Adaptive Mobilfunk-Antennen
Verfasst: 15. Januar 2025 13:13
Im Vorwort von Kompakt.ch 4/ 2024 wird auf die neuen Umstände aufgrund der Bundesgerichtsentscheide bezüglich den Einsprachen von Wil (1C_506/2023) und Sarnen (1C_414/2022) hingewiesen. Entsprechend ist für adaptive Antennen die Anwendung eines Korrekturfaktors nun generell kontroll- und baubewilligungspflichtig und auch für scheinbar unbedeutende Umbauten an Antennenanlagen sind Baugesuche ein Muss.
Nun wurde in den letzten Tagen noch ein drittes Bundesgerichtsurteil publiziert (1C_310/2024), welches darauf hinweist, dass die bisherigen Angaben in den Standortdatenblättern für Anlagen mit adaptiven Antennen unzureichend seien. Es wird angemerkt, dass "wenn bei bestehenden adaptiven Sendeanlagen ein Korrekturfaktor KAA angewendet werde, der Inhaber der Anlage der zuständigen Behörde ein aktualisiertes Standortdatenblatt einzureichen habe, das in einem ordenlichen Baubewilligungsverfahren zu bewilligen sei".
Nun möchten wir Sie motivieren, sich mit Hilfe der erwähnten BG-Entscheide gegen widerrechtlich betriebene bzw. geplante Antennenanlagen zu wehren.
(diagnose-funk.ch)
Nun wurde in den letzten Tagen noch ein drittes Bundesgerichtsurteil publiziert (1C_310/2024), welches darauf hinweist, dass die bisherigen Angaben in den Standortdatenblättern für Anlagen mit adaptiven Antennen unzureichend seien. Es wird angemerkt, dass "wenn bei bestehenden adaptiven Sendeanlagen ein Korrekturfaktor KAA angewendet werde, der Inhaber der Anlage der zuständigen Behörde ein aktualisiertes Standortdatenblatt einzureichen habe, das in einem ordenlichen Baubewilligungsverfahren zu bewilligen sei".
Nun möchten wir Sie motivieren, sich mit Hilfe der erwähnten BG-Entscheide gegen widerrechtlich betriebene bzw. geplante Antennenanlagen zu wehren.
(diagnose-funk.ch)