Bundesgericht pfeift Swisscom
Verfasst: 4. März 2007 22:04
Zürichsee-Zeitung; 03.03.2007
Region
Mobilfunk Bundesgericht pfeift Swisscom wegen zonenwidriger Anlage in Gattikon zurück
Keiner will Handy-Antennen auf dem Dach
Der Bezirk Horgen ist für Swisscom & Co. ein hartes Pflaster. Hier will keiner eine Antenne auf dem Dach, wie ein Fall aus Gattikon zeigt.
Die Swisscom kämpft am Zürichsee mit dem Widerstand der Hausbesitzer: Sie findet keine Standorte für neue Handy-Antennen, niemand will die strahlenden Nadeln auf seinem Dach zulassen. Das bringt die Mobilfunk-Betreiberin zunehmend in Bedrängnis. Aus ihrer Sicht hätten das linke Seeufer und das Sihltal zusätzliche Antennen bitter nötig, weil «der Bedarf besonders hoch und die Versorgung schlecht» ist, und zwar im schweizweiten Vergleich. Das sagt Jürg Studerus, Sprecher der Swisscom. Ungenügend sei vor allem die UMTS-Abdeckung, erklärt Studerus, aber auch das GSM-Netz sei überlastet.
Dass die Zürichseeregion für die Mobilfunk-Firmen ein besonders hartes Pflaster ist, verdeutlicht ein aktueller Fall aus Gattikon. Dort wollte die Swisscom, um die Abdeckung in Langnau aufzubessern, eine neue Antenne installieren. Bei 20 Grundeigentümern fragte sie an, 20 Mal blitzte sie ab. Darum entschied sie sich für eine Anlage auf einem Hochspannungsmast. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ), der die Masten gehören, sagte bereitwillig zu.
Antenne «zonenwidrig»
Um es vorwegzunehmen: Das Gesuch wurde abgewiesen, weil die Antenne zonenwidrig ist. Der Mast steht ausserhalb der Bauzone. Und wer dort bauen will, muss eine «Standortgebundenheit» geltend machen. Landwirtschaftliche Gebäude zum Beispiel werden so trotz Zonenwidrigkeit bewilligt. Der Swisscom und ihrer Gattiker Antennenanlage gewährte man eine solche Ausnahme nicht. Das beigezogene Amt für Raumordnung und Vermessung empfahl eine Ablehnung, und das Eidgenössische Strominspektorat (Esti) folgte ihr. Die Swisscom erhob Beschwerde, kämpfte sich durch alle Instanzen, erfolglos. Soeben hat das Bundesgericht die Einschätzung des ARV bestätigt.
Wie die Lausanner Richter in ihrem Urteil (1A.120/2006) schreiben, müssten für eine Bewilligung «zwingende Gründe» vorliegen, die eine Antenne an genau jenem Standort nötig machen. Das wäre dann der Fall, wenn ansonsten eine Funklücke droht. Eine solche, so erklärt das Bundesgericht, sei hier nicht zu befürchten. Sowohl Swisscom als auch Orange und Sunrise würden die vorgeschriebene Mindestabdeckung seit längerer Zeit erfüllen. Absagen angefragter Hausbesitzer hingegen, und sind es auch 20, sind nach Ansicht des Gerichts keine hinreichende Begründung, sondern lediglich «wirtschaftliche Gründe».
Das Bundesgericht weist die Swisscom weiter darauf hin, dass sie die Möglichkeit hat, renitente Grundeigentümer zu enteignen, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse dies rechtfertigt. Das wird hier nicht passieren. Die Swisscom selbst ist der Meinung, ein solches Verfahren komme für sie nicht in Frage, weil langwierig und mit Imageverlusten verbunden.
«Zurück zur Bevölkerung»
Stattdessen nimmt die Swisscom das Urteil hin und markiert Optimismus. Man werde nun halt in Gattikon und Langnau neue Ersatzstandorte innerhalb der Bauzone prüfen, erklärt Studerus. Er weiss um die damit verbundenen Schwierigkeiten: «Zwangsläufig müssen wir mit den Antennen wieder näher zur Bevölkerung, und das ist bekanntlich auch unbeliebt.» (zsz)
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Mobilfunk Bundesgericht pfeift Swisscom wegen zonenwidriger Anlage in Gattikon zurück
Keiner will Handy-Antennen auf dem Dach
Der Bezirk Horgen ist für Swisscom & Co. ein hartes Pflaster. Hier will keiner eine Antenne auf dem Dach, wie ein Fall aus Gattikon zeigt.
Die Swisscom kämpft am Zürichsee mit dem Widerstand der Hausbesitzer: Sie findet keine Standorte für neue Handy-Antennen, niemand will die strahlenden Nadeln auf seinem Dach zulassen. Das bringt die Mobilfunk-Betreiberin zunehmend in Bedrängnis. Aus ihrer Sicht hätten das linke Seeufer und das Sihltal zusätzliche Antennen bitter nötig, weil «der Bedarf besonders hoch und die Versorgung schlecht» ist, und zwar im schweizweiten Vergleich. Das sagt Jürg Studerus, Sprecher der Swisscom. Ungenügend sei vor allem die UMTS-Abdeckung, erklärt Studerus, aber auch das GSM-Netz sei überlastet.
Dass die Zürichseeregion für die Mobilfunk-Firmen ein besonders hartes Pflaster ist, verdeutlicht ein aktueller Fall aus Gattikon. Dort wollte die Swisscom, um die Abdeckung in Langnau aufzubessern, eine neue Antenne installieren. Bei 20 Grundeigentümern fragte sie an, 20 Mal blitzte sie ab. Darum entschied sie sich für eine Anlage auf einem Hochspannungsmast. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ), der die Masten gehören, sagte bereitwillig zu.
Antenne «zonenwidrig»
Um es vorwegzunehmen: Das Gesuch wurde abgewiesen, weil die Antenne zonenwidrig ist. Der Mast steht ausserhalb der Bauzone. Und wer dort bauen will, muss eine «Standortgebundenheit» geltend machen. Landwirtschaftliche Gebäude zum Beispiel werden so trotz Zonenwidrigkeit bewilligt. Der Swisscom und ihrer Gattiker Antennenanlage gewährte man eine solche Ausnahme nicht. Das beigezogene Amt für Raumordnung und Vermessung empfahl eine Ablehnung, und das Eidgenössische Strominspektorat (Esti) folgte ihr. Die Swisscom erhob Beschwerde, kämpfte sich durch alle Instanzen, erfolglos. Soeben hat das Bundesgericht die Einschätzung des ARV bestätigt.
Wie die Lausanner Richter in ihrem Urteil (1A.120/2006) schreiben, müssten für eine Bewilligung «zwingende Gründe» vorliegen, die eine Antenne an genau jenem Standort nötig machen. Das wäre dann der Fall, wenn ansonsten eine Funklücke droht. Eine solche, so erklärt das Bundesgericht, sei hier nicht zu befürchten. Sowohl Swisscom als auch Orange und Sunrise würden die vorgeschriebene Mindestabdeckung seit längerer Zeit erfüllen. Absagen angefragter Hausbesitzer hingegen, und sind es auch 20, sind nach Ansicht des Gerichts keine hinreichende Begründung, sondern lediglich «wirtschaftliche Gründe».
Das Bundesgericht weist die Swisscom weiter darauf hin, dass sie die Möglichkeit hat, renitente Grundeigentümer zu enteignen, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse dies rechtfertigt. Das wird hier nicht passieren. Die Swisscom selbst ist der Meinung, ein solches Verfahren komme für sie nicht in Frage, weil langwierig und mit Imageverlusten verbunden.
«Zurück zur Bevölkerung»
Stattdessen nimmt die Swisscom das Urteil hin und markiert Optimismus. Man werde nun halt in Gattikon und Langnau neue Ersatzstandorte innerhalb der Bauzone prüfen, erklärt Studerus. Er weiss um die damit verbundenen Schwierigkeiten: «Zwangsläufig müssen wir mit den Antennen wieder näher zur Bevölkerung, und das ist bekanntlich auch unbeliebt.» (zsz)