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Elektrosmog im Schlafzimmer
Verfasst: 1. Juni 2014 20:12
von emv62
Vor rund einem Jahr haben wir uns eine neue Eigentumswohnung gekauft. Da wir seit unserem Einzug zunehmend unter starken Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, rapide Verschlechterung des Sehvermögens, diffuse Schmerzen, Herzbeschwerden sowie depressive Verstimmungen leiden, kam mir der Gedanke, dass die direkt unter unserem Schlafzimmer sich befindende Elektro-Hauptverteilung für 11 Wohnungen die Ursache sein könnte.
Wir beauftragten die Firma emvu GmbH in Zug mit einer Expertise. Während fünf Tagen haben Messgeräte die Werte der elektrischen und magnetischen Felder aufgezeichnet. Die Auswertung war schlimmer als befürchtet: der in der Schweiz gültige Grenzwert von 1000 nT wurde in allen gemessenen Räumen bereits ohne Maximalauslastung deutlich (d.h. um ein Vielfaches!) überschritten. Es liegt ganz klar ein Baumangel vor, der einerseits auf Planungsfehler (Hauptverteiler dürfen nicht in der Nähe des Schlafbereichs eingerichtet werden) und anderseits auf Ausführungsfehler (das Dämmmaterial wurde entfernt) zurückzuführen ist.
Obwohl dem Bauherrn bekannt ist, dass wir sehr unter dem Elektrosmog und seinen Folgen leiden, weigert er sich standhaft, den Bericht anzuerkennen und den gesetzlichen Vorschriften genüge zu leisten, indem er den Baumangel beseitigt. Dass Elektrosmog die Gesundheit gefährden kann, beweisen zahlreiche Studien. Es macht den Anschein, dass der Bauherr, welcher in der Umgebung von Luzern schon mehr als 1000 Wohnungen erstellt hat, in einem anderen Jahrhundert lebt und klüger zu sein scheint als manch renommierter Wissenschaftler. Welch eine Anmassung!
Da sämtliche Räume belastet sind, haben wir keine Möglichkeit, in ein anderes Zimmer auszuweichen. Der Bauherr weigerte sich auf Anfrage, uns temporär eine alternative Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Wir sind also weiterhin den sehr hohen Werten an Elektrosmog ausgesetzt. Mit ernsthaften Krankheiten wie Krebs, Gehirntumor, Alzheimer müssen wir rechnen. Unsere Wohnung ist im jetzigen Zustand nicht nur unbewohnbar, sondern auch kaum verkäuflich. Sollten wir einem potenziellen Kaufinteressenten den Elektrosmog verheimlichen, so wären wir zu einem späteren Zeitpunkt einklagbar. Es bleibt uns also nichts anderes übrig, als auf eine Mängelbehebung zu bestehen.
Es würde uns interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Verfasst: 2. Juni 2014 06:45
von Elisabeth Buchs
Hallo emv62
Wie würde denn eine Mängelbehebung aussehen? Was müssten für Massnahmen ausgeführt werden, um diese niederfrequenten Felder auf ein verträgliches Mass herunterzubringen?
Elisabeth Buchs
Re: Elektrosmog im Schlafzimmer
Verfasst: 2. Juni 2014 09:05
von Hans-U. Jakob
emv62 hat geschrieben:Vor rund einem Jahr haben wir uns eine neue Eigentumswohnung gekauft. Da wir seit unserem Einzug zunehmend unter starken Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, rapide Verschlechterung des Sehvermögens, diffuse Schmerzen, Herzbeschwerden sowie depressive Verstimmungen leiden, kam mir der Gedanke, dass die direkt unter unserem Schlafzimmer sich befindende Elektro-Hauptverteilung für 11 Wohnungen die Ursache sein könnte.
Wir beauftragten die Firma emvu GmbH in Zug mit einer Expertise. Während fünf Tagen haben Messgeräte die Werte der elektrischen und magnetischen Felder aufgezeichnet. Die Auswertung war schlimmer als befürchtet: der in der Schweiz gültige Grenzwert von 1000 nT wurde in allen gemessenen Räumen bereits ohne Maximalauslastung deutlich (d.h. um ein Vielfaches!) überschritten. Es liegt ganz klar ein Baumangel vor, der einerseits auf Planungsfehler (Hauptverteiler dürfen nicht in der Nähe des Schlafbereichs eingerichtet werden) und anderseits auf Ausführungsfehler (das Dämmmaterial wurde entfernt) zurückzuführen ist.
Obwohl dem Bauherrn bekannt ist, dass wir sehr unter dem Elektrosmog und seinen Folgen leiden, weigert er sich standhaft, den Bericht anzuerkennen und den gesetzlichen Vorschriften genüge zu leisten, indem er den Baumangel beseitigt. Dass Elektrosmog die Gesundheit gefährden kann, beweisen zahlreiche Studien. Es macht den Anschein, dass der Bauherr, welcher in der Umgebung von Luzern schon mehr als 1000 Wohnungen erstellt hat, in einem anderen Jahrhundert lebt und klüger zu sein scheint als manch renommierter Wissenschaftler. Welch eine Anmassung!
Da sämtliche Räume belastet sind, haben wir keine Möglichkeit, in ein anderes Zimmer auszuweichen. Der Bauherr weigerte sich auf Anfrage, uns temporär eine alternative Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Wir sind also weiterhin den sehr hohen Werten an Elektrosmog ausgesetzt. Mit ernsthaften Krankheiten wie Krebs, Gehirntumor, Alzheimer müssen wir rechnen. Unsere Wohnung ist im jetzigen Zustand nicht nur unbewohnbar, sondern auch kaum verkäuflich. Sollten wir einem potenziellen Kaufinteressenten den Elektrosmog verheimlichen, so wären wir zu einem späteren Zeitpunkt einklagbar. Es bleibt uns also nichts anderes übrig, als auf eine Mängelbehebung zu bestehen.
Es würde uns interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Eine Hauptverteilung eines Wohnblocks abzuschirmen, dürfte keinen allzu grossen finanziellen Aufwand bedeuten. Spezielle Abschirmbleche können auch auf der Innenseite ihrer Wohnung angebracht werden. Auf der Wand wo die HV gegenüber angebracht ist. Diese Bleche können zusätzlich noch mit speziellen Gipsplatten überdeckt und die Wand neu verputzt werden. EMVU GmbH ist eine Seriöse Firma und kann Ihnen da die nötigen Vorschläge unterbreiten.
Das Ganze kommt Sie voraussichtlich preisgünstiger zu stehen als eine jahrelange Prozessierei gegen die Winkeladvokaten des Baulöwen.
Was gar nichts nützt, ist all der Esoterik-Plunder wie Figürchen oder Apparätchen zum Aufstellen oder all die teuren Matratzen. Mittelchen zum Einnehmen verhelfen lediglich zu Bauchweh und Durchfall.
Mit besten Grüssen,
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Verfasst: 2. Juni 2014 11:06
von may06
Schliesse mich der Empfehlung von Hans-U. Jakob an. Von einer seriösen Firma abschirmen lassen. Eine seriöse Firma kontrolliert nach der Abschirmung die Werte, die ja eindeutig messbar sind. Am besten vorher offerieren lassen, so weiss man, was auf einen zukommt.
Wir hatten bei uns zu Hause Probleme mit der Erdung, mussten aber erst sparen, bevor wir die Sanierung machen konnten. Unser Spezialist hat uns eine Abschirmung mit geerdeten Netzen über und unter dem Bett gemacht, als provisorische Zwischenlösung. Vielleicht wäre das bei Ihnen ebenfalls eine Notlösung?
Re: Elektrosmog im Schlafzimmer
Verfasst: 4. Juni 2014 23:42
von Schweisser
Wie die Staatsanwaltschaft Luzern das gleiche Problem gelöst hat, kann man hier nachlesen:
http://www.gigaherz.ch/schweizer-justiz ... ubwuerdig/
Ob Sie - so wie die Staatsanwaltschaft LU - auch grosszügig Steuergelder für die notwendigen Abschirmmassnahmen erhalten, wage ich zu bezweifeln.
Sie könnten es aber mit einer baupolizeilichen Anzeige beim kantonalen Amt für Umwelt versuchen. Ein eingeschriebener Brief mit dem Hinweis, dass gesetzliche Grenzwerte bei Ihnen im Haus nicht eingehalten seien genügt. Die zuständigen Beamten sind dann verpflichtet, der Sache nachzugehen. Gegebenenfalls kann das Amt für Umwelt Sanierungsmassnahmen verfügen.
Re: Elektrosmog im Schlafzimmer
Verfasst: 5. Juni 2014 08:52
von Hans-U. Jakob
Schweisser hat geschrieben:Wie die Staatsanwaltschaft Luzern das gleiche Problem gelöst hat, kann man hier nachlesen:
http://www.gigaherz.ch/schweizer-justiz ... ubwuerdig/
Ob Sie - so wie die Staatsanwaltschaft LU - auch grosszügig Steuergelder für die notwendigen Abschirmmassnahmen erhalten, wage ich zu bezweifeln.
Sie könnten es aber mit einer baupolizeilichen Anzeige beim kantonalen Amt für Umwelt versuchen. Ein eingeschriebener Brief mit dem Hinweis, dass gesetzliche Grenzwerte bei Ihnen im Haus nicht eingehalten seien genügt. Die zuständigen Beamten sind dann verpflichtet, der Sache nachzugehen. Gegebenenfalls kann das Amt für Umwelt Sanierungsmassnahmen verfügen.
Aber Hallo,
Das Magnetfeld einer stark befahrenen Bahnlinie hat eine ganz andere Grössenordnung. Nämlich Spitzen zwischen 20'000 bis 60'000 Nanotesla gegenüber der Hauptverteilung eines Wohnblocks mit 1000 bis 2000Nanotesla.
In der Regel genügt es die Rückwand einer Hauptverteilung mit Abschirmblech zu belegen. Das kann auch auf der Gegenseite der Mauer sein.
Die grössten Magnetfeldwerte verursachen bei einer HV die Stromzähler mit ihren Magnetspulen und etwa noch die Strom-Sammelschienen, wenn es dort solche hat.
Hausinstallationen unterstehen leider nicht der NISV (Strahlungsverordnung des Bundes) Rechtliche Schritte dürften schwierig werden.
Hans-U. Jakob (Gigaherz)
Re: Elektrosmog im Schlafzimmer
Verfasst: 5. Juni 2014 17:05
von Claus Thaler
Und was Herr Jakob im Forum dazu sagte, kann man
hier nachlesen. Tönte damals jedenfalls ganz anders als heute. Ob da "was draus wurde" oder doch nicht? Ich tippe auf "doch nicht".
Re: Elektrosmog im Schlafzimmer
Verfasst: 6. Juni 2014 11:16
von Hans-U. Jakob
Claus Thaler hat geschrieben:
Und was Herr Jakob im Forum dazu sagte, kann man
hier nachlesen. Tönte damals jedenfalls ganz anders als heute. Ob da "was draus wurde" oder doch nicht? Ich tippe auf "doch nicht".
Ha. ha! da wurde sehr viel draus. Zum Beispiel waren die Bilder ausserordentlich hilfreich bei 2 gewonnenen Bundesgerichtsurteilen gegen Hochspannungs-Freileitungen. Und die Bilder verfehlen ihre Wirkung nie bei öffentlichen Vorträgen. So auch nicht im Ausland. Zum Beispiel gegen die 113km lange 380kV-Salzburgleitung mit über 10'000 Baueinsprachen und sogar bei einer Anhörung durch die Salzburger Regierung.
Die Bilder sind etwas vom Besten, was uns je passieren konnte. Ich werde diese im Dezember auch wieder in Wien zeigen.
Beste Grüsse,
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Re: Elektrosmog im Schlafzimmer
Verfasst: 19. November 2014 06:49
von manuport@bluewin.ch
Schweisser hat geschrieben:Wie die Staatsanwaltschaft Luzern das gleiche Problem gelöst hat, kann man hier nachlesen:
http://www.gigaherz.ch/schweizer-justiz ... ubwuerdig/
Ob Sie - so wie die Staatsanwaltschaft LU - auch grosszügig Steuergelder für die notwendigen Abschirmmassnahmen erhalten, wage ich zu bezweifeln.
Sie könnten es aber mit einer baupolizeilichen Anzeige beim kantonalen Amt für Umwelt versuchen. Ein eingeschriebener Brief mit dem Hinweis, dass gesetzliche Grenzwerte bei Ihnen im Haus nicht eingehalten seien genügt. Die zuständigen Beamten sind dann verpflichtet, der Sache nachzugehen. Gegebenenfalls kann das Amt für Umwelt Sanierungsmassnahmen verfügen.