Prof. Lerchl zu EMF-Abschirmung steuerlich absetzbar
Verfasst: 4. April 2012 21:31
Das Finanzgericht in Köln entschied am 8.3.2012, dass EMF-Abschirmmaßnahmen steuerlich absetzbar sind.
Ich erlaube mir, hier die komplette Stellungnahme des Obersten Deutschen Strahlenschützers, Prof. Alexander Lerchl, Leiter der Strahlenschutzkommission, nichtionisierende Strahlung, die er als Privatperson in das IZgegenMF unter dem Titel "Grundgütiger" einstellte, zu verlinken.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=49614
Ich verweise darauf, dass hierin auch gleich ein Link auf das Urteil zu finden ist.
Herr Prof. Lerchl schreibt gleich zu Anfang: "Das ist ja der Hammer."
Ich, die ich als von Mobilfunk Betroffene, seit Aufrüstung eines schon bestehenden GSM-Mobilfunkmastes mit UMTS nur noch in der teilabgeschirmten Küche lebe, dort auch schlafen muss, obwohl ich ein ganzes Haus besitze, nicht mehr in den Garten kann, in dem buchstäblich alle Bäume "verrecken", die ich nur noch in äußerstem Notfall öffentliche Verkehrsmittel benutzen kann, finde seinen Kommentar, wenn auch als Privatperson gemacht, für den Strahlenschutz mehr als entwürdigend.
Ich zitiere: "Ich brauche also nur einen Arzt, oder vielleicht zwei, der/die die Notwendigkeit eines diagnostischen (Wünschelruten? Pendeln? Familienaufstellung?) oder therapeutischen (Chips? Abschirmanzug? Anti-EMF-Creme) Verfahrens "indiziert", und schon kann ich alles von der Steuer absetzen. Manchmal denke ich, Richter und Wissenschaftler leben auf verschiedenen Planeten, ach was: in verschiedenen Universen."
Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen von Prof. Lerchl und der sich weltweit immer mehr zeigenden gesundheitlichen Beinträchtigungen durch stets steigende Belastung durch elektromagnetische Felder, sehe ich tatsächlich einen gewissen Realitätsverlust beim Strahlenschutz.
MMn sind in diesem Zusammenhang Begriffe wie "Wünschelruten, Pendeln, Familienaufstellung, Chips, Anti-EMF-Creme" allerdings der "absolute" Hammer!
Eva Weber
Ich erlaube mir, hier die komplette Stellungnahme des Obersten Deutschen Strahlenschützers, Prof. Alexander Lerchl, Leiter der Strahlenschutzkommission, nichtionisierende Strahlung, die er als Privatperson in das IZgegenMF unter dem Titel "Grundgütiger" einstellte, zu verlinken.
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=49614
Ich verweise darauf, dass hierin auch gleich ein Link auf das Urteil zu finden ist.
Herr Prof. Lerchl schreibt gleich zu Anfang: "Das ist ja der Hammer."
Ich, die ich als von Mobilfunk Betroffene, seit Aufrüstung eines schon bestehenden GSM-Mobilfunkmastes mit UMTS nur noch in der teilabgeschirmten Küche lebe, dort auch schlafen muss, obwohl ich ein ganzes Haus besitze, nicht mehr in den Garten kann, in dem buchstäblich alle Bäume "verrecken", die ich nur noch in äußerstem Notfall öffentliche Verkehrsmittel benutzen kann, finde seinen Kommentar, wenn auch als Privatperson gemacht, für den Strahlenschutz mehr als entwürdigend.
Ich zitiere: "Ich brauche also nur einen Arzt, oder vielleicht zwei, der/die die Notwendigkeit eines diagnostischen (Wünschelruten? Pendeln? Familienaufstellung?) oder therapeutischen (Chips? Abschirmanzug? Anti-EMF-Creme) Verfahrens "indiziert", und schon kann ich alles von der Steuer absetzen. Manchmal denke ich, Richter und Wissenschaftler leben auf verschiedenen Planeten, ach was: in verschiedenen Universen."
Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen von Prof. Lerchl und der sich weltweit immer mehr zeigenden gesundheitlichen Beinträchtigungen durch stets steigende Belastung durch elektromagnetische Felder, sehe ich tatsächlich einen gewissen Realitätsverlust beim Strahlenschutz.
MMn sind in diesem Zusammenhang Begriffe wie "Wünschelruten, Pendeln, Familienaufstellung, Chips, Anti-EMF-Creme" allerdings der "absolute" Hammer!
Eva Weber