Menschenrechte und Mehrheitsdemokratie
Verfasst: 17. Oktober 2014 12:22
Im Gesundheitswesen muss sich eine erkrankte Minderheit niemals nach den Wünschen einer von der Wirtschaft dominierten Meinung richten.
Jede/r hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Art 3 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
H.-U. Jacob: Wie ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch Schweizer Parlamentarier ignoriert wird
http://www.gigaherz.ch/schweizer-parlam ... t-fuessen/
Kommentar von humanrights.ch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
EGMR-Urteil: Absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren für Asbestopfer verletzt Art. 6 EMRK
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... owald-moor
Jede/r hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Art 3 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
H.-U. Jacob: Wie ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch Schweizer Parlamentarier ignoriert wird
http://www.gigaherz.ch/schweizer-parlam ... t-fuessen/
Kommentar von humanrights.ch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
EGMR-Urteil: Absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren für Asbestopfer verletzt Art. 6 EMRK
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... owald-moor