WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.
Verfasst: 10. Dezember 2014 11:34
WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.
Quelle:
Hese
08.12.2014
http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=7107
WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.
Unter dem Titel
Elektromagnetische Felder und öffentliche Gesundheit: Mobiltelefone - WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.
befindet sich die lesenswerte Lagebeurteilung der WHO zur expositionsbedingten
Gesundheitsbeeinflussung durch Mobiltelefone auf dem
Link:
http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html
Man bilde sich eine eigene Meinung! Um Anmerkungen wird gebeten!
….
Hese
09.12.2014
Quelle:
http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=7108
Anm. 1 zum WHO-Faktenblatt Nr. 193 vom Okt. 2014
MK2, Dienstag, 09. Dezember 2014, 16:59 (vor 18 Stunden, 18 Minuten) @ admin
bearbeitet von MK2, Dienstag, 09. Dezember 2014, 17:04
Link zum Faktenblatt:
http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html
In dem Faktenblatt wird z. B. sinngemäß behauptet:
„Anders als bei ionisierender Strahlung (Röntgen- o. Gammastrahlung) kann Mikrowellenstrahlung unterhalb grenzwertiger Energien im menschlichen Körper weder chemische Bindungen brechen noch Ionisationen verursachen.“
Diese Behauptung ist in mehrfacher Hinsicht nicht zu rechtfertigen!
1) Die Aussage postuliert die Nicht-Existenz von physikalischen Erscheinungen bei der Exposition des menschlichen Körpers durch Mikrowellenstrahlung .
Das nachzuweisen ist eine wissenschaftstheoretische Unmöglichkeit, da man über zukünftige Kenntnis-Entwicklungen nicht verfügen kann . Es sei denn, es kann das Gegenteil bewiesen werden, dann ist die Behauptung widerlegt.
2) Die obige Aussage ignoriert den Gültigkeitsbereich physikalischer Gesetzmäßigkeiten bzw. „Allaussagen“: Sie gelten für leblose Systeme. Das schließt das Zutreffen (z. B. für die Ionisation oder den Bindungsbruch von Molekülen) von physikalischen Effekten in lebenden Systemen nicht aus, ist aber in jedem Einzelfall nachzuprüfen. Da es im obigen Behauptungsfall um den Ausschluss von Ionisationen oder Molekülbrüchen in lebenden Systemen unterhalb grenzwertiger Strahlungsenergien geht, sind besondere Untersuchungs-Anforderungen zu erfüllen, die für lebende Systeme typisch sind und von der Physik nicht geleistet werden:
Folgt man dem Ansatz von F. M. Wuketits in:
„Biologische Erkenntnis: Grundlagen und Probleme“, Fischer, Stuttgart 1983, S. 177f),
so sind stets zu beachten:
Die Kriterien des Organismus – Möglichkeiten der Erkenntnis neuer Zusammenhänge:
a) Hierarchische Organisation: Die Zelle erweist sich als kleinste lebende Einheit (Elementareinheit des lebenden Organismus); sie besteht einerseits aus kleineren Strukturen (Subsystemen) und ist andererseits (bei vielzelligen Lebewesen) Teilsystem übergeordneter Systeme.
b) Stoff- und Energieaustausch: Biosysteme stehen in steter Wechselwirkung mit ihrer Umwelt; als offene Systeme nehmen sie Stoffe bzw. Energie aus ihrer jeweiligen Umwelt auf.
c) Thermodynamisches Ungleichgewicht: Ein lebender Organismus befindet sich nie im (thermodynamischen) Gleichgewichtszustand. Die Energie eines Biosystems entspricht nie dem Nullwert.
d) Ordnungsaufbau: Lebewesen entwerten positive Entropie und zeichnen sich demnach durch einen hohen Ordnungsgrad aus.
e) Selbstregulation: Organismen sind selbstregulierende Systeme; sie vermögen trotz diverser Schwankungen ihrer Umwelt relativ stabil zu bleiben und das innere Gleichgewicht konstant zu halten.
f) Selbstreplikation: Die lebenden Systeme vermögen sich fortzupflanzen und ihre jeweils spezifische genetische Information quasi als Bauanleitung an die Nachkommen weiterzugeben.
g) Zweckmäßigkeit: Die gesamte Organisation des Lebewesens ist zweckmäßig; Teilfunktionen eines Organismus vollziehen sich so, dass die Funktion des betreffenden Gesamtsystems gewährleistet bleibt; die meisten Funktionen eines Organismus tragen zum Überleben seiner Art bei (Teleonomie).
Jedem fraglichen (organismischen) Gebilde müssen stets alle genannten Merkmale zukommen und in Untersuchungen einbezogen werden!
Denn: das biologische Ganze ist stets mehr als die Summe seiner Teile und lässt sich nicht einfach auf die Wahrnehmung rein physikalischer Sachverhalte reduzieren. Stets ist die Adäquatheit der Modellbildung bei Vereinfachungen zu diskutieren.
3) Die Autoren des Faktenblattes nehmen im Falle bestimmter Molekülbrüche von Makromolekülen („Gentoxizität“ ) in lebenden Systemen nicht zur Kenntnis, dass es bereits international diverse Gegenbeweise bei unter-grenzwertigen Energien zu ihrer „Nichtexistenz-Behauptung“ gibt:
Siehe Veröffentlichungs-Liste zum Thema „Gentoxizität“:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... nliste.pdf
mit der gesonderten Liste der Referenzen:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... renzen.pdf
Damit kann die Eingangsbehauptung aus dem Faktenblatt 193 bezüglich „Molekülbrüchen“ als experimentell widerlegt gelten!
Quelle:
Hese
08.12.2014
http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=7107
WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.
Unter dem Titel
Elektromagnetische Felder und öffentliche Gesundheit: Mobiltelefone - WHO: Faktenblatt Nr. 193 (Okt. 2014) dt. /engl.
befindet sich die lesenswerte Lagebeurteilung der WHO zur expositionsbedingten
Gesundheitsbeeinflussung durch Mobiltelefone auf dem
Link:
http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html
Man bilde sich eine eigene Meinung! Um Anmerkungen wird gebeten!
….
Hese
09.12.2014
Quelle:
http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=7108
Anm. 1 zum WHO-Faktenblatt Nr. 193 vom Okt. 2014
MK2, Dienstag, 09. Dezember 2014, 16:59 (vor 18 Stunden, 18 Minuten) @ admin
bearbeitet von MK2, Dienstag, 09. Dezember 2014, 17:04
Link zum Faktenblatt:
http://www.elektrosmognews.de/news/20141208_185426.html
In dem Faktenblatt wird z. B. sinngemäß behauptet:
„Anders als bei ionisierender Strahlung (Röntgen- o. Gammastrahlung) kann Mikrowellenstrahlung unterhalb grenzwertiger Energien im menschlichen Körper weder chemische Bindungen brechen noch Ionisationen verursachen.“
Diese Behauptung ist in mehrfacher Hinsicht nicht zu rechtfertigen!
1) Die Aussage postuliert die Nicht-Existenz von physikalischen Erscheinungen bei der Exposition des menschlichen Körpers durch Mikrowellenstrahlung .
Das nachzuweisen ist eine wissenschaftstheoretische Unmöglichkeit, da man über zukünftige Kenntnis-Entwicklungen nicht verfügen kann . Es sei denn, es kann das Gegenteil bewiesen werden, dann ist die Behauptung widerlegt.
2) Die obige Aussage ignoriert den Gültigkeitsbereich physikalischer Gesetzmäßigkeiten bzw. „Allaussagen“: Sie gelten für leblose Systeme. Das schließt das Zutreffen (z. B. für die Ionisation oder den Bindungsbruch von Molekülen) von physikalischen Effekten in lebenden Systemen nicht aus, ist aber in jedem Einzelfall nachzuprüfen. Da es im obigen Behauptungsfall um den Ausschluss von Ionisationen oder Molekülbrüchen in lebenden Systemen unterhalb grenzwertiger Strahlungsenergien geht, sind besondere Untersuchungs-Anforderungen zu erfüllen, die für lebende Systeme typisch sind und von der Physik nicht geleistet werden:
Folgt man dem Ansatz von F. M. Wuketits in:
„Biologische Erkenntnis: Grundlagen und Probleme“, Fischer, Stuttgart 1983, S. 177f),
so sind stets zu beachten:
Die Kriterien des Organismus – Möglichkeiten der Erkenntnis neuer Zusammenhänge:
a) Hierarchische Organisation: Die Zelle erweist sich als kleinste lebende Einheit (Elementareinheit des lebenden Organismus); sie besteht einerseits aus kleineren Strukturen (Subsystemen) und ist andererseits (bei vielzelligen Lebewesen) Teilsystem übergeordneter Systeme.
b) Stoff- und Energieaustausch: Biosysteme stehen in steter Wechselwirkung mit ihrer Umwelt; als offene Systeme nehmen sie Stoffe bzw. Energie aus ihrer jeweiligen Umwelt auf.
c) Thermodynamisches Ungleichgewicht: Ein lebender Organismus befindet sich nie im (thermodynamischen) Gleichgewichtszustand. Die Energie eines Biosystems entspricht nie dem Nullwert.
d) Ordnungsaufbau: Lebewesen entwerten positive Entropie und zeichnen sich demnach durch einen hohen Ordnungsgrad aus.
e) Selbstregulation: Organismen sind selbstregulierende Systeme; sie vermögen trotz diverser Schwankungen ihrer Umwelt relativ stabil zu bleiben und das innere Gleichgewicht konstant zu halten.
f) Selbstreplikation: Die lebenden Systeme vermögen sich fortzupflanzen und ihre jeweils spezifische genetische Information quasi als Bauanleitung an die Nachkommen weiterzugeben.
g) Zweckmäßigkeit: Die gesamte Organisation des Lebewesens ist zweckmäßig; Teilfunktionen eines Organismus vollziehen sich so, dass die Funktion des betreffenden Gesamtsystems gewährleistet bleibt; die meisten Funktionen eines Organismus tragen zum Überleben seiner Art bei (Teleonomie).
Jedem fraglichen (organismischen) Gebilde müssen stets alle genannten Merkmale zukommen und in Untersuchungen einbezogen werden!
Denn: das biologische Ganze ist stets mehr als die Summe seiner Teile und lässt sich nicht einfach auf die Wahrnehmung rein physikalischer Sachverhalte reduzieren. Stets ist die Adäquatheit der Modellbildung bei Vereinfachungen zu diskutieren.
3) Die Autoren des Faktenblattes nehmen im Falle bestimmter Molekülbrüche von Makromolekülen („Gentoxizität“ ) in lebenden Systemen nicht zur Kenntnis, dass es bereits international diverse Gegenbeweise bei unter-grenzwertigen Energien zu ihrer „Nichtexistenz-Behauptung“ gibt:
Siehe Veröffentlichungs-Liste zum Thema „Gentoxizität“:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... nliste.pdf
mit der gesonderten Liste der Referenzen:
http://www.mobilfunkstudien.org/assets/ ... renzen.pdf
Damit kann die Eingangsbehauptung aus dem Faktenblatt 193 bezüglich „Molekülbrüchen“ als experimentell widerlegt gelten!