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Forscher in der Armutsfalle verstrickt

Verfasst: 3. Juni 2007 13:57
von Sunset
Wer vom Nationalfonds Geld erhält, muss darauf keine AHV-Beiträge leisten. Die kürzlich veröffentlichte Begründung des Bundesgerichts (Urteil H 151/05 vom 2. Mai 2007 II. sozialrechtliche Abteilung) lautete sinngemäss: Die als Beiträge an den Lebensunterhalt zugeteilten Nationalfondsgelder sind dermassen viel geringer als was die Forscher üblicherweise verdienen, so dass sie nur die Bereitschaft honorieren, auf das entgangene normale Einkommen zu verzichten.

Wovon ernähren sich dann die Forscher des NFP 57 zu den Mobilfunkrisiken überhaupt und hauptsächlich? Nicht lebenskostendeckende Entlöhnung zwingt zur Korruption. Ein Polizist in gewissen Ländern verhungert buchstäblich, wenn er sich nicht korrupte Neben- bzw. Haupteinnahmen verschafft. Ähnlich dürfte es den NFP 57 Forschern gehen, sofern sie nicht bereits Privatiers sind.