Mobilfunksendemasten - Handys
Verfasst: 15. Januar 2018 12:16
Zu einem Kommentar von Spatenpauli möchte ich mich äußern:
https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=65078
"Weitsichtig ist aus meiner Sicht die Passage "Sobald jedoch eine sachgerechte und zuverlässige Quantifizierung der nicht-thermischen Wirkungen nichtionisierender Strahlen auf Grund neuer Erkenntnisse möglich ist, müssen die Immissions- und die Anlagegrenzwerte überprüft und soweit nötig angepasst werden." Warum weitsichtig? Weil inzwischen rd. 17 Jahre verstrichen sind, in denen die Wissenschaft tätig war. Kein wie auch immer gearteter Verdacht gegenüber Sendemasten, und nur für diese gilt die NISV, konnte in dieser Zeit konkretisiert werden. In gewissen Grenzen ist dies als Entwarnung zu sehen, die folgerichtig eine begründete Lockerung der Anlagegrenzwerte rechtfertigt. Anders sieht es bei den Handys aus, auch dort konnte die Forschung manchen Vorbehalt inzwischen ausräumen, jedoch nicht jeden. Deshalb wäre bei Handys viel mehr als bei Sendemasten Vorsorge gefordert, die jedoch merkwürdigerweise von keinem Land der Welt verbindlich fixiert wurde. Wenn überhaupt, wird Vorsorge am falschen Objekt betrieben (Sendemast) und eine aus meiner Sicht wirkungslose Minimierung an ohnehin schon schwacher Immission betrieben, während die vergleichsweise starke Immission durch Endgeräte (direkt am Kopf/Körper) unbeachtet bleibt. Eine plausible Erklärung für diesen offensichtlichen Widerspruch konnte ich bislang nicht finden."
Weitsichtig, lt. Spatenpauli's Meinung, weil in 17 Jahren kein wie auch immer gearteter Verdacht gegenüber Sendemasten konkretisiert werden konnte.
Es erklärt sich von selbst, wenn Untersuchungen an Mobilfunkbasisstationen von vorneherein, als mit methodischen Mängeln behaftet, beurteilt werden, dass Krebscluster immer wieder vorkommen, dass epidemiologische Untersuchungen keine berücksichtigenswerten Aussagen ergeben können, weil es praktisch keine funkfreien Zonen mehr gibt und somit Vergleichsmöglichkeiten fehlen oder weil die Messwerte von einem zum anderen Haus variieren. Ein immer wieder hervorgehobener Auslöser für Kopfschmerz, Schlafstörungen, etc. ist allein schon der Anblick eines Mobilfunkmasts, der lt. Frau Dr. Kaul (EMVU 2004) einem Phallussymbol gleicht, was dann zum Ausbrüten von Beschwerden führt. Eine Schlafstudie mit einem mobilen 10 W Sendemast (DMF) und verlangter sofortiger Reaktion der Probanden ist in meinen Augen ein Witz. Jedenfalls ich habe unterm Dach trotz GSM geschlafen. Erst nach UMTS ging nichts mehr.
Nach Aufrüstung des in meiner Nähe stehenden GSM-Masts mit UMTS bekam ich riesige gesundheitliche Beschwerden. Mir obliegt die Beweispflicht. Ich bat den Mast ab- und anzuschalten. Ich benenne dann den jeweiligen Zustand. Das wurde vom Bundesumweltministerium abgelehnt. Das Kommunikationsgesetz ließe dies nicht zu. Bei Aufbau neuer Techniken ist Abschalten jedoch üblich und wurde auch diverse Male durchgeführt. Ich wollte gegen den Betreiber Strafanzeige erstatten. Auf der Polizeiinspektion - die Türe öffnete sich erst nach ca. 10 Minuten Wartezeit - wurde mir jedoch mitgeteilt, ich müsste erst beweisen, dass die Anlage über den Grenzwerten fährt.
"Kein wie auch immer gearteter Verdacht gegenüber Sendemasten, und nur für diese gilt die NISV, konnte in dieser Zeit konkretisiert werden. In gewissen Grenzen ist dies als Entwarnung zu sehen,......."
Hier lässt Spatenpauli zwar noch ein wenig offen, dennoch verunglimpft er Elektrosensible nach Strich und Faden. Ich bin tatsächlich der Ansicht, was immer auch kommen mag, die Infrastruktur wird immer als harmlos ja unbedeutend dargestellt, da diese die Grundlage für die Mobilfunktechnik ist, die wir heute haben und die wir zukünftig noch bekommen. Niemand wird hier irgendetwas beweisen, denn alles ist unter den Grenzwerten und wer Auswirkungen spürt, ist ein Phobiker, dem der Arzt auf Anweisung der WHO nur Tabletten geben soll, um seine eingebildeten Symptome zu bekämpfen - und damit basta. M.E. "basta" für alle Zeiten, denn gegen die von mir aufgeführten, vorbestimmten Beurteilungen von Studien und konsequente Nichtabschaltung von Masten können noch so viele Betroffene nichts machen. Wissenschaftler werden lächerlich gemacht, denn nur wer die Unbedenklichkeit dieser Technik, dem derzeitigen und zukünftigen Lebenselixier, das Wort redet, hat ein Fortkommen.
Teil 1
Eva Weber
https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=65078
"Weitsichtig ist aus meiner Sicht die Passage "Sobald jedoch eine sachgerechte und zuverlässige Quantifizierung der nicht-thermischen Wirkungen nichtionisierender Strahlen auf Grund neuer Erkenntnisse möglich ist, müssen die Immissions- und die Anlagegrenzwerte überprüft und soweit nötig angepasst werden." Warum weitsichtig? Weil inzwischen rd. 17 Jahre verstrichen sind, in denen die Wissenschaft tätig war. Kein wie auch immer gearteter Verdacht gegenüber Sendemasten, und nur für diese gilt die NISV, konnte in dieser Zeit konkretisiert werden. In gewissen Grenzen ist dies als Entwarnung zu sehen, die folgerichtig eine begründete Lockerung der Anlagegrenzwerte rechtfertigt. Anders sieht es bei den Handys aus, auch dort konnte die Forschung manchen Vorbehalt inzwischen ausräumen, jedoch nicht jeden. Deshalb wäre bei Handys viel mehr als bei Sendemasten Vorsorge gefordert, die jedoch merkwürdigerweise von keinem Land der Welt verbindlich fixiert wurde. Wenn überhaupt, wird Vorsorge am falschen Objekt betrieben (Sendemast) und eine aus meiner Sicht wirkungslose Minimierung an ohnehin schon schwacher Immission betrieben, während die vergleichsweise starke Immission durch Endgeräte (direkt am Kopf/Körper) unbeachtet bleibt. Eine plausible Erklärung für diesen offensichtlichen Widerspruch konnte ich bislang nicht finden."
Weitsichtig, lt. Spatenpauli's Meinung, weil in 17 Jahren kein wie auch immer gearteter Verdacht gegenüber Sendemasten konkretisiert werden konnte.
Es erklärt sich von selbst, wenn Untersuchungen an Mobilfunkbasisstationen von vorneherein, als mit methodischen Mängeln behaftet, beurteilt werden, dass Krebscluster immer wieder vorkommen, dass epidemiologische Untersuchungen keine berücksichtigenswerten Aussagen ergeben können, weil es praktisch keine funkfreien Zonen mehr gibt und somit Vergleichsmöglichkeiten fehlen oder weil die Messwerte von einem zum anderen Haus variieren. Ein immer wieder hervorgehobener Auslöser für Kopfschmerz, Schlafstörungen, etc. ist allein schon der Anblick eines Mobilfunkmasts, der lt. Frau Dr. Kaul (EMVU 2004) einem Phallussymbol gleicht, was dann zum Ausbrüten von Beschwerden führt. Eine Schlafstudie mit einem mobilen 10 W Sendemast (DMF) und verlangter sofortiger Reaktion der Probanden ist in meinen Augen ein Witz. Jedenfalls ich habe unterm Dach trotz GSM geschlafen. Erst nach UMTS ging nichts mehr.
Nach Aufrüstung des in meiner Nähe stehenden GSM-Masts mit UMTS bekam ich riesige gesundheitliche Beschwerden. Mir obliegt die Beweispflicht. Ich bat den Mast ab- und anzuschalten. Ich benenne dann den jeweiligen Zustand. Das wurde vom Bundesumweltministerium abgelehnt. Das Kommunikationsgesetz ließe dies nicht zu. Bei Aufbau neuer Techniken ist Abschalten jedoch üblich und wurde auch diverse Male durchgeführt. Ich wollte gegen den Betreiber Strafanzeige erstatten. Auf der Polizeiinspektion - die Türe öffnete sich erst nach ca. 10 Minuten Wartezeit - wurde mir jedoch mitgeteilt, ich müsste erst beweisen, dass die Anlage über den Grenzwerten fährt.
"Kein wie auch immer gearteter Verdacht gegenüber Sendemasten, und nur für diese gilt die NISV, konnte in dieser Zeit konkretisiert werden. In gewissen Grenzen ist dies als Entwarnung zu sehen,......."
Hier lässt Spatenpauli zwar noch ein wenig offen, dennoch verunglimpft er Elektrosensible nach Strich und Faden. Ich bin tatsächlich der Ansicht, was immer auch kommen mag, die Infrastruktur wird immer als harmlos ja unbedeutend dargestellt, da diese die Grundlage für die Mobilfunktechnik ist, die wir heute haben und die wir zukünftig noch bekommen. Niemand wird hier irgendetwas beweisen, denn alles ist unter den Grenzwerten und wer Auswirkungen spürt, ist ein Phobiker, dem der Arzt auf Anweisung der WHO nur Tabletten geben soll, um seine eingebildeten Symptome zu bekämpfen - und damit basta. M.E. "basta" für alle Zeiten, denn gegen die von mir aufgeführten, vorbestimmten Beurteilungen von Studien und konsequente Nichtabschaltung von Masten können noch so viele Betroffene nichts machen. Wissenschaftler werden lächerlich gemacht, denn nur wer die Unbedenklichkeit dieser Technik, dem derzeitigen und zukünftigen Lebenselixier, das Wort redet, hat ein Fortkommen.
Teil 1
Eva Weber