Bundestagsdrucksache 15/14032 spricht eine deutliche Sprache

Ajani
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Bundestagsdrucksache 15/14032 spricht eine deutliche Sprache

Beitrag von Ajani » 14. November 2010 17:47

Ich habe einen kleinen Ausschnitt aus „Schwerwiegende Gründe…“, insbesondere die Bundestagsdrucksache 15/14032 betreffend, herauskopiert (der Link zum Gesamtstück ist unten) und frage mich:

- Was ist eigentlich aus dieser Bundestagsdrucksache 15/14032 geworden?
- Warum ist trotz dieser völlig deutlich benannten Fakten seitens der Politik nichts weiter geschehen?

Wer weiß Näheres?

- Und vor allem: Wie kann man diese anscheinend eingeschlafene Sache wieder zum Leben erwecken?


„Mobilfunk Bürgerforum e.V. & Verein zum Schutz der Bevölkerung vor
Elektrosmog e.V., Stuttgart
Informationspapier für die Auseinandersetzung um Mobilfunkmasten für
Bürgerinitiativen, Gemeinderäte in Kommunen und Kirchen, interessierte Bürgerinnen und Bürger
Schwerwiegende Gründe für die Ablehnung des Baus eines Mobilfunkmastes
Aktualisierte Dokumente zur Broschüre „Mobilfunk - Acht Behauptungen, die wir nicht mehr glauben“ (2007)
1. Dokumente vor 2006
1.1. Deutscher Bundestag 2003
(…)

1.1. Deutscher Bundestag 2003
Die Bundestagsdrucksache 15/14032, „Gesundheitliche und
ökologische Aspekte bei mobiler Telekommunikation und
Sendeanlagen - wissenschaftlicher Diskurs, regulatorische
Erfordernisse und öffentliche Debatte“, vom 8.7.2003",
enthält einen 100-seitigen Forschungsüberblick mit dem
Kapitel „Gefahrenabwehr“, das auf potentielle Risiken
hinweist und vor allem für Schutzzonen um Kindergärten
herum plädiert. Dort wird zu Auswirkungen der Strahlung
u. a. festgestellt:

„Von den Studien an menschlichen Probanden erbrachten
79 % positive Befunde. Die meisten Effekte betreffen das
Nervensystem oder das Gehirn (86 %), es folgen Effekte im
Zusammenhang mit Krebs (64 %).“ ( S.27)
„Die Einrichtung von Schutzzonen, in denen z. B. die Verwendung
von Mobiltelefonen oder die Errichtung von
Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird, ist
eine häufig diskutierte Maßnahme. Diese Zonen können u. a.
dem Schutz von möglicherweise besonders strahlungsempfindlichen
Personen dienen. Ihre Einrichtung wird daher
primär für Krankenhäuser, Schulen oder Kindergärten
erwogen. Die Mobilfunkbetreiber in Deutschland wollen im
Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung vom Dezember
2001 bei der Planung von Sendeanlagen verstärkt die Standorte
von Schulen und Kindergärten berücksichtigen...
Manche Studien befürworten noch weitergehende
Maßnahmen: Schutzzonen sollen alle Orte umfassen, an
denen sich Menschen regelmäßig länger als vier Stunden
aufhalten.“(S.81) (…)“

Hier der Link zur pdf:
http://www.mobilfunk-buergerforum.de/pr ... ers.02.pdf
Wer nicht fähig ist, über andern angetanes Unrecht zornig zu werden, der wird nicht für die Große Ordnung kämpfen können. (...) Bertolt Brecht