5G
Verfasst: 29. Juni 2019 22:32
spannend was hier Stephan Seiler schreibt.
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/me ... qI9p1MYwxk
ETH STUDIE ZEIGT: <<5G SCHÄDIGT DAS GEWEBE>>
Wie eine Studie von Prof. Dr. Nils Kuster und Dr. Esra Neufeld für Elektrotechnologie von der ETH Zürich zeigt, verursacht die neue 5G Millimetertechnologie bleibende Gewebsschäden. Prof. Dr. Kuster ist Gründer und Direktor der IT´IS Foundation.
Die fünfte Generation der drahtlosen Kommunikations-technologie 5G verspricht eine 100-fach höhere Datenrate mit 100-fach höherer Geschwindigkeit. Prof. Dr. Nils Kuster et.al. konnte nachweisen, dass diese Technologie zu Gewebeschäden, auch zu Schäden der sehr empfindlichen Netzhaut der Augen führt. Auch für Menschen, welche das technische Know-How nicht haben, muss verständlich werden, dass eine 100-fach höhere Leistung mit den derzeitigen Grenzwerten absolut unmöglich ist.
Mit 5G müssen viel schneller gepulste Mikrowellen mit steilen Anstiegs- und Abfallzeiten verwendet werden. Die Einwirkung von gepulster Hochfrequenzstrahlung führt kurzzeitig zu einem Anstieg der Körperkerntemperatur oder zu einem lokal begrenzten Temperaturanstieg und schädigt auf diese Weise das Gewebe.
Kurze Impulse führen zu Temperaturschwankungen, die sich bei hohen Frequenzen (> 10 GHz, grundlegend für 5 G) noch verstärken. Die geringe Eindringtiefe führt zu einer starken Oberflächenerwärmung und einem steilen, schnellen Temperaturanstieg. Das kennen wir aus dem Mikrowellenofen.
Drahtlose Geräte mit extremem Breitband, die über 10 GHz betrieben werden, können Daten in Bursts von wenigen Millisekunden bis Sekunden übertragen. Obwohl die zeit- und flächengemittelten Leistungsdichtewerte innerhalb der zulässigen Sicherheitsgrenzen für eine kontinuierliche Exposition bleiben, können diese Bursts aber zu hohen Temperaturspitzen in der Haut von exponierten Personen führen.
Eine weitere Schlussfolgerung dieser Studie ist, dass die aktuellen ICNIRP- (1998) und IEEE- (2005, 2010) Richtlinien dringend überarbeitet werden müssen, da der derzeit tolerierte Arbeitszyklus von 1.000 zu unannehmbaren Temperaturerhöhungen führen kann, die zu bleibenden Gewebeschäden führen können.
DER BUNDESRAT ÄNDERTE ÜBER OSTERN DIE NISV VERORDNUNG UND MACHTE DEN WEG FÜR 5G FREI
Der Bundesrat genehmigt am 17. April 2019 technische Änderungen an der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Entgegen der Medienmitteilung aus dem Bundeshaus führen diese Gesetzesänderungen zu einer massiven Schwächung des Schutzniveaus vor Mobilfunkstrahlung. Das Ostergeschenk für die Mobilfunkanbieter ebnete den Weg für 5G und beinhaltet eine Grenzwerterhöhung durch die Hintertüre mit einem fiesen Trick.
Eine der Änderungen in der Verordnung lautet:
NISV, Anpassung Ziff.63
<<Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung; bei adaptiven Antennen wird die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt>>
Es wurde noch eine Weitere aber sehr wichtige Bestimmung geändert:
NISV, Erweiterung Ziff. 62 Abs. 6
<<Sendeantennen gelten als adaptiv (Anpassungsfähig), wenn ihre Senderichtung oder ihr Antennendiagramm automatisch in kurzen zeitlichen Abständen angepasst wird.>>
Genau diese Technologie ist mit 5G, aber auch schon bereits mit 4G mit dem sogenannten Beamforming möglich. Mit Beamforming wird die Strahlungskeule einer Antenne gezielt auf das Endgerät (im Falle eines Mobiltelefons natürlich auch auf den Benutzer) gerichtet, ist damit also adaptiv.
Man muss wissen, dass Beamforming bereits in den Spezifikationen für 4G und 4G Advanced bereits enthalten ist und damit eben auch adaptiv sind. In einer Medienmitteilung der Swisscom vom 20. April 2016 wurde gesagt, dass an mehr als 100 Standorten in der Schweiz bereits mit LTE advanced ausgerüstet seien.
Der Bundesrat hat durch die Änderungen in der Verordnung klammheimlich den Weg zum roll-out von 5G freigemacht.
FÜR 5G AN GROSSANLÄSSEN GIBT ES IN DER SCHWEIZ ÜBERHAUPT KEINEN STRAHLENSCHUTZ MEHR
Weiter MUSS MAN UNBEDINGT WISSEN, dass noch eine weitere sehr wichtige Änderung bzw. Erweiterung des NISV Gesetzes vorgenommen wurde. Dort heisst es:
NISV, Erweiterung Ziff. 61 Bst. d
<<Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Sendeanlagen für zellularen Mobilfunk und Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse; ausgenommen sind:
d. Sendeantennen, die während weniger als 800 Stunden pro Jahr senden.>>
Mit dieser Erweiterund ist es für die Betreiber nun möglich, temporäre Basisstationen an Grossanlässen wie „Fussballspiele – Jodlertreffen – Street Parade u.ä.) einzusetzen und dies ohne jede Grenzwertvorgabe, da sie nun durch die klammheimliche Änderung durch den Bundesrat im Gesetz vollkommen ausgenommen sind. Es könnten an solchen Anlässen also auch Strahlungswerte auftreten, die massiv über dem Grenzwert von 6V/m liegen.
Das BAFU als übergeordnete Bundesstelle müsste nach der NISV Anpassung aktiv werden und die Risikobewertung durchführen. Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz USG alle 4 Jahre. Müsste !
BUNDESRAT VERSTÖSST VERMUTLICH GEGEN DIE EIGENE BUNDESVERFASSUNG
Meiner Meinung nach, als Nichtjurist, wurde das oberste Rechtsgut, nämlich das "Recht auf Gesundheitliche Unversehrtheit" in der Schweizerischen Bundesverfassung, vom eigenen Bundesrat in krasser Weise verletzt. Ich bin sehr gespannt, wie sich die unabhängige Jurisprudenz zu diesem Thema äussern wird.
Stephan Seiler, 26. Juni 2019
Quellen:
https://schutz-vor-strahlung.ch/…/medie ... ng-strahle…/
https://www.emfacts.com/…/compliance-pr ... r-5g-rollo…/
https://www.admin.ch/…/classified-compi ... index.html
#nisv #bundesrat #wirelessdangers #wiredinternet #STOP5G #END5G #NO5G #5GNEIN #5GNON #5GNO #5OXIC #5GCANCER #NO5Genocide #CANCER #switzerland #suisseschweiz #svisser #szered #moratorium #eu #nein5G #non5G #5G #braintumor #tmobile #childrencancer
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/me ... _xt0z69lA8
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/me ... qI9p1MYwxk
ETH STUDIE ZEIGT: <<5G SCHÄDIGT DAS GEWEBE>>
Wie eine Studie von Prof. Dr. Nils Kuster und Dr. Esra Neufeld für Elektrotechnologie von der ETH Zürich zeigt, verursacht die neue 5G Millimetertechnologie bleibende Gewebsschäden. Prof. Dr. Kuster ist Gründer und Direktor der IT´IS Foundation.
Die fünfte Generation der drahtlosen Kommunikations-technologie 5G verspricht eine 100-fach höhere Datenrate mit 100-fach höherer Geschwindigkeit. Prof. Dr. Nils Kuster et.al. konnte nachweisen, dass diese Technologie zu Gewebeschäden, auch zu Schäden der sehr empfindlichen Netzhaut der Augen führt. Auch für Menschen, welche das technische Know-How nicht haben, muss verständlich werden, dass eine 100-fach höhere Leistung mit den derzeitigen Grenzwerten absolut unmöglich ist.
Mit 5G müssen viel schneller gepulste Mikrowellen mit steilen Anstiegs- und Abfallzeiten verwendet werden. Die Einwirkung von gepulster Hochfrequenzstrahlung führt kurzzeitig zu einem Anstieg der Körperkerntemperatur oder zu einem lokal begrenzten Temperaturanstieg und schädigt auf diese Weise das Gewebe.
Kurze Impulse führen zu Temperaturschwankungen, die sich bei hohen Frequenzen (> 10 GHz, grundlegend für 5 G) noch verstärken. Die geringe Eindringtiefe führt zu einer starken Oberflächenerwärmung und einem steilen, schnellen Temperaturanstieg. Das kennen wir aus dem Mikrowellenofen.
Drahtlose Geräte mit extremem Breitband, die über 10 GHz betrieben werden, können Daten in Bursts von wenigen Millisekunden bis Sekunden übertragen. Obwohl die zeit- und flächengemittelten Leistungsdichtewerte innerhalb der zulässigen Sicherheitsgrenzen für eine kontinuierliche Exposition bleiben, können diese Bursts aber zu hohen Temperaturspitzen in der Haut von exponierten Personen führen.
Eine weitere Schlussfolgerung dieser Studie ist, dass die aktuellen ICNIRP- (1998) und IEEE- (2005, 2010) Richtlinien dringend überarbeitet werden müssen, da der derzeit tolerierte Arbeitszyklus von 1.000 zu unannehmbaren Temperaturerhöhungen führen kann, die zu bleibenden Gewebeschäden führen können.
DER BUNDESRAT ÄNDERTE ÜBER OSTERN DIE NISV VERORDNUNG UND MACHTE DEN WEG FÜR 5G FREI
Der Bundesrat genehmigt am 17. April 2019 technische Änderungen an der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Entgegen der Medienmitteilung aus dem Bundeshaus führen diese Gesetzesänderungen zu einer massiven Schwächung des Schutzniveaus vor Mobilfunkstrahlung. Das Ostergeschenk für die Mobilfunkanbieter ebnete den Weg für 5G und beinhaltet eine Grenzwerterhöhung durch die Hintertüre mit einem fiesen Trick.
Eine der Änderungen in der Verordnung lautet:
NISV, Anpassung Ziff.63
<<Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung; bei adaptiven Antennen wird die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt>>
Es wurde noch eine Weitere aber sehr wichtige Bestimmung geändert:
NISV, Erweiterung Ziff. 62 Abs. 6
<<Sendeantennen gelten als adaptiv (Anpassungsfähig), wenn ihre Senderichtung oder ihr Antennendiagramm automatisch in kurzen zeitlichen Abständen angepasst wird.>>
Genau diese Technologie ist mit 5G, aber auch schon bereits mit 4G mit dem sogenannten Beamforming möglich. Mit Beamforming wird die Strahlungskeule einer Antenne gezielt auf das Endgerät (im Falle eines Mobiltelefons natürlich auch auf den Benutzer) gerichtet, ist damit also adaptiv.
Man muss wissen, dass Beamforming bereits in den Spezifikationen für 4G und 4G Advanced bereits enthalten ist und damit eben auch adaptiv sind. In einer Medienmitteilung der Swisscom vom 20. April 2016 wurde gesagt, dass an mehr als 100 Standorten in der Schweiz bereits mit LTE advanced ausgerüstet seien.
Der Bundesrat hat durch die Änderungen in der Verordnung klammheimlich den Weg zum roll-out von 5G freigemacht.
FÜR 5G AN GROSSANLÄSSEN GIBT ES IN DER SCHWEIZ ÜBERHAUPT KEINEN STRAHLENSCHUTZ MEHR
Weiter MUSS MAN UNBEDINGT WISSEN, dass noch eine weitere sehr wichtige Änderung bzw. Erweiterung des NISV Gesetzes vorgenommen wurde. Dort heisst es:
NISV, Erweiterung Ziff. 61 Bst. d
<<Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Sendeanlagen für zellularen Mobilfunk und Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse; ausgenommen sind:
d. Sendeantennen, die während weniger als 800 Stunden pro Jahr senden.>>
Mit dieser Erweiterund ist es für die Betreiber nun möglich, temporäre Basisstationen an Grossanlässen wie „Fussballspiele – Jodlertreffen – Street Parade u.ä.) einzusetzen und dies ohne jede Grenzwertvorgabe, da sie nun durch die klammheimliche Änderung durch den Bundesrat im Gesetz vollkommen ausgenommen sind. Es könnten an solchen Anlässen also auch Strahlungswerte auftreten, die massiv über dem Grenzwert von 6V/m liegen.
Das BAFU als übergeordnete Bundesstelle müsste nach der NISV Anpassung aktiv werden und die Risikobewertung durchführen. Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz USG alle 4 Jahre. Müsste !
BUNDESRAT VERSTÖSST VERMUTLICH GEGEN DIE EIGENE BUNDESVERFASSUNG
Meiner Meinung nach, als Nichtjurist, wurde das oberste Rechtsgut, nämlich das "Recht auf Gesundheitliche Unversehrtheit" in der Schweizerischen Bundesverfassung, vom eigenen Bundesrat in krasser Weise verletzt. Ich bin sehr gespannt, wie sich die unabhängige Jurisprudenz zu diesem Thema äussern wird.
Stephan Seiler, 26. Juni 2019
Quellen:
https://schutz-vor-strahlung.ch/…/medie ... ng-strahle…/
https://www.emfacts.com/…/compliance-pr ... r-5g-rollo…/
https://www.admin.ch/…/classified-compi ... index.html
#nisv #bundesrat #wirelessdangers #wiredinternet #STOP5G #END5G #NO5G #5GNEIN #5GNON #5GNO #5OXIC #5GCANCER #NO5Genocide #CANCER #switzerland #suisseschweiz #svisser #szered #moratorium #eu #nein5G #non5G #5G #braintumor #tmobile #childrencancer
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/me ... _xt0z69lA8