ich verstehe folgendes nicht:
wenn alle die neuen 5G Panels die nun hochgerüstet werden auf der Basis einer Bagatelländerung basieren, kann ich nicht verstehen wie dies möglich ist wenn ich den Text von Herrn Jakob lese. es kann doch nicht sein dass diese Hochrüstungen unbesehen von irgendwelchen Ämtern oder Kontrollorganen passieren.
Neue Antennenpanels mit 25’000Watt ERP pro Sektor auf einen vorhandenen Mast mit durchschnittlichen bewilligten 2’500Watt ERP pro Sektor aufzupflanzen, ist keine Bagatelländerung, sondern eine Maximaländerung, welche das Ansteigen der Strahlenbelastung für die Bevölkerung in V/m gemessen, um das 3-Fache nach sich zieht.
Kommt hinzu, dass es bei diesem sogenannten adaptiven Antennentyp innerhalb eines 120°-Sektors keine feste, berechenbare Senderichtung mehr gibt. Weder waagrecht noch senkrecht. Das Strahlungsmaximum pendelt je nach Standort der am Funkverkehr teilnehmenden User ständig hin und her und auf und ab.
B) Richtigstellung rechtlich
Als Bagatelländerung gilt eine Änderung nur dann, wenn dadurch am Ort der empfindlichen Nutzung der bestehende Strahlungswert nicht ansteigt.
Oder der Strahlungswert am Ort empfindlicher Nutzung darf maximal um 0.5V/m ansteigen, wenn dieser vor der Änderung weniger als 50% des Grenzwertes betrug.
Und schon gar nicht als Bagatelländerung gilt eine Änderung, wenn dabei Sendeleistungen aus den unteren Frequenzbereichen (700-900MHz) in den oberen Frequenzbereich (1800-2600MHz) verschoben werden, oder auch umgekehrt. Von den für 5G erforderlichen Frequenzen von 3400MHz und höher ist in all den amtlichen Verordnungen, Vollzugshilfen und Empfehlungen überhaupt nichts zu finden.
Verschiebungen von Sendeleistungen sind deshalb nur innerhalb der oben angegebenen Frequenzbänder erlaubt. 3400MHz für 5G ist nicht dabei!
Ebenso wenig dürfen Verschiebungen von Sendeleistungen von einem Antennenpanel in ein anderes Panel als Bagatelländerung deklariert werden. 5G funktioniert nur mittels separaten Antennenpanels in der Frequenzlage von 3400 bis 3600MHz.
zudem erhalte ich folgende Antwort auf die Frage warum nur so wenige 5G Antennen auf der veröffentlichen Karte erscheinen, wo ich doch täglich in der Schweiz eine viel grössere Zahl an 5G Antennen sehe:
Die Betreiber müssen die Sender/Sektoren erst melden wenn diese eingeschaltet werden. Mit einer Meldeverzögerung und der periodischen Datenübernahme in die Übersichtskarte erscheint ein eingeschalteter Sender/Sektor erst so ca. nach zwei bis vier Wochen auf der Karte. Erscheint ein bestimmter Sender/Sektor heute nicht auf der Karte dann ist er noch nicht eingeschaltet oder er wurde eingeschaltet und erscheint bald auf der Karte.
Freundliche Grüsse
Philipp Birrer
Philipp Birrer
Sachbearbeiter
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
das heisst also, es gibt Niemanden der sich darum kümmert! verstehe ich das richtig?
wenn ich Morgen ein Windrad in meinem Garten aufstelle, kommt sofort die Gemeinde und verlangt eine Bewilligung.
5G, es wird gebaut und gebaut
Re: 5G, es wird gebaut und gebaut
Sie verwechseln da ein paar Sachen. Die maximal mögliche Sendeleistung einer Antenne hat nichts mit der tatsächlichen Leistung zu tun.
Wenn ich für mein Auto Winterräder kaufe dann haben die eine maximal erlaubte Geschwindigkeit, z.B. 210 km/h. Wenn ich diese Reifen montiere darf ich auf der Schweizer Autobahn trotzen nur 120 km/h fahren und als Bürger der sich an die Gesetzte hält fahre ich auch nicht schneller.
Die Baubewilligungen können sehr unterschiedlich sein. Es gibt Bewilligungen die z.B. nur 900 MHz festlegen, bei so einer Station ist die Bagatelländerung natürlich nicht möglich. Andere Standorte haben eine Bewilligung für 900 MHz + 1800MHz oder 2100MHz und darüber oder, oder, oder.
Ich gehe mal davon dass die Betreiber nur dort eine Bagatelländerung vornehmen wo sie laut Baubewilligung auch möglich ist.
Die Senderkarte wird täglich aktualisiert. Wenn sie es nicht glauben oder genau wissen wollen fragen sie am besten beim BAKOM nach, auf der Webseite gibt es einen Link zu Kontaktaufnahme.
Die adaptiven Antennen werden nach dem "Worst-Case" Szenario berechnet. D.h. egal wie die momentane Senderichtung ist ist sichergestellt, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. In Normalfall ist die Strahlungsbelastung geringer. Das ist ja der Vorteil der adaptiven Antennen, man sendet nur dort wo es gerade nötig ist und zwar nur mit der Leistung die man auch für die "rundum" Versorgung senden dürfte.
Wenn ich für mein Auto Winterräder kaufe dann haben die eine maximal erlaubte Geschwindigkeit, z.B. 210 km/h. Wenn ich diese Reifen montiere darf ich auf der Schweizer Autobahn trotzen nur 120 km/h fahren und als Bürger der sich an die Gesetzte hält fahre ich auch nicht schneller.
Die Baubewilligungen können sehr unterschiedlich sein. Es gibt Bewilligungen die z.B. nur 900 MHz festlegen, bei so einer Station ist die Bagatelländerung natürlich nicht möglich. Andere Standorte haben eine Bewilligung für 900 MHz + 1800MHz oder 2100MHz und darüber oder, oder, oder.
Ich gehe mal davon dass die Betreiber nur dort eine Bagatelländerung vornehmen wo sie laut Baubewilligung auch möglich ist.
Die Senderkarte wird täglich aktualisiert. Wenn sie es nicht glauben oder genau wissen wollen fragen sie am besten beim BAKOM nach, auf der Webseite gibt es einen Link zu Kontaktaufnahme.
Die adaptiven Antennen werden nach dem "Worst-Case" Szenario berechnet. D.h. egal wie die momentane Senderichtung ist ist sichergestellt, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. In Normalfall ist die Strahlungsbelastung geringer. Das ist ja der Vorteil der adaptiven Antennen, man sendet nur dort wo es gerade nötig ist und zwar nur mit der Leistung die man auch für die "rundum" Versorgung senden dürfte.
Re: 5G, es wird gebaut und gebaut
danke für ihre Antwort
ich glaube ihnen gerne dass sie sich an die Begrenzungen halten, es tut mir leid, den Betreibern glaube ich aus Erfahrungen der Vergangenheit leider nicht.Sie verwechseln da ein paar Sachen. Die maximal mögliche Sendeleistung einer Antenne hat nichts mit der tatsächlichen Leistung zu tun.
Wenn ich für mein Auto Winterräder kaufe dann haben die eine maximal erlaubte Geschwindigkeit, z.B. 210 km/h. Wenn ich diese Reifen montiere darf ich auf der Schweizer Autobahn trotzen nur 120 km/h fahren und als Bürger der sich an die Gesetzte hält fahre ich auch nicht schneller.
sie sehen in meinem text das ich dies bereits gemacht habe und diese nichtssagenden Antwort bekommen habe.Die Senderkarte wird täglich aktualisiert. Wenn sie es nicht glauben oder genau wissen wollen fragen sie am besten beim BAKOM nach, auf der Webseite gibt es einen Link zu Kontaktaufnahme.
die Betreiber können machen wie sie wollen, und auch das scheint niemand das zu kontrollieren . wir müssen auch wieder davon ausgehen dass sich eine Firma die sich an die Gesetze hält wie sie sagen, alles gesetzeskonform macht. ich denke aber dass geld hier einen grösseren Einfluss auf diesen Punkt hat. die Betreiber haben sich in der Vergangenheit so oft nicht an das gesetz gehalten. sie wissen es selber. wenn ich sehe wie antenneausschreibungen immer wieder während den ferien gemacht werden um die einsprachen zu verhindern, zeigt sich da wohl der kleinste Punkt in der art und weise wie Betreiber zu ihren Projekten kommen.auf die Frage warum nur so wenige 5G Antennen auf der veröffentlichen Karte erscheinen, wo ich doch täglich in der Schweiz eine viel grössere Zahl an 5G Antennen sehe:
Die Betreiber müssen die Sender/Sektoren erst melden wenn diese eingeschaltet werden. Mit einer Meldeverzögerung und der periodischen Datenübernahme in die Übersichtskarte erscheint ein eingeschalteter Sender/Sektor erst so ca. nach zwei bis vier Wochen auf der Karte. Erscheint ein bestimmter Sender/Sektor heute nicht auf der Karte dann ist er noch nicht eingeschaltet oder er wurde eingeschaltet und erscheint bald auf der Karte.
ihre Antwort ist "Best Case" und gehört zu den Äusserungen die wir täglich lesen.Die adaptiven Antennen werden nach dem "Worst-Case" Szenario berechnet. D.h. egal wie die momentane Senderichtung ist ist sichergestellt, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. In Normalfall ist die Strahlungsbelastung geringer. Das ist ja der Vorteil der adaptiven Antennen, man sendet nur dort wo es gerade nötig ist und zwar nur mit der Leistung die man auch für die "rundum" Versorgung senden dürfte.