Elektrosensibilität Weiße Zonen zum Gesundheitsschutz
Verfasst: 15. März 2016 12:44
Quelle:
ElektrosmogReport
März 2016
22. Jahrgang/Nr.3
Elektrosensibilität
Weiße Zonen zum Gesundheitsschutz
Der Richter am VG a. D. Bernd Irmfrid Budzinski und Professor Dr.-Ing. Wilfried Kühling haben in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht einen Beitrag geschrieben, in dem sie dafür plädieren, wie in Frankreich (Grenoble) und in der Rhön schon geschaffen, so genannte Weiße Zonen einzurichten, damit strahlenempfindliche Personen Rückzugsmöglichkeiten haben. Das sei rechtlich und menschlich geboten.
Dass die Einrichtung von funkfreien oder -reduzierten Zonen immer wieder abgelehnt werden, ist nach Ansicht der Autoren kurzsichtig und rechtlich nicht haltbar, denn die hohe und steigende Zahl von Menschen mit Kopfschmerzen, Schlafstörungen und anderen Krankheitszeichen bis hin zu Burn-out, die auch Schulkinder betreffen, sei auf Umweltfaktoren zurückzuführen, zu denen auch Mobilfunk gezählt werden müsse. Die Symptome seien keine Einbildung, und die Versicherer kommen nicht für Gesundheitsschäden durch Mobilfunk auf. Deshalb ist jeder selbst in der Pflicht, für Vorsorge (Minimierung der Felder) zu sorgen, denn von den Behörden und dem Gesetzgeber wird keine Gefahr gesehen, da nicht-ionisierende Mobilfunkstrahlung zu schwach sei, um biologische Wirkungen erzeugen zu können; der Forschungsstand unabhängiger Wissenschaft wird ignoriert und mit falschen Zahlen zur Leistung der Sender operiert. Durch TETRA und LTE hat sich die Strahlung weiter erhöht, zukünftige Sender wie LTE-800, LTE-1800 und LTE-2600 verstärken die Belastung der Bevölkerung noch. Die Strahlung dringt in den Körper ein und erreicht alle Organe, sie bleibt nicht – wie behauptet – an der Körperoberfläche (die Strahlung durchdringt ja auch Mauern).
Die beiden Autoren schlussfolgern: Das fehlende Gefahrenbewusstsein für die gesundheitlichen Belastungen ist mit ein Grund, dass sich so viele Menschen krank fühlen. Das Zentrale Nervensystem ist der Mobilfunkstrahlung ständig ausgesetzt und bewirkt „epidemieähnliche Erscheinungen in der Bevölkerung“, deshalb müsse für Abwehr, Schutz und Vorsorge gesorgt werden, z. B. durch Schutzräume. Insbesondere ist auch das Innere von Wohnungen zu schützen, man müsse „funkdosierte“ Wohn-Gebiete schaffen, wo die Strahlung nicht in Wohnungen eindringt und die Wohnungen mit Femtozellen bestückt werden können.
Die Wohnungen dürften nicht zwangsweise versorgt werden, es können auch Versorgungslücken bleiben, denn ein Mobilfunkbetreiber sei „kein Träger öffentlicher Belange; auch stehen ihm keine enteignungsgleichen Rechte zu.
Der Mobilfunk ist nicht Teil des Universaldienstes. Zumindest legt der "Versorgungsauftrag" ebenso wenig wie der Grenzwert fest, wer wo bestrahlt werden darf, sondern bestimmt lediglich als Zielvorgabe, dass überall, wo sonst keine Rechte entgegenstehen, möglichst "flächendeckend", dh gleichmäßig, zu versorgen ist. Die "Empfangslücke" in einer mobilfunkfreien Zone zum Schutz der Gesundheit der dort dauerhaft Wohnenden und teilweise schwer Erkrankten ist deshalb Besuchern jederzeit ebenso wie die Unbequemlichkeit einer autofreien Zone zuzumuten.“ Weitere Begründungen und Argumente, warum der Mensch ein Recht auf ein Leben ohne oder mit geringer Mobilfunkstrahlung hat, kann man in dem sehr aufschlussreichen Text lesen.
Die Forderung nach weißen Zonen ist nicht irreal, „die staatliche Schutzpflicht gebietet im Rahmen unseres vorsorgeorientierten Rechts- und Wertesystems, wenn wie hier kein "vernachlässigbares Restrisiko" vorliegt, zwingend die Einrichtung, mindestens Zulassung von mobilfunkfreien oder wohnungsschützend funkdosierten Zonen, Räumen und Verkehrsmitteln. Minimierung, Vermeidung und Abschirmung von Funkstrahlung sind außerdem ein Gebot der Menschlichkeit – und der Vernunft.“ Damit schließen die Autoren den Beitrag. Man ist als Bürger dieses Landes eigentlich gar nicht so ohnmächtig, wie es oft scheint.
Quelle:
Budzinski/Kühling: Mobilfunkfreie "Weiße Zonen" – irreal oder rechtlich geboten? Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 20/2015, 1410–1416, 34. Jahrgang, http://www.nvwz.de
++++
Siehe auch hier:
Quelle:
Diagnose-Funk
09.03.2016
https://www.diagnose-funk.org/publikati ... ewsid=1051
Mobilfunkfreie „Weiße Zonen“
Irreal oder rechtlich geboten?
ElektrosmogReport
März 2016
22. Jahrgang/Nr.3
Elektrosensibilität
Weiße Zonen zum Gesundheitsschutz
Der Richter am VG a. D. Bernd Irmfrid Budzinski und Professor Dr.-Ing. Wilfried Kühling haben in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht einen Beitrag geschrieben, in dem sie dafür plädieren, wie in Frankreich (Grenoble) und in der Rhön schon geschaffen, so genannte Weiße Zonen einzurichten, damit strahlenempfindliche Personen Rückzugsmöglichkeiten haben. Das sei rechtlich und menschlich geboten.
Dass die Einrichtung von funkfreien oder -reduzierten Zonen immer wieder abgelehnt werden, ist nach Ansicht der Autoren kurzsichtig und rechtlich nicht haltbar, denn die hohe und steigende Zahl von Menschen mit Kopfschmerzen, Schlafstörungen und anderen Krankheitszeichen bis hin zu Burn-out, die auch Schulkinder betreffen, sei auf Umweltfaktoren zurückzuführen, zu denen auch Mobilfunk gezählt werden müsse. Die Symptome seien keine Einbildung, und die Versicherer kommen nicht für Gesundheitsschäden durch Mobilfunk auf. Deshalb ist jeder selbst in der Pflicht, für Vorsorge (Minimierung der Felder) zu sorgen, denn von den Behörden und dem Gesetzgeber wird keine Gefahr gesehen, da nicht-ionisierende Mobilfunkstrahlung zu schwach sei, um biologische Wirkungen erzeugen zu können; der Forschungsstand unabhängiger Wissenschaft wird ignoriert und mit falschen Zahlen zur Leistung der Sender operiert. Durch TETRA und LTE hat sich die Strahlung weiter erhöht, zukünftige Sender wie LTE-800, LTE-1800 und LTE-2600 verstärken die Belastung der Bevölkerung noch. Die Strahlung dringt in den Körper ein und erreicht alle Organe, sie bleibt nicht – wie behauptet – an der Körperoberfläche (die Strahlung durchdringt ja auch Mauern).
Die beiden Autoren schlussfolgern: Das fehlende Gefahrenbewusstsein für die gesundheitlichen Belastungen ist mit ein Grund, dass sich so viele Menschen krank fühlen. Das Zentrale Nervensystem ist der Mobilfunkstrahlung ständig ausgesetzt und bewirkt „epidemieähnliche Erscheinungen in der Bevölkerung“, deshalb müsse für Abwehr, Schutz und Vorsorge gesorgt werden, z. B. durch Schutzräume. Insbesondere ist auch das Innere von Wohnungen zu schützen, man müsse „funkdosierte“ Wohn-Gebiete schaffen, wo die Strahlung nicht in Wohnungen eindringt und die Wohnungen mit Femtozellen bestückt werden können.
Die Wohnungen dürften nicht zwangsweise versorgt werden, es können auch Versorgungslücken bleiben, denn ein Mobilfunkbetreiber sei „kein Träger öffentlicher Belange; auch stehen ihm keine enteignungsgleichen Rechte zu.
Der Mobilfunk ist nicht Teil des Universaldienstes. Zumindest legt der "Versorgungsauftrag" ebenso wenig wie der Grenzwert fest, wer wo bestrahlt werden darf, sondern bestimmt lediglich als Zielvorgabe, dass überall, wo sonst keine Rechte entgegenstehen, möglichst "flächendeckend", dh gleichmäßig, zu versorgen ist. Die "Empfangslücke" in einer mobilfunkfreien Zone zum Schutz der Gesundheit der dort dauerhaft Wohnenden und teilweise schwer Erkrankten ist deshalb Besuchern jederzeit ebenso wie die Unbequemlichkeit einer autofreien Zone zuzumuten.“ Weitere Begründungen und Argumente, warum der Mensch ein Recht auf ein Leben ohne oder mit geringer Mobilfunkstrahlung hat, kann man in dem sehr aufschlussreichen Text lesen.
Die Forderung nach weißen Zonen ist nicht irreal, „die staatliche Schutzpflicht gebietet im Rahmen unseres vorsorgeorientierten Rechts- und Wertesystems, wenn wie hier kein "vernachlässigbares Restrisiko" vorliegt, zwingend die Einrichtung, mindestens Zulassung von mobilfunkfreien oder wohnungsschützend funkdosierten Zonen, Räumen und Verkehrsmitteln. Minimierung, Vermeidung und Abschirmung von Funkstrahlung sind außerdem ein Gebot der Menschlichkeit – und der Vernunft.“ Damit schließen die Autoren den Beitrag. Man ist als Bürger dieses Landes eigentlich gar nicht so ohnmächtig, wie es oft scheint.
Quelle:
Budzinski/Kühling: Mobilfunkfreie "Weiße Zonen" – irreal oder rechtlich geboten? Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 20/2015, 1410–1416, 34. Jahrgang, http://www.nvwz.de
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Siehe auch hier:
Quelle:
Diagnose-Funk
09.03.2016
https://www.diagnose-funk.org/publikati ... ewsid=1051
Mobilfunkfreie „Weiße Zonen“
Irreal oder rechtlich geboten?