5G, es wird gebaut und gebaut
Verfasst: 28. August 2019 16:45
ich verstehe folgendes nicht:
wenn alle die neuen 5G Panels die nun hochgerüstet werden auf der Basis einer Bagatelländerung basieren, kann ich nicht verstehen wie dies möglich ist wenn ich den Text von Herrn Jakob lese. es kann doch nicht sein dass diese Hochrüstungen unbesehen von irgendwelchen Ämtern oder Kontrollorganen passieren.
Neue Antennenpanels mit 25’000Watt ERP pro Sektor auf einen vorhandenen Mast mit durchschnittlichen bewilligten 2’500Watt ERP pro Sektor aufzupflanzen, ist keine Bagatelländerung, sondern eine Maximaländerung, welche das Ansteigen der Strahlenbelastung für die Bevölkerung in V/m gemessen, um das 3-Fache nach sich zieht.
Kommt hinzu, dass es bei diesem sogenannten adaptiven Antennentyp innerhalb eines 120°-Sektors keine feste, berechenbare Senderichtung mehr gibt. Weder waagrecht noch senkrecht. Das Strahlungsmaximum pendelt je nach Standort der am Funkverkehr teilnehmenden User ständig hin und her und auf und ab.
B) Richtigstellung rechtlich
Als Bagatelländerung gilt eine Änderung nur dann, wenn dadurch am Ort der empfindlichen Nutzung der bestehende Strahlungswert nicht ansteigt.
Oder der Strahlungswert am Ort empfindlicher Nutzung darf maximal um 0.5V/m ansteigen, wenn dieser vor der Änderung weniger als 50% des Grenzwertes betrug.
Und schon gar nicht als Bagatelländerung gilt eine Änderung, wenn dabei Sendeleistungen aus den unteren Frequenzbereichen (700-900MHz) in den oberen Frequenzbereich (1800-2600MHz) verschoben werden, oder auch umgekehrt. Von den für 5G erforderlichen Frequenzen von 3400MHz und höher ist in all den amtlichen Verordnungen, Vollzugshilfen und Empfehlungen überhaupt nichts zu finden.
Verschiebungen von Sendeleistungen sind deshalb nur innerhalb der oben angegebenen Frequenzbänder erlaubt. 3400MHz für 5G ist nicht dabei!
Ebenso wenig dürfen Verschiebungen von Sendeleistungen von einem Antennenpanel in ein anderes Panel als Bagatelländerung deklariert werden. 5G funktioniert nur mittels separaten Antennenpanels in der Frequenzlage von 3400 bis 3600MHz.
zudem erhalte ich folgende Antwort auf die Frage warum nur so wenige 5G Antennen auf der veröffentlichen Karte erscheinen, wo ich doch täglich in der Schweiz eine viel grössere Zahl an 5G Antennen sehe:
Die Betreiber müssen die Sender/Sektoren erst melden wenn diese eingeschaltet werden. Mit einer Meldeverzögerung und der periodischen Datenübernahme in die Übersichtskarte erscheint ein eingeschalteter Sender/Sektor erst so ca. nach zwei bis vier Wochen auf der Karte. Erscheint ein bestimmter Sender/Sektor heute nicht auf der Karte dann ist er noch nicht eingeschaltet oder er wurde eingeschaltet und erscheint bald auf der Karte.
Freundliche Grüsse
Philipp Birrer
Philipp Birrer
Sachbearbeiter
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
das heisst also, es gibt Niemanden der sich darum kümmert! verstehe ich das richtig?
wenn ich Morgen ein Windrad in meinem Garten aufstelle, kommt sofort die Gemeinde und verlangt eine Bewilligung.
wenn alle die neuen 5G Panels die nun hochgerüstet werden auf der Basis einer Bagatelländerung basieren, kann ich nicht verstehen wie dies möglich ist wenn ich den Text von Herrn Jakob lese. es kann doch nicht sein dass diese Hochrüstungen unbesehen von irgendwelchen Ämtern oder Kontrollorganen passieren.
Neue Antennenpanels mit 25’000Watt ERP pro Sektor auf einen vorhandenen Mast mit durchschnittlichen bewilligten 2’500Watt ERP pro Sektor aufzupflanzen, ist keine Bagatelländerung, sondern eine Maximaländerung, welche das Ansteigen der Strahlenbelastung für die Bevölkerung in V/m gemessen, um das 3-Fache nach sich zieht.
Kommt hinzu, dass es bei diesem sogenannten adaptiven Antennentyp innerhalb eines 120°-Sektors keine feste, berechenbare Senderichtung mehr gibt. Weder waagrecht noch senkrecht. Das Strahlungsmaximum pendelt je nach Standort der am Funkverkehr teilnehmenden User ständig hin und her und auf und ab.
B) Richtigstellung rechtlich
Als Bagatelländerung gilt eine Änderung nur dann, wenn dadurch am Ort der empfindlichen Nutzung der bestehende Strahlungswert nicht ansteigt.
Oder der Strahlungswert am Ort empfindlicher Nutzung darf maximal um 0.5V/m ansteigen, wenn dieser vor der Änderung weniger als 50% des Grenzwertes betrug.
Und schon gar nicht als Bagatelländerung gilt eine Änderung, wenn dabei Sendeleistungen aus den unteren Frequenzbereichen (700-900MHz) in den oberen Frequenzbereich (1800-2600MHz) verschoben werden, oder auch umgekehrt. Von den für 5G erforderlichen Frequenzen von 3400MHz und höher ist in all den amtlichen Verordnungen, Vollzugshilfen und Empfehlungen überhaupt nichts zu finden.
Verschiebungen von Sendeleistungen sind deshalb nur innerhalb der oben angegebenen Frequenzbänder erlaubt. 3400MHz für 5G ist nicht dabei!
Ebenso wenig dürfen Verschiebungen von Sendeleistungen von einem Antennenpanel in ein anderes Panel als Bagatelländerung deklariert werden. 5G funktioniert nur mittels separaten Antennenpanels in der Frequenzlage von 3400 bis 3600MHz.
zudem erhalte ich folgende Antwort auf die Frage warum nur so wenige 5G Antennen auf der veröffentlichen Karte erscheinen, wo ich doch täglich in der Schweiz eine viel grössere Zahl an 5G Antennen sehe:
Die Betreiber müssen die Sender/Sektoren erst melden wenn diese eingeschaltet werden. Mit einer Meldeverzögerung und der periodischen Datenübernahme in die Übersichtskarte erscheint ein eingeschalteter Sender/Sektor erst so ca. nach zwei bis vier Wochen auf der Karte. Erscheint ein bestimmter Sender/Sektor heute nicht auf der Karte dann ist er noch nicht eingeschaltet oder er wurde eingeschaltet und erscheint bald auf der Karte.
Freundliche Grüsse
Philipp Birrer
Philipp Birrer
Sachbearbeiter
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
das heisst also, es gibt Niemanden der sich darum kümmert! verstehe ich das richtig?
wenn ich Morgen ein Windrad in meinem Garten aufstelle, kommt sofort die Gemeinde und verlangt eine Bewilligung.