Stalking
Verfasst: 22. August 2013 15:23
Derzeit wird in diversen Medien die zunehmende Problematik dieser Vergehen und Rechtslage thematisiert.
So befasst sich auch die Frankfurter Rundschau u.a. mit diesem interessanten Thema.
Im Artikel “Wie sich Betroffene gegen Stalker wehren“ - Ausgabe vom 21.08.2013 -
s. http://www.fr-online.de/gesundheit/-wie ... 74582.html
wird dieses Thema ausführlich angesprochen.
Interessant ist die angeführte Rechtslage, die da lautet:
„Seit 2007 steht Stalking in Deutschland als „unbefugtes Nachstellen“ unter Strafe (§ 238 StGB). Wird das Opfer in seiner „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“, drohen dem Stalker bis zu drei Jahre Haft. Wird jemand durch Nachstellen „in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung“ gebracht, sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Sterben das Opfer oder eine ihm nahestehende Person, sind es bis zu zehn Jahre.
Die Europäische Union stellte Opfer von Nachstellungen vor kurzem unter europaweiten Schutz. Von Anfang 2015 an gelten nationale Schutzmaßnahmen gegen Stalker europaweit. Somit muss ein Opfer, das innerhalb der EU umzieht, kein neues Verfahren anstrengen.“
Soweit so gut. Dabei fällt mir ein Vorgang des vergangenen Jahres ein, siehe hier
Ob diese evtl. zu lange studiert haben, sich geistig in ihren Fachgebieten psychosomatisch verirrt haben oder aber durch Fremdeinwirkungen via EMF-Bestrahlung eine geistige Belastung erfahren mussten, ist völlig unbedeutend. Die Stalker sind einfach krank!
Fazit:
Man kann also Betroffene nur dazu ermutigen, solche Exzesse juristisch prüfen zu lassen.
Auch der im Thread geschilderte Osterspaziergang unterscheidet sich doch sehr von Goethes literar. Werk!
So befasst sich auch die Frankfurter Rundschau u.a. mit diesem interessanten Thema.
Im Artikel “Wie sich Betroffene gegen Stalker wehren“ - Ausgabe vom 21.08.2013 -
s. http://www.fr-online.de/gesundheit/-wie ... 74582.html
wird dieses Thema ausführlich angesprochen.
Interessant ist die angeführte Rechtslage, die da lautet:
„Seit 2007 steht Stalking in Deutschland als „unbefugtes Nachstellen“ unter Strafe (§ 238 StGB). Wird das Opfer in seiner „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“, drohen dem Stalker bis zu drei Jahre Haft. Wird jemand durch Nachstellen „in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung“ gebracht, sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Sterben das Opfer oder eine ihm nahestehende Person, sind es bis zu zehn Jahre.
Die Europäische Union stellte Opfer von Nachstellungen vor kurzem unter europaweiten Schutz. Von Anfang 2015 an gelten nationale Schutzmaßnahmen gegen Stalker europaweit. Somit muss ein Opfer, das innerhalb der EU umzieht, kein neues Verfahren anstrengen.“
Soweit so gut. Dabei fällt mir ein Vorgang des vergangenen Jahres ein, siehe hier
Ob diese evtl. zu lange studiert haben, sich geistig in ihren Fachgebieten psychosomatisch verirrt haben oder aber durch Fremdeinwirkungen via EMF-Bestrahlung eine geistige Belastung erfahren mussten, ist völlig unbedeutend. Die Stalker sind einfach krank!
Fazit:
Man kann also Betroffene nur dazu ermutigen, solche Exzesse juristisch prüfen zu lassen.
Auch der im Thread geschilderte Osterspaziergang unterscheidet sich doch sehr von Goethes literar. Werk!