Mobilfunkbasisstationen: Keine Auswirkungen

Eva Weber
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Mobilfunkbasisstationen: Keine Auswirkungen

Beitrag von Eva Weber » 15. November 2013 20:16

WHO: Keinerlei Krankheiten durch Basisstationen (Allgemein)
"Alexander Lerchl , Donnerstag, 14. November 2013, 18:54 (vor 23 Stunden, 21 Minuten)

So, nun sagt es endlich auch die WHO klipp und klar:

"Studies to date provide no indication that environmental exposure to RF fields, such as from base stations, increases the risk of cancer or any other disease."

Bisherige Studien liefern keinen Hinweis, dass umweltbezogene Expositionen durch RF Felder [RF = radiofrequency, gemeint hier Mobilfunk], wie zum Beispiel von Basisstationen, das Risiko für Krebs oder irgendeine andere Krankheit erhöht." (Hervorhebungen von mir)"

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Link dazu
http://www.who.int/features/qa/30/en/

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Wann wurden eigentlich epidemiologische Studien gemacht, die man als solche bezeichnen kann? 10 Tage Mast aufstellen kann man nicht dazu zählen! Es fehlt an Vergleichsgruppen an Dosimetrie etc. heißt es doch immer, man könne diese also gar nicht machen? Wurden nicht sämtliche Studien dieser Art, die bis heute erschienen sind und positive Ergebnisse erbrachten, bis ins kleinste zerrissen und sind dann regelmäßig in der Versenkung verschwunden? Wann wurden Betroffene untersucht? Sie passen nicht ins Konzept!

Bei Vorstellung des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms 2008 war nach einer Viertelstunde schon klar, dass es in erster Linie darum ging, die Infrastruktur sicher zu stellen und zwar m.E. ohne Wenn und Aber. Wie wäre auch dieser Kommunikations-Boom und der noch zu erwartende jemals anders zu bewältigen?

Herr Dr. Weiss (BfS) sagte es sehr deutlich (nun mit meinen Worten): "Die Technik wird mehr und die Strahlung wird steigen. Wir müssen sehen was sich durchsetzt...." Als ich später so entsetzt war, als es darum ging "Wissensvermittlung in Schulen per Handy", bekam ich die Antwort, dass das Handy ja nicht am Ohr sei. Als ich darauf ziemlich fassungslos zurück schrieb, bekam ich die in etwa gleiche Antwort von Dr. Jung. D.h. für mich, dass der Strahlenschutz gar nicht an einer Verminderung von Strahlung auf breiter Basis interessiert ist, auch nicht besonders bei Kindern - ein paar Zentimeter vom Ohr macht ja nichts - zumindest hat dies den Anschein. In meinen Augen ist alles was da kommt als Alibi-Funktion zu sehen. Leider! Wen sollten da jemals Masten interessieren, geschweige denn WLan im öffentlichen Raum, in Wohnungen und Geschäftsräumen in Schulen? Dieser Hoffnung gebe ich mich schon lange nicht mehr hin.

Übrigens, Herr Dr. Weiss ist nun bei der SSK und wohl noch wichtiger, er ist auch bei der UNSCEAR und glättet nun die gesundheitlichen Folgen von Fukushima.

Hier ging es allerdings um das einmal geplante Wackersdorf, Wiederaufbereitungsanlage in Bayern. Aber in Bezug auf epidemiologische Studien scheint sich nicht sehr viel geändert zu haben.

http://www.strahlentelex.de/Epidemiologie.htm
Zitat:
]"Von der Gefahr der Vertrottelung in Kommissionen und in der Wissenschaft. Von Sebastian Pflugbeil. Das Vertrottelungssyndrom wurde nach dem Strahlenbiologen Prof. Dr.med. Klaus-Rüdiger Trott benannt. Vor vielen Jahren arbeitete er in der GSF in Neuherberg am Nordrand von München und er war von 1975 bis 1981 Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK). Trott wurde dadurch bekannt, dass er als Fachgutachter der Bayerischen Staatsregierung die Unbedenklichkeit der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf für die Bevölkerung garantierte und sich im Kollegenkreis damit brüstete, für den Ministerpräsidenten Strauß Redebeiträge zur Durchsetzung der Atomprogramme geschrieben zu haben. Als wissenschaftshistorisch klassisch gilt der folgende Gedankengang von Professor Trott: „Man sollte sich dem öffentlichen Druck, große epidemiologische Studien durchzuführen, unbedingt widersetzen. ... Entweder findet man nichts, dann hat man es vorher gewusst – man kann übrigens auch gar nichts finden – oder man findet, wie in Sellafield, doch etwas, dann hat man sehr große Schwierigkeiten, einen solchen Zufallsbefund wieder wegzudiskutieren.“ (In: Energiepolitisches Gespräch mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten, „Umwelt und Energie, Teil II“, 1987)

Fettdruck von mir.

Eva Weber

Eva Weber
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daselbe Agens

Beitrag von Eva Weber » 16. November 2013 00:58

http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=46244

In diesem Artikel schreibt Herr Prof. Lerchl u.a. folgendes und das finde ich logisch:

"Es würde m.E. keinen Sinn machen, die körperfernen (Masten) und körpernahen (Handy) Expositionen zu trennen, da es sich a) um das gleiche Agens (elektromagnetische Felder) handelt und b) auch für Fernfelder Nahfeld-ähnliche Expositionen ergeben können (Beispiel Femtozellen). Mir ist auch kein Fall bekannt, wo ein und derselbe Stoff in zwei Gruppen einsortiert worden wäre."

Ursprünglich hat sich die IARC dafür entschieden, nicht ionisierende Strahlung in Gruppe 2b, möglicherweise krebserregend, einzustufen, was dann bald nur auf Handys bezogen wurde. Herr Prof. Lerchl war nach seiner obigen Aussage jedenfalls damals auch der Meinung, dass man, wenn es sich um das gleiche Agens handelt, dieses nicht in zwei verschiedene Gruppen einsortieren kann.

Unter nicht ionisierende Strahlung fällt auch Radar. Dieses ist also nun auch völlig unbedenklich.

Es geht einzig und alleine darum, jede Art von Infrastruktur die auf EMF beruht, von biologischen Auswirkungen freizusprechen, damit das, was nun als "möglicherweise krebserregend" eingestuft wurde, weltweit und überall, bis zum letzten abgelegenen Winkel, benutzt werden kann.

Demnach müsste also nun bei jeder Einstufung eines Agens ein Grenzwert zugrunde gelegt werden. Z.B. Dieselabgase nur im Bereich von insgesamt vielleicht 40m beidseits einer Straße, darüber hinaus keine Einstufung, da keine Beeinträchtigung. Genauso müsste bei Asbest und DDT verfahren werden und natürlich auch bei Handys. Nur beim Handy unmittelbar am Ohr kann die Einstufung in Gruppe 2b aufrechterhalten werden, denn bei 1-2 cm Abstand hat sich die Strahlung schon so reduziert - wird zumindest mWn immer behauptet - dass eine evtl. Gefahr schon nicht mehr gegeben ist.

Die logische Konsequenz müsste sein - und ich denke das wird auch nach mühseliger Kleinarbeit so kommen - die Einstufung von Handys in Gruppe 2b rückgängig zu machen, denn etwas Widersinnigeres gibt es wohl nicht als ein uns Tag und Nacht und überall umgebendes Agens nach Meter-Entfernung bzw. Zenitmeter-Abstand vom Ohr einzustufen.

Oder, um in Absurdistan zu bleiben: Hat die IARC nun berücksichtigt, ob es einen Unterschied gibt, wenn einer seinen Jahreskonsum von 12 Glas eingelegtem Gemüse an 12 aufeinander folgenden Tagen ißt oder jeden Monat eines?

Eva Weber

nobody
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Einspruch

Beitrag von nobody » 16. November 2013 08:02

Nur noch traurig, wie selbst die (ein-?) Gebildeten, die deutsche Sprache verhunzen. Also uns wurde damals noch beigebracht, ja unter Strafandrohung regelrecht eingebläut, dass "Sinn machen" keinen Sinn ergibt. Tja, da tritt das Niveau deutlich zu Tage, was mich gleich zum eigentlichen Thema führt. Zwischen den Basen (=starke Dauersender, welche mehrere Frequenzen gleichzeitig bedienen können) und den Händies (=schwache Walkietalkies auf nur einer Frequenz) bestehen doch markante Unterschiede. Finde ich. Immerhin funkioniert die Basis ohne Händie tadellos - der umgekehrte Fall dürfte schwieriger werden. Das Agens ist vielleicht ähnlich, aber keinesfalls 100% gleich. Finde ich. Aber vielleicht verstehe ich das nur deshalb nicht, weil ich dummer Junge nie an einer Uni war. Eigentlich schade, denn scheinbar ist dort mit dem Biologiekurs die Physik gleich mit abgedeckt.

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