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Menschenrechte und Mehrheitsdemokratie

Verfasst: 17. Oktober 2014 12:22
von Laie
Im Gesundheitswesen muss sich eine erkrankte Minderheit niemals nach den Wünschen einer von der Wirtschaft dominierten Meinung richten.
Jede/r hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Art 3 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

H.-U. Jacob: Wie ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch Schweizer Parlamentarier ignoriert wird
http://www.gigaherz.ch/schweizer-parlam ... t-fuessen/

Kommentar von humanrights.ch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
EGMR-Urteil: Absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren für Asbestopfer verletzt Art. 6 EMRK
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... owald-moor

Re: Menschenrechte und Mehrheitsdemokratie

Verfasst: 19. Oktober 2014 10:48
von Gast
Laie hat geschrieben:...
H.-U. Jacob: Wie ein Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch Schweizer Parlamentarier ignoriert wird
http://www.gigaherz.ch/schweizer-parlam ... t-fuessen/
Wer sich ein objektives Bild von der Sitzung des Schweizer Nationalrats machen möchte, der findet das Prokoll der Sitzung unter
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n ... 448080.htm

Wie aus dem Protokoll unschwer zu erkennen ist, wurde in der besagten Sitzung über "Elektrosmog" überhaupt nicht debattiert. Die Begriffe "Nichtionisierende Strahlung" bzw. "Handystrahlung" wurden in der gesamten Debatte lediglich dreimal beiläufig von Abgeordneten genannt.

Phoenix

datutaberweh

Verfasst: 19. Oktober 2014 16:28
von nobody
Phoenix hat geschrieben:Wie aus dem Protokoll unschwer zu erkennen ist, wurde in der besagten Sitzung über "Elektrosmog" überhaupt nicht debattiert. Die Begriffe "Nichtionisierende Strahlung" bzw. "Handystrahlung" wurden in der gesamten Debatte lediglich dreimal beiläufig von Abgeordneten genannt.

Oumann, wie kann man nur derart auf der Leitung stehen? Es geht einzig und allein darum, dass mit den Gesetzen unserer Politik Täterschutz betrieben wird. Basierend auf der Feststellung, dass die Verjährungsfristen (nicht nur) in Bezug auf Asbest, viel zu tief angesetzt sind. Ja, die Asbestindustrie hat ihre Risiken jahrzehntelang geleugnet, wie andere auch. Und als es nichts mehr zu leugnen gab, sind sie zur Strategie der Verschleppung übergegangen. Tja, so geht das. Also, wenn man mich fragt, dürfte es bezüglich Produktehaftpflicht gar keine Verjährung geben. Doch es spielt offensichtlich keine Rolle, ob die ganze Welt vergiftet wird - Kollateralschaden halt. Aber Hauptsache, die Wirtschaft brummt.