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Abschirmungsnachteil
Verfasst: 8. Februar 2002 19:48
von Erich Esslinger
Wir haben unter unserem Schlafzimmer eine Transformatoren- und Verteilstation und möchten uns gegen den "Elektrosmog" schützen. Wir möchten, zusammen mit dem EW, an der Decke des Transformatorenraums eien Flächenabschirmung anbirngen lassen.
Auf der Suche für ein entsprechendes Angebot erklärte uns ein Baubiologe, dass er diese Abschirmung nicht vornehmen würde, weil wir dadurch von den natürlichen, gesunden und benötigten Erdstrahlen abgeschnitten würden und dies gesundheitlich auch schädlich sei.
Stimmt das? Man spricht immer vom Schutz vor Elektrosmog und handelt sich dabei einfach einen anderen Nachteil ein?
Wer kann uns helfen?
Re: Abschirmungsnachteil
Verfasst: 10. Februar 2002 00:32
von Fritz Nussbaumer
Mich wundert's, dass das EW überhaupt mitmacht.
Du kannst zwar eine Abschirmung anbringen, die das Elektrofeld
ausschaltet. Um das Magnetfeld einer Transformatorenstation
brauchst Du viel, viel Geld. Eigentlich ist es praktisch und
zahlbar nicht zu machen. Spezielle Stahlplatten (mü-Metall)
müssten eingebaut werden.
Bitte lass Dich nicht verarschen, wenn das Elektrofeld weg ist,
dann bleibt das Magnetfeld. Aus einer gesundheitlichen Sicht
ist eigentlich nur das Magnetfeld biologisch schädlich.
Das mit dem natürlichen Erdmagnetfeld erübrigt sich zu diskutieren, da eine Abschirmung zu teuer ist.
Helfen kann Dir vermutlich nur die Zügelfirma.
Gruss
Fritz Nussbaumer
Re: Abschirmungsnachteil
Verfasst: 10. Februar 2002 11:07
von Emi
Hallo Erich,
ich bin keine Experte in Abschirmung, aber selbst elektrosensibel.
Ich schreibe, was ich spüre und was meine Meinung ist.
Die Erdstrahlen,vergliechen mit künstliche Felder, sind viel viel schwächer. Die Erdstrahlen spüre ich nicht. Oder noch nicht... Oder nicht sofort.
Aber künstliche Strahlen sogar nach Frequenzen und Stärke kann ich schon unterscheiden auf Grund die Beschwerden und Empfindungen, was ich sofort spüre. Ich wuchst auf auch über eine Trafostation, in 15 m höhe (5. Stock) auf und wohnte dort 15 Jahren lang.
DA ist das:
http://www.beepworld2.de/memberdateien/ ... 31_28a.jpg
Meine Mutter wohnt dort seit 37 Jahren und sie hat auch eine ganze Sammlung von Autoimmunkrankheiten. Im Haus war schon damals einem Arzt aufgefallen, dass auffällig viele Kinder und Erwachsene an verschiedene degenerativ und tumorose Krankheiten erkrankt sind. Die noch immer dort wohnen und noch leben, sind recht krank. Kranker, wie im anderen Haus, wo kein Trafo ist.
Im Keller gibt es ein Secondhand Shop, genau unter Trafostation. Die dort arbeitende Frau nach 4 Monaten zu Asthmatikerin geworden und jetzt schon gegen fast alles allergisch. Zuhause hat keine Probleme. Ich habe mich dort ca 3 Minuten ausgehalten, dann begannen die Beschwerden: Nase verstopft,Husten, Hautbrennen, Übelkeit... Ich vergass, was über mein Kopf ist...
Ich sehe eine Abschirmung des Trafos als praktikabel, wenn Wohnungswechsel keinsfalls in Betracht gezogen wird. Aber nicht nur an der Decke, da elektromagnetische felder lassen sich nur mit eine Rundherumabschirmung mit Eisen erreichen. Die sind sehr durchdringlich. Eine einfache Abschrimung Richtung Decke erreicht, dass am Rande der Abschirmung die Felder noch stärker werden. Aussendem Metallteile in der Wandkonstruktion leiten, wie Antennen. Das gilt auch auf alle Metallgegenstände in/um/am Kopf (Amalgamfüllungen, Schmuck, Knöpfe, Zipp, usw).
Ich, persönlich würde eine seriösen Baubiologen zu Rate ziehen, so ein Kaliber wie z.B. Herr Rose von IGEF
http://www.elektrosmog.com/, der sich auskennt und nicht mit eine Rute arbeitet, sondern mit Messgeräten, die exakte Messergebnisse zeigen. Eine komplette Beratung besteht aus Vor- und Nachmessungen und die Abschirmung selbst.
Wenn jemand die natürliche Erdastrahlen versus künstliche Elektrosmog in dem Kontext bringt, halte nicht kompetent. Natürlich alles relativ. Aber wenn ich nach, sagen wir mal 6 Monaten wegen Elektrosmog verschieden Krankheiten habe, dann die Erdstrahlen sind eh egal.
Was ich gemacht habe, mich informieren. In dem Bereich wird sehr viel Umfug getrieben und Fachleute, die keine sind, können an Menschen, die die dierekte Wirkung am Körper nicht so spüren können, wie z.B. ich, viele Dinge aufdrehen.
Nur Beispiele: Tachionentechnik, dann Kristalle als Abschirmung, usw. Das schirmt keine elektrische, bzw. elektromagnetische Felder ab.
Ich beneide euer Situation nicht.
Liebe Grüße,
Emi
Re: Abschirmungsnachteil
Verfasst: 10. Februar 2002 17:11
von Erich Esslinger
Ich muss schon noch etwas ergänzen. Das EW hat die Zustimmung noch nicht gegeben, aber das EW hat auch seine Probleme. Das Betreiben der Trafo- und Verteilstation ist weder in einem Vertrag, geschweige denn im Grundbuchregister eingetragen. d.h. die Stockwerkeigentümer könnten die Entfernung des Transformators verlangen, dies wäre mit Kosten zu Lasten der Stockwerkeigentümer verbunden. Leider ist nur unsere Wohnung betroffen und die anderen Miteigentümer haben kein Interesse. Das EW wäre aber bereit etwas zu machen, wenn die ganze Situation rechtlich geregelt würde.
Durch eine Fachfirma wurde die magnetische Feldstärke während 48 Std. an 12 verschiedenen Orten gemessen, gleichzeitig die Leistung des Trafos aufgezeichnet und anschliessen auf Volllast hochgerechnet.
Resultat: Die durchschnittliche Belastung liegt bei 500 - 600 Nanotesla und liegt innerhalb der Toleranz des NISV.
Alle wissen scheinbar, dass der Toleranzwert von 1000 Nanotesla für Orte mit empfindlicher Nutzung zu hoch ist ( und ich nehme an, dass ein Schlafzimmer ein solcher Ort ist) Wir möchten diesen Wert auf 30 - 50 Nanotesla reduzieren.
Die Flächenabschirmung auf unserem Schlafzimmerboden würde ungefähr 8 - 10'000 Fr. kosten. (Trafo- und Aluminiumbleche) und die der Decke des Traforaumes ungefähr 15'000.- Fr.
Ein Umzug ist nicht möglich.
Was sollen wir jetzt machen?
Gerne lassen wir uns beraten.
Re: Abschirmungsnachteil
Verfasst: 11. Februar 2002 08:39
von Hans-U.Jakob
Sehr geehrter Herr Esslinger.
Die NISV sieht vor, dass bei Unterwerken, Schaltanlagen und Trafostationen die 1000Nanotesla in empfindlichen Räumen zu keiner Zeit überschritten werden dürfen.
Die 24-Stunden Durchschnittswerte gelten nur bei Eisenbahn- anlagen, weil diese sehr grossen Schwankungen unterliegen.
Die Belastung direkt über einer Trafostation liegt deshalb nicht bei 500-600 Nanotesla, wie Ihnen das EW weismacht, sondern nach meiner Erfahrung in Spitzenzeiten zwischen 2000 und 3000 Nanotesla. Als Mess-Grundlage dienen die Nennleistungen der Transformatoren und nicht ein 24-Stunden Durchschnittswert.
Und Transformatoren werden nicht über die Nennleistung hinaus beansprucht, ansonsten Brandgefahr besteht.
Mit einer sehr gut angebrachten Abschirmung durch Mü-Metallplaten an Decke und Wänden der Trafostation (nicht auf Ihrem Schlafzimmerboden) könnte die Belastung auf ca. 30% heruntergeholt werden. Das wären dann die gesetzlich erlaubten 1000 Nanotesla.
Nach NISV gelten die 1000Nanotesla sowohl bei neuen wie bei alten Anlagen. Sie können das EW deshalb zu einer grossen Sanierung zwingen.
Zum gesund Wohnen und Schlafen sollten jedoch 50Nanotesla nicht überschritten sein.
Ich würde Ihnen deshalb raten, Ihre Eigentumswohnung dem EW-Direktor zu verkaufen.
Beste Grüsse, Hans-U.Jakob
Re: Abschirmungsnachteil
Verfasst: 11. Februar 2002 11:34
von Erich Esslinger
Sehr geehrter Herr Jakob
Am 4. Juni 2000 habe ich Ihnen ein e-mail geschickt und Sie haben mir freundlicherweise am gleichen Tag geantwortet. Schon damals erwähnten Sie, dass gemäss Ihren Erfahrungswerten, die Belastung über 2000 Nanotesla liegen wird.
Diese Aussage veranlasste den Ausschuss unserer STWEG Messungen durchzuführen. Diese Messungen wurden unter der Leitung von Ing. Nicoli (Elettro Studio Nicoli SA, Lugano-Paradiso) von der Firma CFW EMV-Consulting, Heiden, durchgeführt. Diese Firma hat die Werte mit DosiMan Messgeräten aufgezeichnet. Da man den Trafo nicht auf Nennwerte belasten konnte, musste das EW gleichzeitig die Leistung des Trafos aufzeichnen. Man hatte nun die Möglichkeit die Veränderungen der Stärke des Magnetfeldes je nach Leistung des Transformers zu vergleichen. An Hand dieser Werte wurde das Magnetfeld hochgerechnet, wenn der Trafo die Nennleistung abgeben würde. Mir scheint dies logisch.
Es hat sich auch herausgestellt, dass die Verteilstation, neben dem Trafo, den grösseren Einfluss hatte. Der Höchstwert der in unsere Wohnung registriert wurde war 800 Nanotesla.
Es würde die Möglichkeit bestehen, die ganze Anlage ein Stockwerk tiefer zu installieren.
Da diese Werte in der Toleranz liegen, können wir das EW nicht zwingen eine Veränderung vorzunehmen.
Gerne würde ich mit Ihnen die ganze Angelegenheit persönlich besprechen und Ihnen die Studie vorlegen.
Mir geht es darum eine sachliche Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüssen
E. Esslinger
Re: Abschirmungsnachteil
Verfasst: 16. Februar 2002 15:58
von Erich Esslinger
Gibt es heute verbindliche Mess- und Berechnungsmethoden, um die Emissionen festzustellen?
Wer ist zuständig?
Mit freundlichen Grüssen
E. Esslinger
Applaus
Verfasst: 22. Februar 2002 21:44
von Emi
Das wäre für mich die beste Lösung. *ganzbreitegrins*
Emi
Re: Applaus
Verfasst: 23. Februar 2002 14:23
von Erich Esslinger
Betreffend verbindlichen Mess- und Berechnungsmethoden bin ich ein Stück weiter gekommen. Es gibt sie noch nicht.
Vom BAG zum BUWAL und dann zum ESTI, zurück zum BUWAL ergibt folgende Schlussfolgerung:
Wird der Anlagegrenzwert einer Trafostation an Orten mit empfindlicher Nutzung überschritten ( 1 Mikrotesla) sind in der Regel Sanierungsmassnahmen zu treffen.
Die Verantwortung liegt beim ESTI.
Das ESTI kann aber nichts unternehmen, weil das BUWAL die Mess- und Berechnungsmethoden noch nicht festgelegt hat.
Da das BUWAL überlastet ist wird der ENTWURF für diese Mess- und Berechnungsmethoden vielleicht bis Ende 2002 vorliegen. Bis diese Mess- und Berechnungsmethoden rechtsgültig sind, diesen Zeitpunkt wollte niemand angeben.
Da häsch es!!!!!
Mit freundlichen Grüssen
E. Esslinger
Re: Applaus
Verfasst: 23. Februar 2002 16:11
von Karin
Lieber Herr Esslinger,
Was Sie erleben, ist ganz typisch:
Von der Gemeinde zum Kanton, vom Kanton zum Bund und von dort wieder zum Kanton und zurück zur Gemeinde. Oder wie Sie es schildern: Vom BAG zum BUWAL und von dort zum ESTI und wieder zurück. Da beisst sich die Katze in den Schwanz. So kann dies monatelang gehen. Es wäre interessant zu wissen, würde sich ein Bürger mit der Zahlung seiner Steuern so lange Zeit lassen, wie die Behörden die Bürger hinhalten, nämlich monatelang. Wie würden die Steuerbehörden wohl reagieren, würde man ihnen sagen, man wisse noch nicht endgültig, wann man seine Steuerschulden bezahlen könne. Nur: bei den Steuern geht es ums Geld, dh. da pressiert’s. Aber hier geht es ja nur um die Gesundheit der Menschen - und das hat Zeit..... Nein, ganz so ist es doch nicht. Denn hinter der ganzen Herumschieberei stehen doch handfeste wirtschaftliche Interessen, also auch wieder das Geld. Es ist immer wieder das gleiche Muster. Man kann sich schon vorstellen, dass die Bundesbehörden, die ihre Vorgaben von höherer Stelle bekommen, hier einen Spagat machen müssen. Darum heisst es nach dem Muster einer Schallplatte mit Sprung:
Wir wissen noch zu wenig.
Wir wissen noch nicht wann.
Wir wissen noch nicht wie.
Wir wissen noch nicht warum. (lässt sich beliebig fortsetzen).
Bleiben Sie hartnäckig dran, steigen Sie den ständigen Ausredenfindern und Hinhaltern auf die Zehen. Mal sehen, wer den längeren Atem hat.
Alles Gute!
Karin
Noch was...
Verfasst: 24. Februar 2002 17:11
von Emi
Hallo Erich,
es fällt mir ein, dass gerade in der Schweiz schon mal passierte, dass Mieter bzw Eigentümer per Gericht eine Wertminderung des Mietobjekts/Eigentum wegen Esmog erwirkt haben.
Nach meine Erfahrungen finanzielle Gründe sind für Firmen immer zwingender, als menschliche, bzw. gesundheitliche.Hast mal in diese Richtung was unternommen oder überlegt?
WEnn Gericht ins Spiel kommt, dann wird alles sehr sorgfältig geprüft und alles mit Goldwaage abgewogen.
Zitiere von Herr Jakobs Brief:
"Sehr wichtig ausserdem: ZGB Art, 684 besagt, dass jemand schadenersatzpflichtig wird, wenn von seinem Grundstück schädliche Wirkungen ausgehen. Dies bedeutet, dass ein Haus- oder Grundeigentümer zur Kasse gebeten werden kann, wenn er aus Unwissenheit oder Geldgier sein Haus/Grundstück für die Erstellung einer Mobilfunkantenne zur Verfügung stellt und gesundheitlicher Schaden an Lebewesen oder Wertverminderung von Liegenschaften eintritt. Das kann u.U. sehr teuer werden, zumal es weltweit keine Versicherung gibt, die Schäden, verursacht durch Strahlen, überhaupt versichert. Die Versicherungen lehnen einen Schutz mit der Begründung ab, dass es sich um kein Phantomrisiko handelt. Dies müssten Sie den Hauseigentümern deutlich klar machen."
Volltext ist unter
http://www.gigaherz.ch/14/
Noch zum Thema Wertminderung:
http://www.gigaherz.ch/263/
Wäre das war für euch?
Schönen Tag noch und liebe Grüße,
Emi
Re: Noch was...
Verfasst: 28. Februar 2002 18:28
von Erich Esslinger
Hallo Emi
Danke für den Hinweis ZGB Art. 684.
Früher habe ich schon einmal daran gedacht eine Wertverminderung geltend zu machen. Du hast mich jetzt wieder auf dieses Gleis gebracht.
Ich werde durch unseren Anwalt abklären lassen ob eine solche Forderung, gemäss ZGB Art.684 an das EW oder an die Verwaltung unserer STWEG zu richten ist und wie gross die Erfolgsaussichten sind.
Vielleicht kann dieser Weg auch Druck erzeugen, dass etwas unternommen wird bevor das BUWAL die Mess- und Berechnungsmethoden festgelegt hat.
Freundliche Grüsse
E. Esslinger