ziffer 2.2.3, dass der Immissionsgrenzwert bei GSM900 42 V/m betrage, was einer Erhöhung des vom Bundesrat verordneten Immissionsgrenzwerts um 1.82 % entspricht. Falls diese Mängel nicht im Baubewilligungsverfahren aufgedeckt werden, kann später gegen dieses Vorgehen wohl nichts mehr unternommen werden.